Anhörung durch die Ausländerbehörde

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Beabsichtigte Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - was tun?

Im folgenden Artikel gibt Rechtsanwalt Türker Betroffenen, die einen Anhörungsbogen von der Ausländerbehörde erhalten haben, konkrete Verhaltenshinweise.

Häufig kommt es vor, dass Ausländer, die eine Erteilung bzw. Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, einen Anhörungsbogen von der zuständigen Ausländerbehörde erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass die Ausländerbehörde beabsichtigt, den Antrag abzulehnen.

Dem Antragsteller wird in diesem Schreiben fürgewöhnlich eine Frist gesetzt. Innerhalb dieser Frist soll der Antragsteller Stellung zu der Sach- und Rechtslage nehmen, insbesondere soll der Antragsteller Gelegenheit erhalten, positive Umstände vorzutragen. Dies entspricht auch der Verpflichtung des Ausländers gemäß § 82 AufenthG, auf den in dem Anhörungsbogen auch verwiesen wird.

Mit dem Anhörungsbogen kommt die Ausländerbehörde ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Anhörung des von einer Ablehnung Betroffenen nach.

Wenn Sie einen solchen Anhörungsbogen erhalten haben, sollten Sie diesen nicht einfach ignorieren. Aus dem Anhörungsbogen geht eindeutig hervor, dass die Ausländerbehörde Ihren Antrag ablehnen und Sie ausweisen wird, wenn nicht Umstände vorgetragen werden können, die die rechtliche Beurteilung zu Ihren Gunsten verändern.

Unmittelbar nach Erhalt des Anhörungsbogens sollten Sie einen im Ausländerrecht tätigen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen.

Oft ist es so, dass die Ausländerbehörde bei der Bewertung des Sachverhalts, die für Sie günstigen Umstände etweder gar nicht oder nicht zureichend berücksichtigt hat. Dies kann darauf beruhen, dass die Ausländerbehörde von diesen Umständen noch gar keine Kenntnis hat oder diesen Umständen nicht die gebotene Bedeutung beimisst. Häufig kommt es auch vor, dass die Ausländerbehörde Ihre Grundrechte und die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebenden Rechte nicht ausreichend berücksichtigt hat.

In der Praxis kommt es auch sehr oft vor, dass Betroffene Umstände gar nicht erst vortragen, weil sie sie nicht für entscheidungserheblich halten.

Ein im Ausländerrecht tätiger Rechtsanwalt kann durch die Erforschung des Sachverhalts mit Ihnen zusammen Umstände herausarbeiten, die eine ganz andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage zulassen.

Die für Sie sprechenden Argumente sollten innerhalb der gesetzten Frist gegenüber der Ausländerbehörde schriftlich vorgetragen werden. So wird die Ausländerbehörde dazu gezwungen, sich mit den für Sie günstigen Umständen auseinanderzusetzen.

Hinweis: Sollte das Vortragen von neuen Tatsachen nicht dazu führen, dass die Ausländerbehörde den Sachverhalt anders beurteilt und sollte eine Ausweisungsverfügung erlassen werden, sollten Sie sich sofort an einen Rechtsanwalt wenden, der die notwendigen Klagen und Anträge bei Gericht einreicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Klage gegen die Ausweisungsverfügung keine aufschiebende Wirkung zukommt, sodass häufig die Beantragung von Eilrechtsschutz geboten ist.

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