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Anhängelast/Gesamtgewicht

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Anhängelast/Gesamtgewicht

Hallo,
ich (erst Führerschein Kl.3, dann nach Invalidität BE) fahre einen VW touran 2,0 tdi, der auf 1800 kg Anhängelast aufgelastet ist (von urspr. 1500 kg, lt. Anhängerschein). Nun leihe ich häufiger einen Anhänger für die vielen Umzüge meiner erwachsenen Kinder. Und würde gerne wissen, was mit Anhängelast oder Geasmtgewicht des Anhängers gemeint ist: das tatsächliche oder zulässige Gesamtgewicht des Hängers?
Und was bedeutet da der Ausdruck "Gesamtmasse"?
Und: der Touran hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2240 kg. Darf ich damit auch einen Anhänger mit 2100kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen? Vielleicht wenn das tatsächliche Gesamtgewicht nur 1800 kg beträgt?
Was bedeuten da noch die 3500kg Gesamtgewicht des Zuges, die auch irgendwo als Begrenzung angeführt wurden?
Durch die vielen Vorschriften und Ausdrücke kommt man gar nicht so recht durch.
Danke
Stephan.


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von hsfmueller am 23.02.2012 10:56
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Anhängelast/Gesamtgewicht
Zitat aus Wikipedia
quote:
Das Gesamtgewicht des auflaufgebremsten Anhängers darf das Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreiten, jedoch nicht das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, nicht die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast.

Du kannst denn Anhänger nutzen, er darf zusammen mit Ladung aber nicht mehr als das zul. Gesamtgewicht des Touran und nicht mehr als die zul. Anhängelast wiegen. In deinem Fall sind das die 1800kg Anhängelast, weil das der niedrigere von beiden Werten ist.


quote:
Was bedeuten da noch die 3500kg Gesamtgewicht des Zuges, die auch irgendwo als Begrenzung angeführt wurden?
Diese Begrenzung gilt nur bei Klasse B. Bei BE darf nur das Zugfahrzeug selbst nicht mehr als 3500kg wiegen.

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von florian3011 am 23.02.2012 12:22
Status: Unsterblich (1446 Beiträge)
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>Anhängelast/Gesamtgewicht
Danke Florian, eine schon länger bestehende Frage ist jetzt geklärt.
Stephan.

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von hsfmueller am 23.02.2012 17:05
Status: Frischling (3 Beiträge)
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