Anhörung im Berufungsverfahren gegen Aung San Suu Kyi
AFP VOM 18.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1252 Aufrufe Mehr zum Thema:Birma, Oppositionelle
Birmas Oppositionsführerin zu Hausarrest verurteilt
In Birma beginnt heute das Berufungsverfahren im Fall von Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi. Die Friedensnobelpreisträgerin selbst darf nicht an der Anhörung vor einem Gericht in Rangun teilnehmen. Suu Kyi war Anfang August zu weiteren 18 Monaten Hausarrest verurteilt worden. Die Militärregierung warf der Oppositionsführerin vor, mit der Aufnahme eines US-Bürgers in ihrem Haus gegen die Auflagen ihres Hausarrests verstoßen zu haben.
Das Urteil löste weltweit Empörung aus - auch, weil es Suu Kyi von den für 2010 geplanten Wahlen in Birma ausschließt. Anfang September stimmten die Justizbehörden einer Prüfung eines Berufungsantrags von Suu Kyi gegen das Urteil zu.
18. September 2009 - 07.23 Uhr
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