Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Anhörung von mutmaßlichem Kachelmann-Opfer am Montag

AFP VOM 13.10.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2655 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Kachelmann, Vergewaltigung

Verteidigung stellt Befangenheitsantrag gegen Richter

Im Vergewaltigungsprozess gegen den ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann ist die Vernehmung des mutmaßlichen Opfers auf den kommenden Montag verschoben worden. Die Aussage der 37-Jährigen vor dem Landgericht Mannheim musste am Mittwoch aus Zeitgründen vertagt werden. Die Verzögerung ergab sich daraus, dass die Richter über einen gegen sie gerichteten Befangenheitsantrag der Verteidigung zu beraten hatten.

Nun müssen andere Richter des Landgerichts über den Befangenheitsantrag von Kachelmanns Verteidigung entscheiden. Der Vorsitzende Richter Michael Seidling ordnete an, dass das Verfahren gleichwohl am kommenden Montag mit der Anhörung des mutmaßlichen Opfers fortgesetzt werde. Seidling begründete dies mit der Terminnot eines der bestellten Sachverständigen.

Am Mittwochmorgen hatte die Kammer zunächst eine Petition der Verteidigung abgelehnt, den Gutachter Bernd Brinkmann doch noch zuzulassen. Der von den Anwälten Kachelmanns beauftragte Gutachter war vom Verfahren wegen mangelnder Objektivität ausgeschlossen worden.

Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock begründete den Befangenheitsantrag damit, dass das Gericht die Radiojournalistin nicht über ihr Zeugnisverweigerungsrecht belehrt habe. Mit dessen Inanspruchnahme könne sie aber vermeiden, sich durch neue Falschaussagen strafbar zu machen.

Birkenstock bezog sich mit dieser Argumentation darauf, dass die Frau bei früheren Angaben zur Vor- und Randgeschichte der angeblichen Vergewaltigung nachweislich die Unwahrheit gesagt hatte. Dies war einer der Gründe, warum das Oberlandesgericht Karlsruhe den Wettermoderator Ende Juli aus der Untersuchungshaft entlassen hatte. Die Nebenklägerin hatte bei Vernehmungen einräumen müssen, dass sie einen angeblichen anonymen Brief mit dem Hinweis auf Kachelmanns Untreue selbst geschrieben hatte.

Kachelmann muss nun laut Birkenstock befürchten, dass die Richter wegen der fehlenden Belehrung befangen sind: Trotz der nachweislichen früheren Lügen gingen sie anscheinend davon aus, dass das mutmaßliche Opfer die Wahrheit sage und nach ihrer Ansicht eine Strafverfolgung der Frau deshalb "völlig ausgeschlossen" sei.

Während der vermutlich mehrtägigen Anhörung der Nebenklägerin ab Montag wird eine Videokamera auf sie gerichtet sein und ihr Gesicht auf einer großen Leinwand gezeigt, damit die Gutachter aus ihrer Mimik und Reaktionen Rückschlüsse auf den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen ziehen können.

Die Radiomoderatorin wirft Kachelmann laut Anklage vor, sie nach einem Beziehungsstreit an den Haaren gepackt, ihr ein Tomatenmesser an den Hals gehalten und sie mit den Worten "Halt die Klappe, oder Du bist tot" aufs Bett geworfen zu haben. Dort habe er sie ausgezogen und vergewaltigt. Auslöser des Streits sei gewesen, dass sie Kachelmann nach einem gemeinsamen Abendessen mit dem Vorwurf konfrontiert habe, ein Verhältnis mit einer anderen Frau zu haben. Kachelmann bestreitet die Vorwürfe.

13. Oktober 2010 - 15.19 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


Seite: 12
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Anhörung von mutmaßlichem Kachelmann-Opfer am Montag
Seite 2: Gericht lehnt Petition von Kachelmanns Verteidigung ab

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Daniela Lemke
Limburg
Strafrecht, Arbeitsrecht, Pferderecht, Jugendstrafrecht, Medizinrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?