... ist das rechtsgültig?
Folgender Fall: In ein Einzelhandelsgeschäft kommt eine Gruppe Leute ohne Termin. Der Chef ist nicht anwesend und wurde auch nicht über den Termin informiert. Die Gruppe informiert die Angestellte, dass das Haus verkauft wurde, jetzt und hier die Übergabe stattfinde und man jetzt den Mietvertrag vom alten auf den neuen Vermieter überschreiben würde. Dies solle nun die Angestellte im Namen seines Chefs übernehmen. Sie war so überrumpelt, dass er unterschrieb. Der Chef ist momentan in Urlaub und auch nicht erreichbar.
Eine Vollmacht hat die Verkäuferin nicht.
Ist das nun ein rechtsgültiger Vertrag?
-- Editier von iteach am 03.01.2017 16:20
Angestellter unterschreibt Mietvertrag mit neuem Vermieter...
3. Januar 2017
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Frage vom 3. Januar 2017 | 16:19
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 46x hilfreich)
Angestellter unterschreibt Mietvertrag mit neuem Vermieter...
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#1
Antwort vom 3. Januar 2017 | 18:32
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatIst das nun ein rechtsgültiger Vertrag? :
Ich ändere vorab die Frage ab, damit es klarer wird: Ist das nun ein rechtsgültiger neuer Vertrag? Nein, da es keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen gibt.
Ändert sich etwas am alten Vertrag? Auch nein, Kauf bricht nicht Miete. Der alte Vertrag ist weiterhin mit einem allerdings neuen Vertragspartner gültig.
Möglicherweise hat der neue Eigentümer nur Allerweltsrechtskenntnisse und seine Absicht war der Versuch eines Laien, es ordentlich abzuwickeln.
Mit der Angestellten würde ich aber mal ein Vieraugengespräch führen, denn ihre Handlung war ausgesprochen dumm. Ein solches Fehlverhalten kann in anderer Situation zu mächtigen Problemen führen.
Berry
#2
Antwort vom 3. Januar 2017 | 18:45
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Damit ist die Frage doch ausreichend selbst beantwortetZitatEine Vollmacht hat die Verkäuferin nicht. :
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#3
Antwort vom 3. Januar 2017 | 21:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120053 Beiträge, 39822x hilfreich)
Der Mitarbeiter könnte im Außenverhältnis als Erfüllungsgehilfe/Vertreter des Arbeitgebers gewertet werden, so da hier ein gültiger Vertrag vorliegen könnte.
Im Innenverhältmis könnte der Mitarbeiter dann je nach Grad des Verschuldens gegenüber dem Arbeitgeber haften.
Was genau wurde denn unterschrieben? Nur das der Vermieter gewechselt hat, mit neuer Anschrift und Bankverbindung oder ein ganz neuer Vertrag mit neuen Inhalten?
War es überhaupt ein Vertrag der unterschrieben wurde oder nur die Bestätigung das der Mitarbeiter den Vertrag entgegengenommen hat?
#4
Antwort vom 4. Januar 2017 | 08:20
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Der Mitarbeiter könnte im Außenverhältnis als Erfüllungsgehilfe/Vertreter des Arbeitgebers gewertet werden, so da hier ein gültiger Vertrag vorliegen könnte.
Das hängt aber auch davon ab, ob für diese Art Vertrag eine Prokura notwendig ist und ob diese vorliegt. Je nach Rechtsform.
Zitat:Nur das der Vermieter gewechselt hat, mit neuer Anschrift und Bankverbindung oder ein ganz neuer Vertrag mit neuen Inhalten?
Schließe mich dieser Frage an, denn den Empfang oder die Kenntnisnahme von etwas zu quittieren ist etwas anderes als wirklich einen Mietvertrag zu unterzeichnen.
Die Formulierung des TE war: Es solle der "alte Mietvertrag auf den neuen Eigentümer überschrieben werden". Bedeutet im Endeffekt eine Bestätigung dessen, was sowieso von Rechtswegen erfolgt. Und wäre bezogen auf Harrys Frage die Antwort, dass es wohl eher eine Bestätigung der Kenntnis vom Verkauf des Gewerbeobjektes war.
Inhaltlich hat sich hoffentlich der Mietvertrag in dem Zuge nicht angepasst.
Hat der Chef einen Vertreter für die Zeit seiner Abwesenheit bestimmt? Normalerweise muss er das machen, damit seine Firma handlungsfähig bleibt. Oder es gibt sowieso einen Prokuristen. Dieser sollte sich den exakten Wortlaut mal ansehen, was da unterschrieben wurde und dann kann man ggf. nochmal fragen, wie es aussieht. Sprich: War es ein Vertrag, war es eine Empfangsbestätigung oder war es eine Mischform mit versteckten Vertragsänderungen?
Ganz wichtig und hier noch nicht gestellt: Ist auch eine Unterschrift des alten Vermieters auf dem, was da unterzeichnet wurde?
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