>Angestellter GmbH Geschäftsführer - Durchgriffshaftung bei Insolvenz?
Also in der Praxis hat es noch nie Probleme dabei gegeben, den Zeitpunkt des Beginns der Prüfpflicht exakt festzustellen (3 Wochen Frist zur rechnerischen Prüfung, um Insolvenzgrund auszuschließen), die Sache mit dem Gummiparagraphen sind reine Ausreden.
Da der Insolvenzgrund Überschuldung kaum vorkommt (außer man nimmt irgendwie einen Kredit in der Krisensituation auf), kommt meist der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit in Betracht und dafür gibt es in der Rechtssprechung und in der Praxis eindeutig Indizien. Und da ist nichts Gummi sondern da sind klare Fakten:
Lohnrückstände mehr als ein Monat
Kürzung oder Nichtzahlung von Gf-Vergütungen
SV-Rückstände mehr als zwei Monate
Mietrückstände mehr als ein Monat
Versorgungsträger mehr als zwei Monate
Kündigung von Bankkrediten, auch Überziehungskredit-Kürzung
Fruchtlose Zwangsvollstreckungen
Kassierte Versäumnisurteile, wenn kein Geld für den RA da ist
usw
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
von guest123-57 am 24.05.2004 21:14
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