Angemaßte Geschäftsführung
23.9.2002 | Ratgeber - Vertragsähnliche Schuldverhältnisse | 89590 Aufrufe Mehr zum Thema:Geschäftsführung, Fremdgeschäftsführungswille, Schuldverhältnis, GoA
Hier behandelt eine Person ein fremdes Geschäft als ihr eigenes, obwohl sie positive Kenntnis davon hat, dass sie nicht dazu berechtigt ist.
Beispiel:Paul hat sein neues Fahrrad an Peter verliehen. Peter ist in Geldnöten und veräußert daher das Rad an Max.
In diesem Fall ist Peter überhaupt nicht schutzwürdig, so dass er neben den allgemeinen Vorschriften auch aus unechter Geschäftsführung ohne Auftrag haftet. Einmal kann der Geschäftsherr Schadenersatz auch für vom Geschäftsführer unverschuldete Folgen verlangen. Zum anderen kann der Geschäftsherr den vom Geschäftsführer erzielten Gewinn auch insoweit herausverlangen, als der Geschäftsherr selbstihn nicht erzielt hätte.
Hierdurch soll erreicht werden, dass der von einer angemaßten Geschäftsführung Betroffene die Vorteile des unberechtigt abgeschlossenen Geschäfts erhält.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die Geschäftsführung ohne AuftragSeite 2: Allgemeines zur Geschäftsführung ohne AuftragSeite 3: Die verschiedenen Arten der Geschäftsführung ohne AuftragSeite 4: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als berechtigte GeschäftsführungSeite 5: Exkurs zum FremdgeschäftsführungswillenSeite 6: Berechtigte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 7: Anspruchsumfang bei der berechtigten Geschäftsführung ohne AuftragSeite 8: Pflichten, die den Geschäftsführer treffenSeite 9: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als unberechtigte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 10: Schadensabwicklung bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne AuftragSeite 11: Unechte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 12: Angemaßte Geschäftsführung



