Hallo,
ich habe vor ein paar Jahren mal eine Beobachtung gemacht, die der Polizei gemeldet und daraus ist für den 'Täter' A ein Prozess mit Verurteilung geworden.
Nun kam ein Schreiben von diesem A bei mir an, das er durch meine Aussage seiner Meinung nach nachweislich einen finanziellen Schaden und Auslagen hatte, die er von mir zurück will :-) Ich halte sowas persönlich für Unsinn, aber vielleicht gibt es ja hier Erfahrungen mit sowas...
Rechtschutz greift hier ja nicht, da es sich um Abwehr von Schadenersatz handelt so wie ich das verstehe...
Grüße, Koppel
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Angeklagter fordert Schadenersatz
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Da die Ursache dafür aber nicht Deine Aussage war, sondern ganz offensichtlich seine Straftat, dürftes das vor Gericht nicht durchsetzbar sein.
Aber versuchen kannman es ja mal ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Einmal laut lachen und ignorieren.
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quote:
Rechtschutz greift hier ja nicht, da es sich um Abwehr von Schadenersatz handelt
? Dann hast du aber eine sehr ungünstige RSV abgeschlossen.
Das einzige, was eine gute RSV ausschließt, sind Anwaltskosten bei Straftaten, die nur vorsätzlich begehbar sind.
Was machst du denn, wenn dich jemand, der pleite ist, grundlos auf 100.000 EUR Schadensersatz verklagt und du dann auf Anwaltskosten von fast 4.500 EUR sitzen bleibst, weil die Gegenseite dir nichts erstatten kann?
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In solchen Fällen sollte man sich wohl an seine Haftpflichtversicherung wenden (so wurde es mir erklärt). Abwehr von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen machen die wenigsten RSV und wenn dann nur sehr teuer. Das wusste ich bei TO aber noch nicht.
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Warum denn sehr teuer? Eine Haftpflicht, die das auch macht, ist dagegen doch spottbillig.
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