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Angeklagter im Telekom-Prozess bestätigt Vorwürfe in Teilen

AFP VOM 3.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1676 Aufrufe
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Spitzelaffäre, Telekom

Verantwortung für Auswertung von Daten übernommen

Im Prozess um die Spitzelaffäre bei der Deutschen Telekom hat der Hauptangeklagte Klaus T. die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in Teilen bestätigt. Er habe die Auswertung von Verbindungsdaten veranlasst, ließ der frühere Chef der Konzernsicherheit von seinem Anwalt zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Bonn erklären. Er bekenne sich "uneingeschränkt" zu seiner Verantwortung für die Datenauswertung. T. betonte jedoch, er habe dies nicht getan, "um jemanden zu schädigen", sondern um Schaden von der Deutschen Telekom AG abzuwenden.

Die Verantwortung für den gegen ihn ebenfalls erhobenen Vorwurf der Veruntreuung von Telekom-Vermögen wies T. jedoch zurück, ebenso den Vorwurf, sich mit Geld des Unternehmens bereichert zu haben. T. muss sich vor Gericht zusammen mit einem weiteren Mitarbeiter der Sicherheitsabteilung, einem Mitarbeiter der damaligen Telekom-Mobilfunk-Tochter T-Mobile sowie einem Berliner Unternehmer verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten den gemeinschaftlichen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor sowie die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses vor. Die Telekom hatte 2005 und 2006 Telefonverbindungsdaten von Mitgliedern ihres Aufsichtsrates, des Betriebsrates, von Journalisten und auch Dritten wie Verdi-Chef Frank Bsirske ausspioniert.

3. September 2010 - 12.45 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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