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Angeklagte im Mannesmann-Prozess beteuern Unschuld - 1/1
AFP vom 14.7.2004   2392 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Angeklagte im Mannesmann-Prozess beteuern in Schlussworten Unschuld

- Ackermann: Zahlungen "im Einklang mit Recht und Gesetz"

Am letzten Verhandlungstag vor dem Urteil im Mannesmann-Prozess haben die sechs Angeklagten mit Nachdruck ihre Unschuld beteuert und das Gericht um Freisprüche gebeten. Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann sagte in seinem Schlusswort am Mittwoch vor dem Düsseldorfer Landgericht, bei allen Entscheidungen im Zusammenhang mit den umstrittenen Millionenzahlungen habe er sich "immer im Einklang mit Recht und Gesetz befunden". Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser sagte, kein Vorwurf könne "falscher und verletzender sein" als die ihm zur Last gelegte Illoyalität gegenüber dem Mannesmann-Konzern. Mit den Urteil wird am Donnerstag nächster Woche gerechnet.




Zugleich schloss die Verteidigung am 36. Verhandlungstag mit weiteren Forderungen nach Freisprüchen ihre zweitägigen Plädoyers ab. Dabei wies Essers Anwalt Jürgen Welp erneut den Vorwurf der Staatsanwälte zurück, die Millionen-Prämie für den Ex-Konzernchef sei die Gegenleistung für dessen Zustimmung zur Mannesmann-Übernahme durch Vodafone Anfang 2000 gewesen. Entsprechende Behauptungen der Ankläger seien "haltlos und verfehlt". Auch die Anwälte des früheren Mannesmann-Direktionsmitarbeiters Dietmar Droste plädierten auf Straffreiheit für ihren Mandanten. Freisprüche hatten zuvor auch die Verteidiger von Ackermann, Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel, dem früheren Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk und dem Ex-Konzernbetriebsratschef Jürgen Ladberg gefordert.

In seinem Schlusswort sagte Ackermann, der Mannesmann-Aufsichtsrat habe die im Zuge der Übernahme durch Vodafone geflossenen Millionenprämien mit dem Ziel gewährt, "Leistungen im Interesse des Unternehmens zu honorieren". "Andere Motive als die Belohnung von Leistung im Unternehmensinteresse gab es für mich nicht", unterstrich Ackermann, der im Mannesmann-Aufsichtsrat den umstrittenen Anerkennungsprämien und Pensionsabfindungen in Gesamthöhe von 57 Millionen Euro zugestimmt hatte. Der Deutsche-Bank-Chef äußerte zugleich die Hoffnung, "dass es sich auch künftig lohnen darf, für die Wertsteigerung eines Unternehmens zu kämpfen". Zwickel äußerte sich in seinem Schlusswort ebenfalls "sicher, dass keiner der Beteiligten gegen geltendes Recht verstoßen hat".

Esser betonte in seinen letzten Worten vor Gericht, nach der Niederlage von Mannesmann im Übernahmekampf sei es mit Blick auf das Unternehmen, seine Belegschaft und die Aktionäre darum gegangen, "das relativ Beste aus der Situation zu machen". Der frühere Konzernchef nannte es ein "Zerrbild", wenn ihm in diesem Zusammenhang Eigensucht vorgeworfen werde. Zugleich äußerte sich Esser überzeugt, angesichts der Debatte über die Reform der Sozialsysteme als Folge des verschärften weltweiten Wettbewerbs sei nunmehr eine "gesellschaftliche Diskussion" über die Höhe von Managerprämien notwendig.

Essers Verteidiger Sven Thomas warf den Anklägern in seinem Plädoyer erneut vor, sie hätten um die Millionenzahlungen eine "Verschwörungstheorie" aufgestellt. Die Anklagevertreter wollten "in Verkennung ihrer Rolle in der Gewaltenteilung" Auswüchse des Kapitalismus bekämpfen. Die Staatsanwaltschaft hatte für die sechs Angeklagten Haftstrafen zum Teil auf Bewährung gefordert. Die Beschuldigten dürfen jedoch auf Freisprüche hoffen, nachdem ihnen die Strafkammer in einer Zwischenbilanz Ende März kein strafbares Verhalten attestiert hatte.

14. Juli 2004 - 16.18 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004


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