Angehörige wollen Freisprüche im Airbus-Prozess nicht hinnehmen Seite 1 - AFP vom 19.03.2008
Angehörige wollen Freisprüche im Airbus-Prozess nicht hinnehmen
Mehr als 300 Betroffene ziehen vor Kassationsgerichtshof
Nach den Freisprüchen im Berufungsprozess um den Airbus-Absturz von 1992 im Elsass haben über 300 Angehörige der Opfer Einspruch beim obersten französischen Gericht eingelegt. Diese Zahl könne noch ansteigen, sagte am Mittwoch ein Justizsprecher in Colmar. Nach seinen Angaben sollte die Frist für einen Einspruch am Donnerstag um Mitternacht ablaufen.
Beim Berufungsprozess hatte das Gericht alle sechs Angeklagten freigesprochen. Außerdem sah es keine zivilrechtliche Verantwortung des Flugzeugbauers Airbus. Dadurch wurde ein erstinstanzliches Urteil aufgehoben, das den Airbus-Konzern zu einer Schadenersatzzahlung an die Opfer-Vereinigung ECHO in Höhe von 500.000 Euro verurteilt hatte.
Mit dem Gang vor den Kassationsgerichtshof solle auch der Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geebnet werden, erläuterte der Anwalt Claude Lienhard, der rund 150 Angehörige vertritt. Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg lässt Klagen erst zu, wenn der nationale Rechtsweg erschöpft ist.
Bei dem Absturz westlich von Straßburg waren am Abend des 20. Januar 1992 insgesamt 87 Menschen getötet worden, unter ihnen acht deutsche Passagiere. Neun Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Zu verantworten hatten sich der frühere technische Airbus-Direktor Bernhard Ziegler, vier ehemalige leitende Angestellte der französischen Luftfahrtbehörde (DGAC) und der damaligen Inlands-Fluggesellschaft Air Inter sowie ein Fluglotse.