Angebot über Groupon - Änderung der Konditionen

16. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
john.connor
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Angebot über Groupon - Änderung der Konditionen

Der ein oder andere kennt ja wahrscheinlich Groupon oder ähnliche Portale, die vergünstigt Waren oder Dienstleistungen in Form von sogenannten Deals anbieten.

Nachdem ich also im letzten Jahr einen Deal über Groupon für zwei Übernachtungen in einem Hotel incl. 2 x Frühstück und 2 x Candle-Light-Dinner gefunden hatte, schlug ich dann auch entsprechend zu.
Jetzt hatte ich vor ein paar Tagen bei dem Hotel gebucht bzw. reserviert (leider auch nur eine schlechtere Zimmerkategorie als angegeben) und kurz darauf bekam ich von Groupon eine Mail, in der erklärt wurde, dass es wohl offensichtlich bei einigen Käufern zu "Missverständnissen" bei den Konditionen kam.
Deshalb wollen sie jetzt klarstellen, dass nur ein Candle-Light-Dinner enthalten ist.

Mittlerweile hatte ich aber natürlich diesen Gutschein schon entsprechend verschenkt und daher auch die Groupon-Menschen auf den genauen Wortlaut der Konditionen aufmerksam gemacht und dass es hierbei überhaupt nicht zu "Missverständnissen" kommen kann.
Einen Tag später bekam ich die Antwort von Groupon:
Sinngemäß, dass wenn der Anbieter die Konditionen anpasst, sie auch nichts daran ändern können und wenn es mir nicht passt, können sie den Kauf ja gerne rückgängig machen.

Kann das rechtens sein? Wohl kaum oder?

Das wäre ja so, wie wenn man einen Hin- und Rückflug bucht und man plötzlich davor mitgeteilt bekommt, dass der Rückflug selbst bezahlt werden muss, weil sich halt die Konditionen geändert haben ...

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1 Antwort
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#1
 Von 
john.connor
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Folgendes finde ich dazu in den AGB:

6.2. Der Kaufvertrag über den Gutschein kommt außerdem erst mit dessen Übersendung per E-Mail zustande, wenn Groupon Ihre Zahlung erfolgreich verbuchen konnte. Sollte die Zahlung nicht im ersten Versuch erfolgreich sein (weil z. B. das angegebene Konto nicht existiert, keine Deckung aufweist, die Kreditkartennummer falsch ist oder die Kreditkarte am Limit ist), kommt der Verkauf des Gutscheins ebenfalls nicht zustande.

8.1. Groupon gewährleistet, dass der Partner den Gutschein einlöst, d.h. der Partner den Vertrag zu den im Gutschein verbrieften Bedingungen abschließt, wenn Sie den Gutschein vor Vertragsschluss beim Partner vorlegen.

8.4. Kann der Gutschein aus unvorhergesehenen und von Groupon nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht zu den ursprünglich vorgesehenen Bedingungen eingelöst werden, teilt Groupon dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail mit und bietet ihm entweder einen neuen Gutschein mit vergleichbaren Leistungen (sofern verfügbar) oder die Rückzahlung des Kaufpreises an. Sofern der Kunde das Angebot von Groupon nicht innerhalb der im Angebot mitgeteilten, angemessenen Frist annimmt, ist Groupon zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der bereits geleistete Kaufpreis wird dem Kunden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.

8.5. Sollte es bei der Einlösung des Gutscheins oder bei der Erbringung der Leistung zu Problemen kommen, wird Groupon versuchen, eine Lösung zu finden. In diesem Fall schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt@groupon.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

Hierbei stellt sich für mich die Frage, inwieweit der Passus 8.4 überhaupt rechtens ist (das wäre ja eigentlich der komplette Freifahrtsschein für Groupon)?!

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-- Editiert john.connor am 19.01.2012 21:48

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