Hallo zusammen,
nach einem Krankenhausaufenthalt möchte ich mich wieder um meine rechtlichen Dinge kümmern die herumlagen.
Datiert mit 19.12.2016 erreichte mich am Tag der Einlieferung ins Krankenhaus (Lugenentzündung) folgendes Schreiben:
"...hat festgestellt, dass die von Ihnen bei uns erworbenen Tickets nachweilis zu ünberhöhten Preisen auf der Plattform Viagogo weiterveräußert wurden. Gemäß unseren Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen ist die kommerzielle Veräußerung von Eintrittskarten über Plattformen u.a. Viagogo verboten.
(WO wird hier nachgewiesen das es Kommerz war? Es steht nichtmal welche und wieviele Karten)
Gemäß dieser kann der Verein eine Vertragsstrafe je Verstoß bis zu 2500 Euro gegen Sie aussprechen. Wir bieten folgende Möglichkeit an um die Angelegenheit zu klären. Zahlung eines Teilbetrages über 250 Euro.
Verwendungszweck der Überweisung: Mein Name + Viagogo
Meine Fragen:
Das sieht für mich alles Stümperhaft aus und von vorne bis hinten nicht rechtskonform.
1. Damit jetzt keine Frist verstreicht bis wann muss ich reagieren? 14 Tage sind noch angemessen? Dort steht ich soll die Unterlassenerklärung bis 13.01.2017 zusenden. Gilt dann dieses Datum?
2. Ich weiß das die ohne Gewerblichen Verkauf mir ein ** können. Kann mir jemand eine modifizierte Unterlassungserklärung hier ausarbeiten oder soll ich direkt meine rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?
Ich will und werde nichts zahlen. Es ist nicht rechtens diese "Strafe" einzufordern. Außerdem halte ich es für unmöglich mir nachzuweisen das ich das angeblich war. Ich möchte also ein Schreiben aufsetzen das ich Gerichtsfest bewiesen haben möchte das die Karten von mir veräußert haben + die modifizierte Unterlassenerklärung abgeben damit ich (Glaube ich keine Einstweilige Verfügung?) keine Probleme bekomme. Soweit ich weiß ist man auch nicht an die Ticket AGB gebunden wenn man die Karten verschenkt. Ich habe sicherlich mal welche verschenkt, also was interessiert mich jetzt das schreiben? Wie reagiere ich am besten?
Angeblicher Ticket Verkauf Abmahnung SC Freiburg
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ZitatKann mir jemand eine modifizierte Unterlassungserklärung hier ausarbeiten :
Nein, das wird hier keiner leisten können/dürfen.
Zitatoder soll ich direkt meine rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen? :
Sicherlich sinnvoll.
Zitat:Außerdem halte ich es für unmöglich mir nachzuweisen das ich das angeblich war.
Dir kommt nicht in den Sinn, dass die aufgrund der Platznummern u.ä. die Tickets zum ursprünglichen Käufer (=dir) zurück verfolgen können?
Zitat:WO wird hier nachgewiesen das es Kommerz war?
Hast du nun oder hast du nicht?
Gab es einen Gewinn beim Verkauf oder gab es den nicht?
Hast du die Tickets verkauft, weil du krank wurdest (Tickets vom letzten Spieltag vor Weihnachten und Verkauf wegen deiner einsetzenden Lungenentzündung?) oder einfach so, weil du von vornherein Geld verdienen wolltest?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Natürlich kommt mir das in den Sinn, ich bin ja nicht dumm? Du verstehst mein Problem nicht. Mir geht es darum, das ich nachgewiesen haben will das ich auch der Verkäufer bin. Meines Wissens nach ist man bei Schenkung nämlich NICHT mehr an die AGBs gebunden und kann sowieso machen was man will damit. Das ist mein erster Angriffspunkt. Dort steht nämlich "verkauft über Viagogo" --> Und von WEM?
Es KANN sein das ich verkauft habe, weil ich auch mal was verkauft habe aufgrund von Verhinderung. Allerdings weiß ich nicht ob das diese Karten waren, oder ob es Karten waren die ich verschenkt habe.
Auch falls ich es war ist mein Kenntnisstand das privat Karten veräußert werden dürfen auch mit Gewinn. Einschlägige Urteile habe ich mir dazu durchgelesen. (Zweiter Angriffspunkt falls erster Scheitert)
Weiterhin bin ich mir bewusst das ich reagieren muss wegen der Unterlassungserklärung.
Deshalb wollte ich hier alles schön in ein Schreiben verpackt bekommen, aber ich glaube ich leite das morgen einfach direkt an die Rechtsschutz.
Vor kurzem habe ich mich vor Gericht erfolgreich gegen Urlaubstours vertreten und gewonnen. Ich bin zwar ein Laie, und habe nur Halbwissen aber auf den Kopf gefallen bin ich nicht..also bitte nicht so darstellen. Noch nie habe ich persönlich einen Prozess verloren. Man muss das System nur für sich nutzen
Gewinnerzielungsabsicht kann nicht ohne weiteres unterstellt werden. Das müsste auch bewiesen werden
Viele Grüße
ZitatDeshalb wollte ich hier alles schön in ein Schreiben verpackt bekommen :
Hier gibt es keine individuelle Rechtsberatung, das machen die Kollegen nebenan: http://frag-einen-anwalt.de
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
57 Antworten