Ich habe ein RIESEN Problem.
Freitag (17.06) hatte ich eine Vorladung im Briefkasten
Ich werde beschuldigt bei jemanden zu dich aufgefahren zu sein und durch Nutzung der Lichthupe und des Blinkers (was die Nötigung darstellt) mir "Platz" verschafft zu haben. Nachdem die Person den Fahrstreifen freigeben hat soll ich noch den Stinkefinger (Beleidigung) gezeigt haben. Vorher soll ich noch mindestens ein Fahrzeug rechts überholt haben.
Ich kann bestätigen (anhand meines Digitalen Fahrtenbuchs) das ich zu diesem Zeitpunkt mich auf der angegebenen Autobahn befand und ja das Kennzeichen was sie sich Notiert hat ist auch das von meinem Fahrzeug.
Mein Problem ist a.) das ich mich an solchen einen Vorgang nicht erinnern kann und b.) mein Auto ein Kollisionswarner hat was mir ein zu dichtes Auffahren fast unmöglich macht da mein Auto ab einem bestimmten Abstand automatisch abbremst c.) das die Person die diese Beschuldigungen gegen mich vorbringt Juristin ist und ihr Ehemann Vorsitzender Richter am Gericht ist wo die Verhandlung geführt werden soll.(Kann man alles in Internet auf der Seite vom Gericht nachlesen)
Da ich am Freitag (17.06) den Brief per Einschreiben bekommen habe und schon am 27.06 die Verhandlung sein soll habe ich bisher noch kein Anwalt gefunden der so schnell noch ein Termin frei hat. Erschwerend kommt noch hinzu das die Verhandlung in einem andern Bundesland stattfinden soll . Das Gericht ist gut 180 Kilometer entfernt Fahrzeit rund 2 Stunden und die Anwälte in der nähe sind wie schon geschrieben alle ausgebucht.
Jetzt meine Frage gibt es die Möglichkeit (Juristisch ) ein anderes Gericht zu fordern?Sollte ich vor der Verhandlung ein Antrag nach § 24 StPO
stellen...geht das überhaupt? Kann ich das ohne Anwalt überhaupt?
Ich weiß ich muss den Termin wahrnehmen aber für jeden Rat/ Tipp vorab bin ich sehr Dankbar
-- Editiert von Moderator am 21.06.2016 19:02
-- Thema wurde verschoben am 21.06.2016 19:02
Angebliche Nötigung und Beleidigung
20. Juni 2016
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Frage vom 20. Juni 2016 | 20:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche Nötigung und Beleidigung
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#1
Antwort vom 20. Juni 2016 | 21:45
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1207x hilfreich)
Aber eben nur "fast". Interessant wäre es, wenn die Zeugin sich auf eine bestimmte Nähe festelgt und Sie nachweisen (ggf. mit Sachverständigengutachten), dass das Auto dazu technisch nicht in der Lage ist. Dazu sollte man sich aber keine Illusionen machen, weil die Zeugin bestimmt keine exakte Meterzahl angegeben hat und das auch nicht muss, wobei man ihr selbst dann nur in Evidenzfällen eine Lüge wird vorwerfen können. Ohne es zu wissen, würde ich meinen, dass (je nach Geschwindigkeit) das Auto vielleicht erst in Bereichen bremst, die schon eine taugliche Nötigung darstellen.Zitat:as mir ein zu dichtes Auffahren fast unmöglich macht
Und auf der Seite des Gerichts steht, mit wem die Richter verheiratet sind? Oder woraus schließen Sie das? Also an meinem Amtsgericht stehen da nur die Nachnamen der Richter im Geschäftsverteilungsplan und das war es dann.Zitat:Juristin ist und ihr Ehemann Vorsitzender Richter am Gericht ist
Mir ist nicht ganz klar, was Sie da und warum Sie das im Briefkasten haben. Es wurde bereits Anklage erhoben? Kein Strafbefehl? Haben Sie nicht zuvor (polizeiliche) Anhörungsschreiben erhalten?Zitat:Gericht ist wo die Verhandlung geführt werden soll
Nein. Sie haben Anspruch auf das zuständige Gericht. Oder besser "ein" zuständiges Gericht, wenn es zuerst mehrere waren. Ich sehe keinen Anhaltspunkt dafür, dass hier bei einem unzuständigen Gericht angeklagt wurde, zumal das Gericht sich selber offensichtlich für zuständig hält und andernfalls nicht die Anklage zugelassen hätte. Wissen kann ich das natürlich nicht.Zitat:Jetzt meine Frage gibt es die Möglichkeit (Juristisch ) ein anderes Gericht zu fordern?
Was die Ehe mit dem Richter angeht, so muss ich zur Sicherheit nachfragen: Ist der Ehemann nur Richter an diesem Amtsgericht, oder soll er die Verhandlung gegen Sie leiten? Wenn er nur Kollege des zuständigen Richters ist, dann begründet dieser Umstand mE keinen befangenheitsgrund für sämtliche Richter an diesem Amtsgericht. Sollte er auch die Verhandlung gegen Sie führen, so liegt mE offensichtlich ein Fall von § 22 Nr. 2 StPO vor und Sie können den Antrag ohne Anwalt stellen. In einem solchen Fall würde ich aber gleich mal Anlass dazu sehen, die Geschäftsverteilung insgesamt auf "Sauberkeit" zu prüfen und gegebenenfalls die Besetzung zu rügen.
Ich wundere mich aber, dass es wirklich keinen Anwalt geben soll. Meinen Sie mit "in der Nähe" ihren Wohnort, den Gerichtsort oder beides und auf welchen Radius beziehen Sie sich dabei? Theoretisch ist es Ihnen natürlich möglich, auch einen Anwalt von außerhalb zu mandatieren. Ihnen muss nur klar sein, dass Sie den bis auf den (nicht immer zu erwartenden) Fall des Freispruchs selber zahlen müssen.
Was hat es mit der Beleidigung auf sich, die Sie in der Überschrift erwähnen?
-- Editiert von Rechtschreibung am 20.06.2016 21:48
#2
Antwort vom 20. Juni 2016 | 22:00
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 309x hilfreich)
@ TE BTW bitte Ergebnis der Verhandlung hier mitteilen, würde mich interessieren.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Juni 2016 | 09:35
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:und durch Nutzung der Lichthupe und des Blinkers (was die Nötigung darstellt) mir "Platz" verschafft zu haben
Das alleine ist keine Nötigung, sondern "nur" das erlaubte Anzeigen der Überholabsicht.
In Verbindung mit zu dichtem Auffahren (oder Dauer-Lichthupe) kann es allerdings im Einzelfall eine Nötigung verwirklichen.
#4
Antwort vom 21. Juni 2016 | 14:23
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
Zitatmein Auto ein Kollisionswarner hat was mir ein zu dichtes Auffahren fast unmöglich macht :
Erstens: Fast!
Zweitens: Muss diese Funktion erst aktiviert werden (Bei Audi heißt die Funktion ACC). Geschwindigkeitsregelanlage mit Abstandsautomatik... Diese Funktion funktioniert natürlich nur, wenn das vorher aktiviert wurde. Wie möchte man das beweisen?
Zitathabe ich bisher noch kein Anwalt gefunden der so schnell noch ein Termin frei hat :
Dann den nächsten Anwalt anrufen... Wenn der keinen Termin frei hat, den nächste... Und so weiter..
Zitatsoll ich noch den Stinkefinger (Beleidigung) gezeigt :
Könnte schwer werden, das zu beweisen.
ZitatLichthupe und des Blinkers (was die Nötigung darstellt) :
Nö, das stellt noch lange keine Nötigung dar. Die Nutzung der Lichthube als Information für den Vorausfahrenden, einen Überholvorgang mitzuteilen, ist keine Straftat.
Ich empfehle mich.
#5
Antwort vom 21. Juni 2016 | 16:51
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:mein Auto ein Kollisionswarner hat was mir ein zu dichtes Auffahren fast unmöglich macht
Selbst wenn unstrittig wäre, daß die Funktion aktiv war, beweist das erst mal gar nichts.
Es könnte ja auch eine Fehlfunktion vorgelegen haben.
Von daher ist höchst fraglich, ob selbst im Falle der Unstrittigkeit ein Gericht das als hinreichenden Beweis für einen ausreichenden Abstand ansehen würde. Möchtest du ins Blaue hinein ein teures Gutachten vorfinanzieren, das dir die Fehlerfreiheit deines Kollisionswarners bestätigt?
#6
Antwort vom 21. Juni 2016 | 17:26
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 87x hilfreich)
Zitatmein Auto ein Kollisionswarner hat was mir ein zu dichtes Auffahren fast unmöglich macht da mein Auto ab einem bestimmten Abstand automatisch abbremst :
Aus eigener Erfahrung (mit solchen Systemen) kann ich berichten, dass diese Ausrede nichts bringen wird.
Die Kollisionswarnung greift nur dann "aktiv" (durch Bremsen) ein, wenn das System aufgrund der Annäherungsgeschwindigkeit auf ein Hindernis erkennt, dass ohne Eingriff ein Zusammenstoß wahrscheinlich wird. Das System greift beim normalen Fahren nicht ein.
Etwas anderes ist der aktive Abstandstempomat (der bei verschiedenen Herstellern anders heißen kann, Adaptive Cruise Control, ACC u.s.w). Dieser regelt den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Abhängigkeit von der eigenen Geschwindigkeit. Er ist in verschiedenen Stufen einstellbar (in der Regel 3-5 Stufen, wobei der Mindestabstand immer gewahrt bleibt). Dieses Systeme funktionieren in der Tat recht zuverlässig, aber nur wenn man sie auch einschaltet. Außerdem wird das System beim Gas geben über das rechte Pedal automatisch "übersteuert" und vorübergehend außer Betrieb gesetzt.
Allein die Tatsache, die unterschiedlichen Assistenzsysteme nicht zu kennen, korrekt benennen zu können und deren Wirkung beschreiben zu können spricht nicht dafür, dass diese Strategie erfolgreich sein kann. Von der Möglichkeit deren Aktivierung und Einsatz auch nachweisen zu können mal ganz zu schweigen.
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