Angebliche Minusstunden vom Urlaub abgezogen...

31. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Steve1229
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Angebliche Minusstunden vom Urlaub abgezogen...

Hallo zusammen!

Ich beschreibe mal meinen Vorfall. Vorweg ist zu sagen das dies mein erstes Arbeitsverhältnis (Ich bin 23 Jahre alt) war und ich somit auch mit weniger Erfahrung mit einem solchem Problem habe.

Ich war jetzt lange lange Zeit in der Gastronomie für einen Arbeitgeber tätig. Nach dem Studium erst als Aushilfe, dann ist der Fall eingetreten das einer der damaligen Bankettleiter gekündigt hatte und ich bin somit in diese Rolle geschlüpft, weiterhin als Aushilfe. Dann wurde mir die Pistole auf die Brust gesetzt und ich sollte Festangestellt diese Position weitermachen da dies als Aushilfe nicht mehr ging. Somit kam ich zu dieser Festanstellung.

Mein Aufgabenfeld am Wochenende war die Bankettleitung und folglich hatte ich sehr lange Arbeitszeiten.

Beispiel: Freitag : 13 Uhr Dienstbeginn bis Samstag morgens ca 8-9 Uhr und dann habe ich Samstag auch wieder ca 13-15 Uhr angefangen und wieder bis Sonntag morgens 7-9 Uhr gearbeitet.

Was folglich schon eine reine Stunden Arbeitszeit von grob 36 Stunden am Wochenende bedeutet.

FRAGE NR1: bei Solchen Arbeitszeiten wieviel Pause dürfen sie abziehen (Wir haben naürlich nie sowas wie eine geregelte Fest Pause gehabt)

Natürlich habe ich auch in der Woche noch Stunden geleistet. Meistens mit festen Dienstplanschichten von 12-22 Uhr z.B. ! Also auch massig stunden noch dazu.

Jetzt habe ich diesen Sommer beschlossen, diesen Job aufzugeben, mein Vertrag lief mit dem 31.12.12 sowieso aus und ich wollte keine Verlängerung.

In diesem Zuge wollte ich auch meinen Urlaubsstand erfahren. Mann muss dazu sagen es gibt bei uns nur 3 Monate im Jahr wo man seinen Urlaub genehmigt bekommt (Sommer geht garnichts da wird geplaktert)

Und als ich meinen Stand erfahren hab sind mir die Kinnladen runtergefallen.
Ich sollte angeblich 13 Minus Tage aus dem Vorjahr haben, über diese ich nie Informiert wurde und dies nach meiner Meinung bei den Arbeitszeiten und Schichten die ich geplakert habe nicht sein kann, leider kann ich dies nicht noch mit eigenen Schriftdokumenten bestätigen.

Von 2 Jahren die ich dort Festangestellt war stehen mir 48 Tage Urlaub zu, von diesen 48 Tage habe ich 12 genommen, der Rest wurde mir jetzt wegen Minusstunden abgezogen. Dürfen die das?

Desweiteren habe ich jetzt meine letzten 4,5 Tage urlaub die über gelieben sind genommen um Weihnachten frei zuhaben, der Antrag wurde genehmigt und ich war seit dem nicht mehr dort arbeiten.

Aber um mein letztes Gehalt zubekommen, musste ich noch einen Stundenzettel (Ohne ausgefüllten Stundenzettel gibt es kein Gehalt, auf dem Stundenzettel können die Stunden beliebt aufgeschrieben werden man muss nur auf die Soll Stunden ausfüllen und quittieren) ausfüllen. Beim Einreichen wurde mir dann gesagt das ich den Urlaub nich hätte nehmen können da doch noch Minusstunden angefallen sind und die mir die restlichen Minusstunden von meinem letzten Gehalt abziehen müssen aber der Antrag war doch genehmigt.

Was soll ich machen....ich fühl mich echt verarscht ich hab soviel und so hart in dem Laden gearbeitet und werde ohne Dankeschön und mit sonem Stress vor die Tür gesetzt.

Ich habs jetzt mal versucht ausführlich zubeschreiben und hoffe es gibt Punkt wo mir jemand sagen kann ob das Recht ist oder was ich tun kann um an mein Recht zukommen.

Mit freundlichem Gruß

und danke fürs Lesen

Steve1229



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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>FRAGE NR1: bei Solchen Arbeitszeiten wieviel Pause dürfen sie abziehen (Wir haben naürlich nie sowas wie eine geregelte Fest Pause gehabt)
<hr size=1 noshade>


Die Frage ist in der Form falsch gestellt. Es darf nicht Pause abgezogen werden, wenn keine gemacht wurde. Und solche Arbeitszeiten verstossen mehrfach (Arbeitszeit und Ruhezeit) gegen das Arbeitszeitgesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

quote:<hr size=1 noshade>Von 2 Jahren die ich dort Festangestellt war stehen mir 48 Tage Urlaub zu, von diesen 48 Tage habe ich 12 genommen, der Rest wurde mir jetzt wegen Minusstunden abgezogen. Dürfen die das? <hr size=1 noshade>


Man kann nicht einfach den Urlaub über mehrere Jahre zusammen betrachten. Urlaubsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr (§ 1 BUrlG ) und demnach ist der Urlaubsanspruch für 2011 am 31.12.2011 bzw. am 31.3. 2012 verfallen. Das selbe gilt für den Urlaub aus 2012. Wurde denn Urlaub für 2012 beantragt und nachweislich vom AG verweigert, so dass wenigstens eine Übertragung bis zum 31.3. des Folgejahres in Frage kommt?



0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steve1229
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

danke schonmal!

quote:<hr size=1 noshade>
Man kann nicht einfach den Urlaub über mehrere Jahre zusammen betrachten. Urlaubsjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr (§ 1 BUrlG ) und demnach ist der Urlaubsanspruch für 2011 am 31.12.2011 bzw. am 31.3. 2012 verfallen. Das selbe gilt für den Urlaub aus 2012. Wurde denn Urlaub für 2012 beantragt und nachweislich vom AG verweigert, so dass wenigstens eine Übertragung bis zum 31.3. des Folgejahres in Frage kommt? <hr size=1 noshade>


So kannte ich das nicht ich dachte die nicht genommenen Urlaubstage werden Quasi auf die dazukommenden übernommen. Unwissenheit!

Naja aber ist es nicht so das der Arbeitgeber mich auf meine Minusstunden aufmerksam machen muss? Ich kann doch nicht ein Jahr später die Minusstunden aus dem Vorjahr erfahren.

Es gibt leider keine große Einsicht für uns angestellte dort, alles wird ziehmlich versteckt und das darf doch schon nicht sein.

Aber danke für die Information mit der Onlineberatung evtl sollte ich die 45 Euro investieren!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der Hinweis mit der Onlineberatung ist nicht von mir, sondern Werbung. Wenn man den Weg wâhlt, dann sollte man zunächst sich sammeln und konkrete Fragen stellen und nicht so viel unnützes Beiwerk schreiben, sonst verbrennt man nur sinnfrei Geld. Zu den Minusstunden müsste man z.b. Wissen, ob vertraglich ein Stundenkonto geführt wird. Ist das nicht der Fall, dann kann es schon rein rechtlich gar nicht zu Minusstunden kommen.
wird ein Tarifvertrag angewendet, gibt es einen BR, etc? Das sind alles grundsätzliche Sachen, die zunächst geklärt werden oder bei der Fragestellung im Vorraus beantwortet werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auch, was inhaltlich im Tarifvertrag zu den Ausschlussfristen steht.

Tendenziell würde ich drei Sachen bedenken:

1. dürfte selbst wenn Minusstunden in 2011 angefallen sind, eine Verrechnung mit dem (verfallenen??) Urlaub aus 2011 für den Arbeitgeber zumutbar gewesen sein.
Minusstunden auszusammeln aber Urlaub verfallen lassen ist eher nicht durchsetzungsfähig vor Gericht.

2. Die beschriebene Arbeitszeiten klingen (ohne jetzt die vereinbarten Arbeitsstunden im Vertrag zu sehen) sehr stark danach, dass diese als unbezahlte Überstunden gewertet sind. Irgendwie passt da in den Schilderungen was nicht zusammen, wenn der Autor hier von deutlichen Überstunden und der AG von der Angabe, es seien Minusstunden angehäuft worden, spricht.
Hier ziehen Arbeitgeber auch oft vor Gericht den Kürzeren. Sie dürfen zwar Minusstunden und Überstunden miteinander verrechnen, insbesondere bei saisonal ausgeprägtem Betrieb wie hier, dennoch müssen sie das aber tun. Klingt für mich fast als seien die Überstunden regelmäßig gestrichen worden und am Ende gäbe es einen Haufen Minusstunden aus den schwächeren Wochen.

3. Der Arbeitgeber kann evtl. in einen Annahmeverzug gekommen sein. Sprich: Er hat die mögliche und angebotene Arbeit nicht abgerufen, kann insofern dann auch keine Minusstunden irgendwomit verrechnen.

Ich würde zunächst mal den Arbeitgeber auffordern, die ganzen Stundenpläne und Verrechnungen im Detail nochmal zu kopieren und dir vorzulegen bzw. um Gewährung zur Einsicht auffordern. Dann hat man zunächst einmal sowohl eine Grundlage, was wo verrechnet wurde und was nicht. Evtl. ergibt sich hier auch wirklich eine Fehlinterpretation des Autors, dass die Berechnung richtig ist, dass nur im persönlichen Eindruck haften geblieben ist, wie man in einigen Sommerwochen malocht hat, dass aber ansonsten tote Hose war.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 31.12.2012 17:17

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#5
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

damit überhaupt Minusstunden entstehen können, muß erstmal ein Arbeitszeitkonto vereinbart sein,
und dann wäre auch noch die Frage, in welchem Verantwortungsbereich es gelegen hat, das ein "Minus" enstand

natürlich kann der AG nicht so tun, als wäre alles in Ordnung, um dann aufeinmal mit irgendwelchen "Minusstunden" anzukommen, die er verrechnen will

nach § 315 BGB Absatz 2 muß er "erklären", wann du die vereinbarte Arbeitsleistung erbringen sollst,
sprich er muß dich zum Dienst einteilen in Höhe der Stunden, die vereinbart sind
unterlässt er dies,und arbeitest du deswegen weniger, als du eigentlich solltest, sind das keine "Minusstunden", die du zu verantworten hättest, sondern, wie schon erwähnt, Annahmeverzug nach 615 BGB, der im Verantwortungsbereich des AG liegt

in deinem Fall wäre ein ausführliches, persönliches Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt
angebracht,(kostet im Höchstfall um die 200€, ist aber meistens Verhandlungssache, was der Anwalt erstmal nimmt)
um zu untersuchen, um welche Summen es ginge, die man evtl. nach- oder einfordern könnte,

man muß auch den Kosten/Nutzen-Aspekt betrachten,
es soll sich ja auch wirtschaftlich lohnen, sein Recht einzufordern

Urlaub aus 2011 dürfte "weg" sein, ob nun irgendwie verrechnet oder nicht,
Urlaub 2012 ist unsicher, ob ebenfalls bereits verfallen oder ob Anspruch auf Abgeltung von Resturlaub besteht besteht, würde auf letzteres tippen
Überstunden wird man nachweisen müssen
Minusstunden wird der AG nachweisen müssen

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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