Ich führe ein Einzelunternehmen seit 2015, Vermietung von Ferienwohnungen. Angemeldet beim Gewerbeamt als Einzelunternehmen.
2016 war an gedacht das eine Zweite Person mit mir zusammen das Geschäft betreibt und erweitert.
Die 2. Person hat dann in eine weitere Wohnung Investiert welche jedoch ich angemietet hatte, und auch alle Ausgaben der Renovierung wurden in meinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen geltend gemacht. Ab diesem Zeitpunkt wurden Vertragsentwürfe gefertigt um sich über die zu entstehende Gesellschaft zu einigen. Es wurde auch von mir in gutem Glauben daran, das ein solcher Vertrag für beider Seiten zufriedenstellend unterzeichnet werden wird bereits ,,Gewinn vorab``monatlich an die 2. Person ausgezahlt (febr.2016-März2017) .Jedoch kam es Monate lang nicht zu einer Unterzeichnung eines Vertrages und auch nicht zu einer Gewerbe-Ummeldung zu einer GBR. Nun hat man sich zerstritten und es wird nun behauptet es gäbe eine bestehende GBR, welche mir von der 2. Person über einen Anwalt gekündigt wurde! Und es folgte einen Antrag zur einstweiligen Verfügung das ich das Unternehmen einstelle und es Aufgeteilt werden müsse.
Fakt ist das die Zahlungen an die 2. Person damals zwar als Gewinn vorab getätigt wurden aber jetzt nur als Rückzahlung der Investition gelten, also besteht ein Rechtsverhältnis im Bezug auf einen Darlehensgeber und Ich der Darlehensnehmer, auch ist Fakt, das bis zum heutigen tage das Einzelunternehmen besteht auf der Gewerbeanmeldung, und auch alle steuerlichen Aktivitäten über meine Steuernummer abgewickelt wurden.
1. Frage:
Die Kündigung der angeblichen GBR ist somit falsch, da nie eine bestand!
Liege ich damit richtig ?
2. Frage:
In dem gewerblichen Mietvertrag der neu angemieteten Wohnung steht die 2. Person zwar mit drin , da ja an gedacht war das eine Gesellschaft entsteht , jedoch hat er nachweißlich bis heute den Vertrag nie unterschrieben, sondern nur ich. Laut Vertragsrecht bin doch dann ich der alleinige Mieter, richtig ?
Denn es existiert auch kein Vertrag einer Gesellschaft den mich berechtigt als Bevollmächtigter einer GBR für das Unternehmen zu Unterschreiben , und auch in dem Mietvertrag ist kein Vermerk.
Angebliche GBR
29. Juli 2017
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Frage vom 29. Juli 2017 | 23:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
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#2
Antwort vom 29. Juli 2017 | 23:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatDie Kündigung der angeblichen GBR ist somit falsch, da nie eine bestand! :
Liege ich damit richtig ?
Falsch, der Schilderung nach ist höchstwahrscheinlich eine "GbR kraft Gesetzes" entstanden.
ZitatLaut Vertragsrecht bin doch dann ich der alleinige Mieter, richtig ? :
Falsch, da es laut Vertragrecht gar keiner Unterschrift bedarf.
Da die Gegenseite bereits anwaltlich Vertreten ist und auch noch ein Antrag zur einstweiligen Verfügung existiert, sollte man schnellstens eine fachlich versierten Anwalt aufsuchen, der die Ansprüche prüft und gegebenenfalls abwehrt oder abmildert.
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#3
Antwort vom 1. August 2017 | 17:06
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Der Zweite Mann hat also in eine Wohnung investiert und sie haben die Vorsteuer bei sich geltend gemacht? Ohne GbR ist das Steuerhinterziehung..
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