Angebliche Anzeige

29. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
schmiddi1962
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche Anzeige

Jemand hat Anzeige gegen unbekannt erstattet und ich werde nun von der Person beschuldigt diese Tat begangen zuhaben.
(es handelt sich um anonyme Anrufe in seiner Firma und eine Mail in der der Betroffene angeblich schlecht dargestellt worden sein soll)
Nun behauptet diese Person , welche Anzeige erstattet , die Polizei Behörde hätte ihm meinen Namen genannt und Auskunft über den genauen Stand der Ermittlungen erteilt.
Er wird nicht über einen Anwalt vertreten.
Wenn nun diese Dinge über mich verbreitet werden , ohne dass ich überhaupt etwas schriftliches seitens der Behörde erfahren habe,schädigt das meinen Ruf extrem.
Darf die Polizei überhaupt meine Personalien in diesem Fall demjenigen der angezeigt hat mitteilen?


Ich bitte um eure Hilfe!!


-- Editiert von Moderator am 29.08.2017 19:45

-- Thema wurde verschoben am 29.08.2017 19:45

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von schmiddi1962):
Jemand hat Anzeige gegen unbekannt erstattet und ich werde nun von der Person beschuldigt diese Tat begangen zuhaben.


Weil Du "unbekannt" bist?

Die Geschichte kann ich so nicht glauben; entweder wirst Du veralbert oder es fehlt ein wichtiges Detail?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schmiddi1962
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Derjenige, welcher Anzeige erstattet hat, hat mich diesbezüglich angerufen und mir mitgeteilt , dass ich als Schuldige gefunden worden sei.
Man hätte anonyme Anrufe zurück verfolgt auf meinen Anschluss und es sollen angeblich noch weitere Ruf Nummern auf meinen Namen gespeichert sein , das hätte die Polizei alles ermittelt.
Ich würde nun schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert.

Dann wurde mir auch noch gedroht, dass ich jetzt dran sei.

Da sind alle Details, meines Wissens.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Netter Bluff.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schmiddi1962
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie Bluff?

Ich bin da nicht im Bilde was die Polizei an die Öffentlichkeit geben darf und was nicht.

Ich hatte noch nie ein Problem beschuldigt zu werden.

Wenn das als Gerede die Runde macht hab ich ich ein echtes Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wie Bluff? Sie wissen nicht, was ein Bluff ist? Dann simpler: Die Person lügt und hat das alles erfunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schmiddi1962
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Beantwortet aber nicht wirklich meine Frage , welche Informationen die Polizei weiter geben darf.

Auch wenn ich hier reingelegt werden soll interessiert es mich.

Bin ja noch lernfähig.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun, den Namen eines Täters darf sie schon weitergeben - wenn man als Zeuge vor Gericht geladen wird, steht da schließlich auch nicht "In der Strafsache gegen "Geht Sie nichts an"", sondern eben der Name des mutmaßlichen Täters. Aber daß sie lauter Details aus der Ermittlung erzählt, ist schlichter Blödsinn, woran man den Bluff hier leicht erkennen kann. Vermutlich möchte die Person Sie ärgern oder sogar eine Erpressung vorbereiten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schmiddi1962
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber warum geben sie meinen Namen raus , wenn ich noch nicht einmal schriftlich zu irgend etwas aufgefordert wurde.
Das ist doch Rufmord.
Man müsste doch nach meinem Rechts Empfinden erstmal den angeblich Angeklagten zu dieser Angelegenheit anhören, statt einfach meinen Namen raus zu geben und ich werde somit vorverurteilt.
Versteh ich das so falsch als Laie?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Aber warum geben sie meinen Namen raus , wenn ich noch nicht einmal schriftlich zu irgend etwas aufgefordert wurde. Niemand hat Ihren Namen rausgegeben - Sie wurden verar...t. Begreifen Sie das doch mal - es gibt keine Anzeige, nichts, nada... Und deswegen werden Sie auch niemals "schriftlich zu irgendwas aufgefordert".

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
und ich werde nun von der Person beschuldigt diese Tat begangen zuhaben.


schreibst du in deinem Eingangs-Beitrag, aber stellt sich heraus, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft mit dir Kontakt aufgenommen haben, sondern der Gegner dies lediglich androht:

Zitat:

Derjenige, welcher Anzeige erstattet hat, hat mich diesbezüglich angerufen und mir mitgeteilt , dass ich als Schuldige gefunden worden sei............, das hätte die Polizei alles ermittelt.
Ich würde nun schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert.


Die Überschrift "Polizei gibt meine Daten weiter" ist also Humbug!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
schmiddi1962
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Trotzdem interessiert ich es mich, warum mein Name raus gegeben werden durfte.
Irgendwie muss derjenige der Anzeige erstattet hat ja auf mich kommen und das macht mich stutzig.

Wär ja schön wenn all dies nur Humbuk wäre, aber ich kann es nicht so recht glauben.

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nur Anwälte Akteneinsicht bekommen. Anwälte dürfen die Akte mit nach Hause nehmen, andere mit berechtigtem Interesse bekommen Akteneinsicht in der Dienststelle, solange das Ermittlungsergebnis nicht gefährdet ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von schmiddi1962):
Trotzdem interessiert ich es mich, warum mein Name raus gegeben werden durfte.

Schlicht weil es nicht verboten ist, es kein Gesetz dagegen gibt.

Wenn der Name in der Akte steht und diese Akte dem Antragsteller zur Einsichtnahme überlassen wird, kann er alles darin lesen was freigegeben wurde. Dazu zählen dann auch die Daten von Beschuldigten und / oder Verdächtigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von schmiddi1962):
Beantwortet aber nicht wirklich meine Frage , welche Informationen die Polizei weiter geben darf.

Wenn jemand Strafanzeige gegen einen anderen macht bzw. Strafantrag gegen jemanden stellt, muss ihm die Polizei keine Daten geben - der Anzeigende kennt ja zumindest den Namen, sonst könnte er den Betreffenden ja nicht anzeigen bzw. Strafantrag gegen ihn stellen.
Die Polizei oder Staatsanwaltschaft kann in so einem Fall dem mutmaßlichen Geschädigten aber weitere Daten wie die Adresse des mutmaßlichen Täters mitteilen, damit der Geschädigte auch zivilrechtlich gegen den Schädiger vorgehen kann. Das wird sie im Regelfall auch tun.

Bei einer Anzeige gegen unbekannt kann die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gar nichts weiter geben, weil sie ja logischerweise keine Daten hat...

Sollte die Polizei oder Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige gegen unbekannt dann einen Tatverdächtigen ermitteln können und in der Folge einen Beschuldigten haben, dann kann sie dem Geschädigten ebenfalls die Daten des Tatverdächtigen mitteilen. Wiederum zu dem Zweck, daß der z.B. zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld) geltend machen kann, oder z.B. auch als Nebenkläger in einem Strafprozess auftreten kann.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
schmiddi1962
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja schon mal eine konkretere Aussage!
Also angenommen ich bin nun tatverdächtig , nach der Anzeige gegen unbekannt,
Warum gibt die Polizei dann noch bevor ich etwas von dem Ganzen schriftlich erhalte, meinen Namen und Anschrift heraus.

Somit kann der angeblich Geschädigte doch jede Menge Gerüchte in Umlauf bringen und mich öffentlich anfeinden .

Warum wird nicht erstmal meine Stellung Name zu der Angelegenheit abgewartet.

Dann wird ja jeder Tatverdächtige zum "Spielball" der Öffentlichkeit.

Ich muss nun versuchen, all das wieder ins rechte "Licht zu rücken".




0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von schmiddi1962):
Warum gibt die Polizei dann noch bevor ich etwas von dem Ganzen schriftlich erhalte,

Tja, Briefe gehen auch mal verloren. Sind ja so um die 30 Mio Briefe die jeden Tag befördert werden, da ist immer etwas Schwund bei.

Und nein, die dürfen das tatsächlich mit ganz normaler Post versenden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich muss nun versuchen, all das wieder ins rechte "Licht zu rücken". Nö, Sie müssen bloß aufhören, sich ein Ermittlungsverfahren einzubilden - selbiges existiert nämlich gar nicht.
Somit kann der angeblich Geschädigte doch jede Menge Gerüchte in Umlauf bringen und mich öffentlich anfeinden . Ach nee - und Sie glauben wirklich, das kann nur passieren, wenn Sie tatsächlich jemand angezeigt hat? Der Mann bringt jetzt schon Gerüchte in Umlauf, und wenn alle so leichtgläubig sind wie Sie, dann gute Nacht!

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wenn nun diese Dinge über mich verbreitet werden , ohne dass ich überhaupt etwas schriftliches seitens der Behörde erfahren habe,schädigt das meinen Ruf extrem. Und wenn diese Dinge NACH Übersendung eines Anhörungsbogen an Sie verbreitet werden, schädigt das Ihren Ruf kein bißchen mehr? Das ist natürlich ungemein logisch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.017 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen