Angebliche Abhebung vom Geldautomten der HSBC Bank, Izmit, Türkei 08/2010

14. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
fragezeichen67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Angebliche Abhebung vom Geldautomten der HSBC Bank, Izmit, Türkei 08/2010

Wir haben zweimal erfolglos versucht, Geld vom Geldautomaten der HSBC Bank, Izmit, Türkei abzuheben (Abend, 10.08.10 und Vormittag, 11.08.10). Auf dem Kontoauszug der Postbank stand jedoch eine Abhebung am 10.08. um 22.30 Uhr in Höhe von 995,07 € verzeichnet. Die Postbank hat uns auf unsere Beschwerde erst das Geld erstattet, forderte es aber später zurück.
Auf dem von der HSBC Bank erbetenen sog. Journalstreifen stand dann, dass am 11.08.10 um 1.30 Uhr dieser Betrag ausgezahlt worden sei. Jetzt unterscheiden sich zwar die Zeiten, dennoch ist zweimal, allerdings zu verschiedenen Zeiten, dokumentiert, dass der Betrag ausgezahlt worden ist, obwohl wir ihn nicht erhalten haben. Haben wir gerichtlich überhaupt noch eine Chance gegen den inzwischen erfolgten Mahnbescheid vom Amtsgericht? Ein Rat wäre echt nett, wir schlagen uns schon so lange damit herum ...

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16 Antworten
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#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Jetzt unterscheiden sich zwar die Zeiten


Wenn das "nur" auf unterschiedliche Zeitzonen zurückzuführen wäre, wäre das unkritisch.
Wenn hingegen die eine Bank 22:30 MESZ und die andere Bank 1:30 MESZ ausweist, dann könnte ein Gericht zu dem Schluß kommen, daß die vorliegenden Beweismittel offenbar unzureichend sind, um überhaupt als zuverlässig angesehen werden zu können.

Zitat:
dokumentiert, dass der Betrag ausgezahlt worden ist, obwohl wir ihn nicht erhalten haben


Das wäre ja eine nachvollziehbare Fehlfunktion (Auszahlung wurde von der Software dokumentiert, aber die Hardware hat nichts herausgegeben). Hat die Bank vielleicht in dem Zeitrahmen noch vergleichbare Fälle gehabt? (Daß die Bank die Unwahrheit sagt, um sich zu bereichern, halte ich für unwahrscheinlich.)

Zitat:
Haben wir gerichtlich überhaupt noch eine Chance gegen den inzwischen erfolgten Mahnbescheid vom Amtsgericht?


Die Gegenseite müßte beweisen, daß Geld abgehoben wurde. Wie gut deren Beweismittel nun sind, kann so nicht bewertet werden.

Zitat:
dennoch ist zweimal, allerdings zu verschiedenen Zeiten, dokumentiert, dass der Betrag ausgezahlt worden ist


So ganz paßt deine Darstellung noch nicht. Ihr habt zweimal vergeblich Abhebung versucht, die türkische Bank hat zwei erfolgreiche Abhebungen verzeichnet und eure Bank nur eine?

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#3
 Von 
fragezeichen67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Das mit dem Zeitunterschied habe ich jetzt verstanden, also meinen beide Banken die gleiche Zeit!
Nochmal zur Klärung: Mit zweimaliger Dokumentation der Geldabhebung ist zum einen die Postbank und zum anderen die HSBC Bank gemeint.
Nachfragen bei der HSBC Bank in Bezug auf ähnliche Fälle (Stichwort Fehlfunktion) bringt wohl nichts, es ist 5 Jahre her, sie bewahren die Unterlagen nicht so lange auf (wir wollten nochmal eine Kopie des Journalstreifens, weil ich unseren aus Versehen entsorgt hatte, hatten sie aber nicht mehr)
Wenn sich jetzt die Dokumente der Postbank und HSBC-Bank sogar auch zeitlich decken, hat die Postbank dann nicht alle Beweise in der Hand? Wir, d. h. mein Mann, seine Schwester und ich können nur sagen, dass wir das Geld nie erhalten haben ...

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Jetzt nach 5 Jahren könnt ihr da nichts mehr ausrichten. Zum einen weiß hier vermutlich niemand, wie es mit den Gesetzen in der Türkei aussieht. IMHO wäre dann wohl die einzige Variante gewesen, bei der eigenen Bank der entsprechenden Lastschrift zu widersprechen. Das geht nach 5 Jahren nicht mehr.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Je nach genauem Ablauf könnte man auch mal über Verwirkung bzw. Verjährung nachdenken?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Der Ablauf müsste dann aber schon merkwürdig gewesen sein. Man hat jetzt erst bemerkt, dass vor 5 Jahren eine Abhebung schief gelaufen sei? Oder man hat vor 5 Jahren reklamiert und plötzlich fordert die Bank das Geld doch wieder zurück?

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,
aehnliches habe ich in Spanien auch einmal erlebt. Da kam auch kein Geld aus dem Automaten. Bin dann am naechsten Morgen zur Bank. Die haben sofort den Dienst, der die Automaten befuellt, herbeizitiert. Nach knapp einer Stunde war alles geklaert, irgendwas hat bei der Auszahlung blockiert.

Habt Ihr Euch denn nicht bei der Bank gemeldet am naechsten Morgen? Hier ging es doch um Geld, da beweg ich mich doch.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Jetzt nach 5 Jahren könnt ihr da nichts mehr ausrichten. Zum einen weiß hier vermutlich niemand, wie es mit den Gesetzen in der Türkei aussieht.


Zitat:
Haben wir gerichtlich überhaupt noch eine Chance gegen den inzwischen erfolgten Mahnbescheid vom Amtsgericht?


Irgendwas passt hier nicht! Wo kommen denn diese 5 Jahre her.
Ich würde auf jedem Fall dem Mahnbescheid komplett widersprechen. Banken sind eher scheu, die Praxis mit Bargeldabhebungen im Ausland gerichtlich prüfen zu lassen.

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#9
 Von 
fragezeichen67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fürs Mitdenken!
Die Bank hatte etwa März 2011 ihre Forderung an einen Rechtsanwalt übergeben, der sie an uns weitergereicht hat. Danach ruhte die Sache bzw. wir haben versucht, es mit der Postbank selber noch zu klären. Im Oktober 2014, also wohl noch kurz vor der Verjährungsfrist, erreicht uns dann der Bußgeldbescheid.
Und: wir sind 2010, ehrlich gesagt, gar nicht auf die Idee gekommen, am nächsten Tag zur HSBC-Bank zu gehen - uns ist das früher auch schon mal passiert, und da ließ sich das problemlos mit der Postbank klären.
Wir haben dem Mahnbescheid komplett (auf dem Hintergrund der unterschiedlichen Zeitangaben von HSBC- und Postbank) widersprochen, aber da das Argument ja jetzt nicht mehr zählt, weiß ich keine andere Lösung mehr als zahlen ...

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
der Bußgeldbescheid

Wir reden von Deutschland? Da kann keine Bank einen Bußgeldbescheid beantragen oder ausstellen.
Oder meinst du einen gerichtlichen Mahnbescheid, wie du später schreibst?

Wenn ihr dem Mahnbescheid bei Gericht widersprochen habt (Begründung war unnötig, die interessiert im Mahnverfahren niemanden), ist doch alles in Butter. Die Hemmung beträgt maximal 6 Monate plus die Zeit, die das Mahnverfahren in Anspruch genommen hat. Das dürfte insoweit also mittlerweile endgültig verjährt sein, wenn sonst nichts mehr passiert ist.

Wieso also denkst du, dass du zahlen musst?

Im Übrigen müsste die Postbank einen verdammt guten Grund anführen, warum sie zuerst das Geld erstattet und dann knapp ein halbes Jahr später plötzlich wieder zurückfordert. Was hat sich denn an neuen Erkenntnissen so plötzlich ein halbes Jahr später ergeben? Daher würde ich sogar darauf abstellen, dass die Verjährung schon irgendwann 2010 begann ;-)


-- Editiert von mepeisen am 15.08.2015 22:59

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#11
 Von 
fragezeichen67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich meine natürlich Mahnbescheid ...Wir haben diesem widersprochen ....Läuft denn die Verjährung trotz erfolgtem Mahnbescheid weiter???

Ich bin bisher von folgender Gesetzeslage ausgegangen:

http://www.kanzlei-tmfg.de/aktuelles/die-verjahrung-von-bankforderungen-2/:

"Im Jahre 2002 hat der Gesetzgeber eine durchgreifende Änderung des Verjährungsrechtes eingeführt. Es gilt nunmehr die dreijährige Verjährungsfrist, die sich wie folgt berechnet. Von dem Ereignis, mit dem eine Zahlungsverpflichtung begründet wird (Vertrag, unerlaubte Handlung etc.), und dem Eintritt der Fälligkeit dieser Forderung wird vom Ende des laufenden Jahres eine Frist von drei Jahren gerechnet und wenn innerhalb dieser Frist der Gläubiger keine die Verjährung unterbrechenden Maßnahmen ergreift, wie Klageerhebung, Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides etc. (die reine Mahnung reicht nicht aus), dann kann der Schuldner zum Gläubiger sagen, er erhebe die Einrede der Verjährung und er muss dann nicht mehr Zahlung leisten. Auch eine dann verspätet erhobene Klage wird erfolglos bleiben."

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#12
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3486x hilfreich)

Zitat:
Läuft denn die Verjährung trotz erfolgtem Mahnbescheid weiter???


§ 204 BGB

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#13
 Von 
fragezeichen67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann muss ich wohl letztlich zahlen ...

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast es nicht verstanden. Die Verjährung ist für maximal 6 Monate + Laufzeit des Mahnverfahrens GEHEMMT. Also unterbrochen. Der Mahnbescheid war 2014. Mittlerweile sind fast 9 Monate vergangen seit regulärem Verjährungsende. Selbst mit Hemmung durch Mahnbescheid sollte das verjährt sein.

Signatur:

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#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Dann muss ich wohl letztlich zahlen ...


Bei dieser Historie ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass die Bank das Geld einklagen wird.
Die haben die Forderung intern doch schon längst abgeschrieben.

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#16
 Von 
fragezeichen67
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ mepeisen: Ich beginne gerade, etwas zu verstehen.


" Die Verjährung ist für maximal 6 Monate + Laufzeit des Mahnverfahrens GEHEMMT. "


Heißt das, ab Beginn des beim Gericht eingegangenen Antrags des Anwalts auf Mahnbescheid für maximal 6 Monate???

Dann wären wir tatsächlich über die drei Jahre drüber!


"Das dürfte insoweit also mittlerweile endgültig verjährt sein, wenn sonst nichts mehr passiert ist."

Nach dem Mahnbescheid ist nur noch Schriftverkehr mit dem Anwalt passiert (ich bat um Informationen).


Wenn das jetzt tatsächlich verjährt ist - es wäre zu schön! - Wann und wem sage ich dann die "Einrede der Verjährung?"

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