Angeblich Plagiat auf eBay verkauft. Bitte Hilfe.

26. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Arbeitnehmer35
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)
Angeblich Plagiat auf eBay verkauft. Bitte Hilfe.

Hallo.
Ich habe vor einiger Zeit auf eBay Kleinanzeigen ein als defekt deklariertes iPhone 5s gekauft.
Ich habe gedacht, dass man dieses Gerät mit ein paar Handgriffen wieder instandsetzen kann. Leider habe ich mich und meine elektrotechnischen Fähigkeiten stark überschätzt. Kurz... ich habe es nicht hinbekommen.
Nach kurzem Hin- und Her habe ich mich entschieden, das iPhone bei Ebay zu verkaufen.
Ich erstellte also nach bestem Wissen und Gewissen eine Artikelbeschreibung, die ausdrücklich der Verkauf eines defekten Handys beschrieb.
Ich setzte den Artikel also ein und freute mich nach wenigen Tagen über den erzielten Verkaufserlös. Das Handy wurde schnell per PayPal gezahlt und ebenso schnell von mir verschickt. Alles gut, dachte ich....
Ungefähr 1,5 Wochen später meldete sich der Käufer und meinte, dass ich ihm absichtlich ein gefälschtes iPhone 5s verkauft hätte. Da ich das Teil ja selber kurz vorher über ebays "Schwesterportal" ebay Kleinanzeigen gekauft hatte, schloss ich das aus und verwies freundlich auf den Ausschluss einer Rücknahme.
Der Käufer öffnete daraufhin einen Fall und ebay fror das Geld auf meinem Paypal-Konto ein. Da ich mir immer noch absolut keiner Schuld bewusst war, habe ich natürlich dagegen einen Einspruch eingelegt.
Der Käufer ist mit dem Gerät in der Zwischenzeit zu einem Apple-Store in Hamburg gefahren und hat sich dort bestätigen lassen, dass das Telefon ein Plagiat war.
Er übermittelte eBay dieses "Gutachten" und bekam daraufhin sofort das gesamte Geld der Auktion zurückerstattet.
Mir fiel auf dem Gutachten allerdings auf, dass es sich bei der Seriennummer des Gerätes nicht um die Nummer meines iphones handelte. leider konnte ich das nicht beweisen, da sich das Handy immer noch im Besitz des Käufers befand.
Ausserdem gab Apple ein Verkaufsdatum im Jahre 2013 an, wobei ich mich wunderte, wie solch ein Datum bestehen konnte, obwohl es ja angeblich kein Apple-Produkt sei.
Mit diesen Fakten konfrontierte ich die eBay-Kundenhotline, für die die Sache aber bereits erledigt war, und mich somit weiterhin als kriminellen da stehen lassen haben.
"Gut", habe ich gedacht.... "Haste eben Pech gehabt".
Ich habe dann ungefähr zwei Wochen gewartet, aber ich bekam mein Handy nicht wieder. ich schrieb den Käufer an und erhielt keine Antwort. Daraufhin rief ich ebay wieder an und berichtete davon.
Die meinten aber, dass denen dieser Schrieb vom Apple-Store ausreiche, um dem Käufer zu glauben. Auf die Fehler in dem Gutachten aufmerksam gemacht, wurde ich nur von denen abgewiesen. Ausserdem sagte der eBay-Mitarbeiter, dass der Käufer eine eidesstattliche Versicherung gegenüber ebay abgegeben habe, dieses Handy aufzubewahren und es nicht weiter in den Verkehr zu bringen.
Mein Stand ist nun, dass ich den Verkaufserlös los bin (was ich verschmerzen kann), trotzdem Verkaufsprovision von über 30 Euro zahlen musste und am Ende auch noch komplett ohne iPhone da stehe.
Meine Frage ist nun, ob ich komplett rechtmässig von eBay und vom Käufer behandelt worden bin, oder ob es sich lohnt dagegen an zu gehen.
Zum Schluss möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf Hinweisen, dass ich zu keinem Zeitpunkt dieses Geschäfts die Absicht hatte, jemanden zu betrügen.

Ich würde mich sehr über Feedback, oder sogar Hilfe in diesem Fall freuen.


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Die entscheidende Frage ist, und diese solltest du klären, ob du ein gefälschtes IPhone versandt hast oder nicht.
Mögliche Indizien wären Fotos vom IPhone mit der IMEI Nummer, Zeugen, Rechnungen etc.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Bei paypal hast du schlechte Karten, die haben eine sehr eigenwillige Interpretation von Recht.

Eventuell kannst du zumindest wieder an das IPhone gelangen, indem du den Käufer ein Einschreiben schickst, mit der Aufforderung es dir zurückzugeben, da der Kaufvertrag ja rückabgewickelt wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonyman
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich würde, wenn das alles stimmt, auf jeden fall mal eine Anzeige Bei der Polizei erstatten .
Würde denn wehrten Herrn mal wegen Betrugs anzeigen.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast ,würde ich mal versuchen bei ihr eine Deckungszusage für einen Rechtsanwalt zu bekommen .

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120340 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da ich das Teil ja selber kurz vorher über ebays "Schwesterportal" ebay Kleinanzeigen gekauft hatte, schloss ich das aus <hr size=1 noshade>

Stimmt, das man da Plagiate bekommt ist ausgeschlossen ... :augenroll:



Hat man irgendwelche Beweisebezüglich der Seriennummer des versendeten Gerätes? Wurde die im Angebot angegeben, war sie auf den Artikelfotos sichtbar?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Arbeitnehmer35
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe zu der Artikelbeschreibung der Auktion natürlich Bilder vom iPhone und auch Bilder von der Rückseite des Kartons hochgeladen.
Und eben auf diesem Karton ist die Imei-Nummer und die Seriennummer des Gerätes zu erkennen. Und eben diese Seriennummer weicht von der Seriennummer ab, die in dem Gutachten aufgeführt wurde.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Und eben auf diesem Karton ist die Imei-Nummer und die Seriennummer des Gerätes zu erkennen. Und eben diese Seriennummer weicht von der Seriennummer ab, die in dem Gutachten aufgeführt wurde.


Dann könnte es immer noch sein - mal als Adovocata diaboli gesprochen -, daß du deinem K ein gefälschtes Handy in der Verpackung eines echten Handys geschickt hast.
Damit ist also ein Betrug seitens deines K nicht zweifelsfrei erwiesen.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12305.04.2015 21:25:24
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 46x hilfreich)

quote:
Ich habe zu der Artikelbeschreibung der Auktion natürlich Bilder vom iPhone und auch Bilder von der Rückseite des Kartons hochgeladen.
Und eben auf diesem Karton ist die Imei-Nummer und die Seriennummer des Gerätes zu erkennen. Und eben diese Seriennummer weicht von der Seriennummer ab, die in dem Gutachten aufgeführt wurde.


Es kommt eben nicht auf die IMEI Nummer des Kartons an, sondern auf die IMEI-Nr. des Handys selbst.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
mal als Adovocata diaboli gesprochen


Oh, Tippfehler, "Advocata". (Wollte nur klarstellen, daß ich weiß, wie man das schreibt. ;) )

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2x Hilfreiche Antwort

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