Ist es erforderlich auf Rechnungen/Schlussrechnungen Angaben über den Leistungszeitraum der verrechneten Leistung zu machen? Welcher tiefere Sinn steckt hinter dieser Forderung?
Angenommen, die Person A (Architekt) stellt der Person B (Leistungsempfänger und Unternehmer) eine Schlussrechnung für einen Leistungszeitraum 2011 - 2015. Entsteht einer der Personen durch die verzögerte Rechnungsstellung aus steuerlicher Sicht ein Nachteil?
Anzumerken ist, dass gem. Gebührenordnung der Architekten HOAI eine Verjährung erst nach Stellung einer Schlussrechnung zu laufen beginnt. Das kann gut und gerne auch noch nach 5 Jahren o.ä. erfolgen.
Ich freue mich über eine Rückmeldung.
Angaben zu Leistungszeitraum bei Rechnungen/Schlussrechnungen
21. März 2016
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Frage vom 21. März 2016 | 10:30
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Angaben zu Leistungszeitraum bei Rechnungen/Schlussrechnungen
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