Hallo!
1. Kaufvertrag vom 14.11.74 liegt vor für eine Garage für 2500 DM mit folgenden weiteren Wortlaut.
" Der Pachtpreis für das Grundstück, auf dem sich die Garage gefindet, ist im Kaufpreis inbegriffen."
2. Ein neuer Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich die Garage befindet verlangt ab 01.01.03 eine monatliche Pachtgebühr von 25 €.
Frage: Ist diese Pachtgebühr rechtens, wenn man den Wortlaut siehe Kaufvertrag gegenüberstellt?
Bitte um Antwort.
Vielen Dank!
Mfg. Gabi Kumant
Anfrage zum Eigentumsrecht
3. Januar 2003
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2003 | 10:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Anfrage zum Eigentumsrecht
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2003 | 14:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
weiß denn keiner eine antwort???
#2
Antwort vom 6. Januar 2003 | 10:24
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 43x hilfreich)
Die Pacht ist ein Nutzungsrecht und zeitlich befristet. Durch einen Pachtvertrag erwirbt man kein Eigentum am Pachtgegenstand. Der Vertrag ist mißverständlich formuliert und es muß ergründet werden, was die Vertragsparteien damals vereinbaren wollten. Wenn die Pacht im Kaufpreis enthalten sein soll, muß man fragen, bis wann? Im Zweifel für ein Jahr, da die Pacht i.d.R. jährlich gezahlt wird. Ich hätte keine Bedenken gegen den jetzt erhobenen Pachtzins. Ich würde mich nicht mal wundern, wenn auch noch die Pacht für die vergangenen 2 Jahre verlangt werden würde. Allerdings muß die Pacht vereinbart und beziffert sein...
Joh. 19, 22
Und jetzt?
Schon
267.014
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten