hallo,
habe im Dezember 2001 ein Alcatel Handy mit Vertrag erworben. Im Sommer 2002 ist das Gerät im Rahmen eines Garantieschadens repariert worden.
Nun ist das Gerät schon wieder defekt.
Frage: Läuft die gesetzliche Gewähleistungsfrist ab dem Kauf eines Gerätes oder beginnt die Frist ab einer Reparatur erneut?
Ich habe das Gerät eingeschickt und soll nun 50,--€ nur für den Kostenvoranschlag bezahlen, die komplette Reparatur soll 109,--€ kosten.
Ist das in Ordnung?
Danke schonmal für Antworten
MArkus
Anfrage: defektes Handy nach Reparatur
15. Januar 2003
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Frage vom 15. Januar 2003 | 16:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfrage: defektes Handy nach Reparatur
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2003 | 21:37
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo,
es gibt Hersteller, die nach einer Reperatur noch eine eigene kleine Garantie drauf schlagen, aber die gesetzliche Garantie zählt ab Kauf, nicht ab letzter Reperatur.
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