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Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung um Kostenschutz
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Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung um Kostenschutz
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 305
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung um Kostenschutz enthält folgende Leistung: Preis
€25,00
inkl. MwSt.
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Überblick
Im Schadensfall müssen Sie der Rechtsschutzversicherung Meldung machen und unter Schilderung der Angelegenheit um Kostenschutz bitten. Das macht häufig Schwierigkeiten, wenn die Sache etwas komplizierter ist.
Die mündliche Anfrage bei der Rechtschutzversicherung reicht im Normfall nicht. Die Versicherer weisen meist am Telefon darauf hin, dass die telefonische Auskunft keine verbindliche Deckungszusage ist. Von daher muss die Deckungsanfrage nochmals schriftlich gefertigt werden.
Die Versicherung gewährt Ihnen nur dann Kostenschutz, wenn Ihr Begehr Aussicht auf Erfolg hat. Das kann die Versicherung natürlich nur dann richtig beurteilen, wenn die Sache auch juristisch einwandfrei dargestellt wird.
Dieses Produkt beinhaltet die schriftliche Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Kostenschutz.
Vorab schildern Sie bitte die Angelegenheit , gerne auch via Mail oder Telefon (09071-2658). Rechtsanwalt Kohberger frägt dann schriftlich bei der Versicherung an, ob Kostenschutz übernommen wird. Selbstverständlich werden die Kosten für die Anfrage bei späterer Mandatierung der Kanzlei Kohberger zu Ihren Gunsten auf weiter anfallende Gebühren angerechnet.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Stimmt etwas nicht mit diesem Produkt? Produkt melden!
Im Schadensfall müssen Sie der Rechtsschutzversicherung Meldung machen und unter Schilderung der Angelegenheit um Kostenschutz bitten. Das macht häufig Schwierigkeiten, wenn die Sache etwas komplizierter ist.
Die mündliche Anfrage bei der Rechtschutzversicherung reicht im Normfall nicht. Die Versicherer weisen meist am Telefon darauf hin, dass die telefonische Auskunft keine verbindliche Deckungszusage ist. Von daher muss die Deckungsanfrage nochmals schriftlich gefertigt werden.
Die Versicherung gewährt Ihnen nur dann Kostenschutz, wenn Ihr Begehr Aussicht auf Erfolg hat. Das kann die Versicherung natürlich nur dann richtig beurteilen, wenn die Sache auch juristisch einwandfrei dargestellt wird.
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Vorab schildern Sie bitte die Angelegenheit , gerne auch via Mail oder Telefon (09071-2658). Rechtsanwalt Kohberger frägt dann schriftlich bei der Versicherung an, ob Kostenschutz übernommen wird. Selbstverständlich werden die Kosten für die Anfrage bei späterer Mandatierung der Kanzlei Kohberger zu Ihren Gunsten auf weiter anfallende Gebühren angerechnet.
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