Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Downloads&Co. » Musterverträge und Briefe » 

Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

24.10.2000 | Service - Musterverträge und Briefe | 66347 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Mahnung, Abmahnung, Beschwerde

Johann Plötz Bauzaun, 3.3.2000
Klotzweg 5
6385 Bauzaun

Firma
Holzbock
Betonweg 8
6387 Bauzaun

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Sehr geehrte(r) Frau/ Herr.. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .

mit Schreiben vom.. .. .. .. .. .. . haben Sie mir ein einfaches Zeugnis zugesandt.

Die Pflicht des Arbeitgebers zur Zeugniserteilung nach § 630 BGB erstreckt sich auch auf geringfügig Beschäftige. Danach kann der Arbeitnehmer zwischen einem einfachen oder einem qualifizierten Arbeitszeugnis wählen. In dem qualifizierten Arbeitszeugnis hat der Arbeitgeber die Leistungen und die Führung des Mitarbeiters im Dienste zu beurteilen.

Daher bitte ich Sie mit diesem Schreiben nachdrücklich, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen und zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Plötz


« Zurück | Seite: 12345
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Mahnung wegen Fehlens
Seite 2: Beschwerde über Arbeitnehmerverhalten
Seite 3: Arbeitgeberinsolvenz
Seite 4: Beschwerde über unzumutbare Arbeitsbedingungen
Seite 5: Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Peter Dratwa
Düsseldorf
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?