Anfechtung wegen Motivirrtum

2. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Grumbler
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfechtung wegen Motivirrtum

Hallo Forum,

folgende situation:

Es existiert ein Testament mit Erben und Vermächtnisnehmer. Ein Erbe fechtet das Testament aus gegeben Anlass wegen Motivirrtum an.

Muss diese Anfechtung von dem Erben / Anwalt sowohl an das Nachlassgericht und auch an alle Erben und Vermächtnisnehmer zugestellt werden oder reicht die zustellung nur amn das Nachlassgericht aus?

Benötigt ein/e Anwalt/Anwältin bei Zusendung an alle Erben und Vermächtnisnehmer für jeden Empfänger eine vom Mandantren unterzeichnete Mandatsvollmacht?

Ich meine, die Zustellung an das Nachlassgericht sollte ausreichen ... und dafür sollte die vorliegende Vollmacht ausreichen.

Wer hat eine Meinung dazu?

Gruß
Grumbler

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen