Anfechtung: Vertrauensschaden begrenzt?

22. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Anfechtung: Vertrauensschaden begrenzt?

Bekanntermaßen kann bei einer erfolgreichen Irrtumsanfechtung (§119 BGB ) der K ja "nur" Schadensersatz für Vertrauensschaden fordern. Ich frage mich nun, ob dieser auf den (aktuellen) Wert der Ware gedeckelt ist.

Beispiel (sehr konstruiert, ich weiß).
V fechtet gegenüber K den Verkauf einer Sache S für 1000 EUR erfolgreich wg. Irrtums an. Marktwert von S sei zum Verkaufszeitpunkt 1100 EUR.
Weiter angenommen, der Marktwert von S sei unmittelbar danach explodiert auf 10.000 EUR.
Jetzt ist K aber im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Kaufvertrages mit V eine Gelegenheit entgangen (zwischen Kauf und Anfechtung, aber nach Explosion des Marktwertes), S für 3000 EUR zu erwerben.
Er hätte dann beweisbar die Ware wieder für 5000 EUR verkaufen können.
Danach (aber noch vor der Anfechtung) fällt der Marktwert von S wieder auf 1100 EUR.

Also war die komplette Zeitlinie:

Kauf für 1000 -> Erhöhung Marktwert auf 10.000 -> entgangenes Schnäppchen für 3000 -> entgangener Wiederverkauf für 5000 -> Abfall Marktwert auf 1100 -> Anfechtung durch V

Welchen Vertrauensschaden kann K nun erfolgreich einfordern?

1. 7000 EUR (Differenz von entgangenem Schnäppchenpreis zu Wert zu dem Zeitpunkt, 10000-3000)?
2. 2000 EUR (Differenz zwischen Schnäppchenpreis und Wiederverkaufswert, 5000-3000).
3. 900 EUR (Differenz zwischen (2) und Wert der Ware)?
4. 0 EUR (weil Schnäppchenpreis über dem Marktwert zum Zeitpunkt des Kaufes von V, oder dem aktuellen Marktwert)?

Würde sich etwas ändern, wenn die letzten beiden Schritte vertauscht wären (Anfechtung durch V vor Abfall des Marktwertes auf 1100 EUR)?

-- Editier von TheSilence am 22.01.2016 12:32

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