Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

3939 Aufrufe

Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum

Hallo Zusammen

Mein Partner und ich haben eine Mietwohnung angemietet. Nachdem der Mietvertrag unterschrieben war (Mindestvertragslaufzeit 3 Jahre weil der Vermieter die Böden neu gemacht hat) und die Wohnungsübergabe stattgefunden hat haben wir mit den Renovierungsarbeiten begonnen. Ein befreundeter Handwerker hat beim Tapezieren geholfen (die Decke war bereits tapeziert und frisch gestrichen) und Schimmel entdeckt, der sich unterhalb der tapezierten Decke befunden hat. Wir haben sofort den Vermieter darüber unterrichtet und die fachmännische Behebung des Schimmels gefordert. Nachdem der Vermieter zuerst der Meinung war, man müsste den Schimmel mit einem Schimmelspray behandeln, hat er dann doch einen Fachmann geholt und die Außenwand zusätzlich von innen gedämmt. Wir sind uns allerdings natürlich nicht über das Ausmaß des Schimmels im Klaren und können auch nichts über die Qualität dieser "Sanierungsmaßnahme" sagen. Da wir die Tapete nur an der einen Stelle entfernt haben könnten ja noch andere Stellen befallen sein. Zudem wissen wir auch nicht wirklich, woher der Schimmel kommt (Vermieter schiebt es auf den Vormieter wg. falscher Lüftung). Deshalb haben wir den Vermieter aufgefordert, noch ein zusätzliches unabhängiges Gutachten einzuholen um uns die Unbedenklichkeit der Wohnung zu bescheinigen. Natürlich möchten wir auch die Herkunft des Schimmel kennen, denn sonst macht uns der Vermieter später schadensersatzpflichtig. Der Vermieter weigert sich allerdings, ein Gutachten einzuholen. Da wir keine Risiken eingehen möchten werden wir den Vertrag wg. Irrtum anfechten, da wir bei Abschluss des Mietvertrags das Ausmaß des Schimmelbefalls nicht kannten (war ja auch nicht ersichtlich). Unsere alte Wohnung haben wir erst Mal behalten und die Kündigung natürlich auch rückgängig gemacht weil wir keine Wohnung beziehen wollten, von der wir schon vorher wissen, dass sich Schimmel drin verbirgt. Nun fragen wir uns, worin denn unser maximales Risiko liegt, falls der Vermieter einen Rechtsstreit anfängt. Obwohl die Rechtslage eigentlich klar ist (aus unserer Sicht) weiss man ja nie, wie so etwas ausgehen kann.Vor allem fragen wir uns, wie es mit Mietausfall aussieht, falls sich so ein Prozess über längere Zeit zieht. Kann der Vermieter von uns dann Mietausfall für den gesamten Zeitraum fordern ?? hat er dazu eine Rechtsgrundlage ??

Für Antworten wären wir sehr dankbar

Viele Grüße


von Lisa001 am 28.12.2008 20:41
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum
Das ist kein Irrtum Eurerseits, sondern ein verdeckter Mangel, den Ihr nicht sehen konntet und auch nicht zu vertreten habt! Verratet mir bitte noch ganz schnell, womit die Außenwände verkleidet wurden: mit welchem Material?


von Pachlus am 28.12.2008 20:54
Status: Unsterblich (1346 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 155 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum
--- editiert vom Admin


von guest123-2170 am 28.12.2008 20:58
Status: Unsterblich (1644 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 74 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum
das Produkt nennt sich laut einer E-Mail des Vermieters Superwand DS der Firma Korff. Vom Material her (hab ich gerade auf deren homepage gelesen) PU-Schaum und Alufolie...


von Lisa001 am 28.12.2008 21:02
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum
Wißt Ihr, was zwischen Wand und Folie passiert? Ich hab noch nie gesehen oder gehört, daß Alufolie "atmungsaktiv" ist! Der Vermieter wollte damit den Schimmel quasi isolieren. Es stockt darunter schneller als Ihr denken könnt!
Auch die Rechtslage ist so klar wie nur möglich, und zwar FÜR Euch! Das ist keine fachgerechte Schimmelbeseitigung! Was war das für ein "Fachmann"?
Noch ´ne Frage:
Ist Euch Eure Gesundheit etwas wert?


von Pachlus am 28.12.2008 21:20
Status: Unsterblich (1346 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 155 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum
--- editiert vom Admin


von guest123-2170 am 28.12.2008 21:30
Status: Unsterblich (1644 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 74 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum
die integrierte Aluminiumfolie wirkt als Dampfsperre und verhindert, dass sich zwischen Platte und Wand erneut Feuchtigkeit bilden kann (Angaben von deren Homepage). Ich kann das allerdings nicht beurteilen und wollte deshalb auch ein Gutachten.

Der Schimmel befindet sich an den Außenwandecken im Wohnzimmer und in der Küche.

Der Vermieter behauptet, der Schimmel sei völlig ausgetrocknet und deshalb harmlos und die Dämmung würde er veranlassen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.


von Lisa001 am 28.12.2008 21:36
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum
--- editiert vom Admin


von guest123-2170 am 28.12.2008 21:41
Status: Unsterblich (1644 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 74 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum
die Außenwand steht etwas nach außen hervor und darüber befindet sich ein Balkon


von Lisa001 am 28.12.2008 21:54
Status: Praktikant (10 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum
--- editiert vom Admin


von guest123-2170 am 28.12.2008 22:05
Status: Unsterblich (1644 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 74 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum
Na wie nett doch Euer Vermieter ist! Und das ohne Anerkennung einer Rechtspflicht! Er hat Euch nicht arglistig getäuscht, denn der Schimmel war ja - nach dem was Ihr berichtet - zu sehen! Nur hat er es falsch eingeschätzt, um Euch in die Wohnung zu kriegen! Schimmelpilze sind "allgegenwärtig", auch wenn sie "ausgetrocknet" sind, wie der nette Vermieter sagt. Die Sporen der Schimmelpilze vermehren sich bei Feuchtigkeit, besonders bei kalter Feuchte.
Selbst wenn die Stellen jetzt trocken sind, beleben sie sich wieder, wenn Feuchte hinzukommt. Korff schreibt: "die Außenwand muß (Fettdruck) WÄRMER werden".Wie kann eine Außenwand, die im Winter von außen kalt wird, warm werden, wenn die Wärme von innen zurückgehalten wird? Kann mir das mal einer erklären?
Die sog. Dampfsperre hat schon unendlich viel Schaden angerichtet! Welcher Dampf soll denn gesperrt werden, wenn man sich in Wohnräumen befindet?
Ich möchte von einem Fall berichten, den ich im Internet gelesen habe: Ein Mensch kauft sich ein altes Fachwerkhaus und bringt von innen auf Empfehlung eines Architekten eine Dampfsperre an und darauf eine Isolierung: Nach 2 Jahren waren die 300 Jahre alten Eichenbalken(!) des Gebäudes angefault und mußten ausgetauscht werden. Prima, nicht wahr?
Eure Entscheidung?

-- Editiert von Pachlus am 28.12.2008 22:04


von Pachlus am 28.12.2008 22:11
Status: Unsterblich (1346 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 155 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 4 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online