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Anfechtung Mietvertrag

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Anfechtung Mietvertrag

Hallo,

mal eine kurze Frage:

Wir wollten letztes Jahr eine Wohnung mieten und haben folgendes erlebt:

- Erstbesichtigung mit Maklerin in der noch bewohnten Wohnung -> keine Aussage über Schäden v.d. Maklerin
- MV unterschrieben -> keine Aussage v.d. Maklerin, auch nicht v.d. Vermieterin
- Zweitbesuch der Wohnung zwecks Vorbesprechung div. Arbeiten durch die Vormieterin -> keine Aussage über Schäden

jetzt aber:

- dritter "Besuch" der Wohnung zwecks Vermessung der Küche

Dabei vom Sohn der Vormieterin auf Schäden in Wohnzi. und Küche aufmerksam gemacht !

Der war total verwundert, wieso wir davon nichts wussten !!! Es stünde in deren Übergabe-Protokoll und wäre von der Vermieterin und der Vormieterin unterschrieben worden !

Wir haben via Anwalt den MV anfechten lassen wegen arglistiger Täuschung. Hat ein Verfahren Chance auf Erfolg ?

Hätte die VERmieterin VOR Unterzeichnung des MV was gesagt, hätten wir die Wohnung nicht genommen...


Sind wir im Recht oder fallen wir bei einem Klageverfahren auf die Nase ?

Danke im Voraus für Meinungen/Informationen/Hinweise...

Hubert
-



von Hubert123 am 21.01.2005 11:37
Status: Stift (49 Beiträge)
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>Anfechtung Mietvertrag
Zum konkreten Problem kann man nichts sagen, da es auf die Details ankommt, aber mal ganz allgemein:

Eine Willenserklärung wie einen Mietvertrag kann man anfechten, wenn man von der Gegenseite arglistig getäuscht worden ist. Nicht aber dann, wenn man sich selbst getäuscht hat.

Im Klartext: ein Vermieter bzw. dessen Makler muß über die wesentlichen Eigenschaften der Wohnung wahrheitsgemäß informieren und wesentliche verborgene Mängel unaufgefordert benennen, sofern sie ihm bekannt sind. Wenn es sich dabei aber um Mängel handelt, die man als Interessent bei einer Besichtigung mit etwas Sorgfalt auch selbst hätte erkennen können, ist man selber schuld.

Dazu kommt noch, daß es sich um mehr als völlig unwesentliche Schönheitsfehler handeln muß und die Gegenseite "arglistig" vorgehen muß, also mit bewußter Täuschungsabsicht. Wer sich darauf beruft, hat dies im Streitfall zu beweisen.

Wie die Dinge im konkreten Einzelfall liegen, sollte der Anwalt besser (und hoffentlich realistisch) beurteilen können.


von fix am 21.01.2005 11:49
Status: Unsterblich (995 Beiträge)
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>Anfechtung Mietvertrag
Hallo fix,

Danke für die Info !!

Die Mängel waren der VERmieterin bekannt ! Dies bestätigte mir mehrmals (!) die VORmieterin am Telefon...auch als Aussage des Sohnes der VORmieterin.

Ob sie das der Maklerin gesagt hat, kann ich nicht beurteilen.

Die Mängel selbst konnten wir nicht erkennen, da in der Wohnung zu den angesprochenen Zeitpunkten noch größere Teppich-Läufer lagen (genau da drüber, wo dann die Schäden zum Vorschein kamen).

Die Anwältin der Gegenseite hatte mitgeteilt, daß es sich "nur um unwesentliche Haarrisse" in den Fliesen handele. Ich hatte Gott sei Dank Fotos davon gemacht.

Zu unserer Verwunderung hat aber die Anwältin unseren Anwalt wissen lassen, daß die Schäden zwischenzeitlich durch "Austausch des kompletten Fliesenbodens" beseitigt worden seien.

Also kann es sich nicht um "unwesentliche Schönheitsfehler" gehandelt haben....

Was, wenn die VERmieterin "einfach nicht mehr dran gedacht" hat ???

Vielen Dank nochmal !!

Hubert


von Hubert123 am 21.01.2005 12:17
Status: Stift (49 Beiträge)
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>Anfechtung Mietvertrag
quote:
Zu unserer Verwunderung hat aber die Anwältin unseren Anwalt wissen lassen, daß die Schäden zwischenzeitlich durch "Austausch des kompletten Fliesenbodens" beseitigt worden seien.

Wo ist dann das Problem?

Fix hat sich da etwas vorsichtig mit den"unwesentlichen Schönheitsfehlern" ausgedrückt. Der Gebrauchswert der Wohnung muss schon eingeschränkt sein. Diese Voraussetzung kann ich mir bei Rissen in den Fliesen nicht vorstellen.

Es hat sich sicher um einen Mangel gehandelt, bei dem Ihr gegenüber dem vermieter einen Anspruch auf Beseitigung hattet. Das heißt aber nicht, dass die Vorausetzungen zur Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung vorlagen. Daneben ist der Mangel auch noch zügig beseitigt worden, so dass in dieser Hinsicht dem Vermieter kein Vorwurf zu machen ist.

Nicht jedes Verschweigen eines Mangels ist eine arglistige Täuschung.


von hh am 21.01.2005 15:44
Status: Tao (23493 Beiträge)
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>Anfechtung Mietvertrag
Hallo hh,

das Problem ist, daß wir die Wohnung nicht bezogen und den MV von unserem Anwalt haben anfechten lassen.

Der Gebrauchswert der Wohnung war eigentlich schon eingeschränkt... manche Bruchstellen waren richtig scharfkantig, die Dehnungsfugen vom Boden zur Wand waren zum Teil erheblich aufgerissen und die Unterkonstruktions des Fliesenbodens merkbar "gewölbt".

Man konnte aufgrund dieses Unterbodens direkt vorhersagen, wo welche Fliesen demnächst brechen.

Wenn Risse in den Fliesen den Gebrauchswert der Wohnung nicht einschränken, warum hat man dann den kompletten (!) Wohnzimmerboden auswechseln lassen ? Dazu gab es doch dann auch keine Veranlassung ?

Wie ich schon zu Beginn dieses Themas geschrieben hatte:
Wenn wir von diesen Schäden Kenntnis gehabt hätten, und zwar VOR Unterzeichnung des MV, hätten wir die Wohnung gar nicht genommen !!!

Und das wir das erst ca. 3 Wochen nach Unterzeichnung durch den Sohn der VORmieterin erfahren haben, stärkt wohl auch nicht das Vertrauen in die VERmieterin...
und sie hat dann auch noch die Frechheit zu behaupten, daß sie von den Schäden nichts wisse !!! DAS IST GELOGEN !!!

Gruß

Hubert



von Hubert123 am 21.01.2005 21:46
Status: Stift (49 Beiträge)
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