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Anerkennung Freiberufler

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Anerkennung Freiberufler

Hallo,

bei der Recherche im Internet habe ich zwar Listen von Berufen, die als Freiberuflich gelten gefunden, dennoch meistens mit der Bemerkung, das diese nicht up-to-date sind und viele neuere Berufe nicht namentlich erwähnt werden.

Es liegt also im Einzellfall im Ermessensspielraum des zuständigen Sachbearbeiter im FA.

Nun ist mir auch klar das ich direkt beim FA nachfragen kann, dennoch wollte ich mir hier noch im Vorab Meinungen einholen.

Hierzu ein paar Fragen:

1. Die Tätigkeit (da dies ja als Kriterium erwähnt wird) setzt ein tiefgehendes Fachwissen voraus. Der Tätigkeitsbereich ist allgemein gesagt ecommerce Beratung.
Dies kann vom FA - sofern die Kompetenz vorhanden - auch überprüft werden.
Findet eine Überprüfung statt?

2. Wie genau muß der Tätigkeitsbereich tatsächlich eingeschränkt werden?
Ecommerce ist ja zunächst mal ein weites Thema und kann z.B. auch noch neben rein beratenden Funktionen teile der Umsetzung beinhalten.
Hat dies auch noch eine Chance auf Freiberufliche Anerkennung?

3. Muß der Status Frieberufler bei einem Umzug erneut vom dann zuständigen FA anerkannt werden, oder bleibt dieser erhalten?

4. Ist der Intervall zur Abgabe der Einnahme-Überschuss-Rechnung jährlich?

Vielen dank.



von lorx am 09.02.2010 01:15
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Anerkennung Freiberufler
Sofern die Kompetenz vorhanden ist findet eine Überprüfung statt.
Da dies meistens nicht der Fall ist, muss das Vorhandensein dieses Fachwissens durch geeignete Unterlagen glaubhaft vermittelt werden.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 10.02.2010 00:31
Status: Tao (17463 Beiträge)
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>Anerkennung Freiberufler
quote:
das Vorhandensein dieses Fachwissens

Dessen Herkunft ist auch nicht ganz uninteressant.



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von Trapper John am 17.02.2010 21:39
Status: Unsterblich (1122 Beiträge)
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>Anerkennung Freiberufler
In diesem Fall ist das tatsächlich eine nur mit dem FA zu klärende Angelegenheit. Eine Voranfrage, am besten persönlich, schadet nicht, dort erfährt man die Maßstäbe, die angelegt werden, und kann die Gestaltung der Tätigkeit eventuell darauf ausrichten.

Die EÜR wird jährlich als Grundlage für die Steuererklärung benötigt. Die Umsatzsteuermeldung muß jedoch monatlich erfolgen, in den ersten Tagen des Folgemonats.

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" Morgenstund ist ungesund"


von bear am 07.03.2010 23:29
Status: Unsterblich (1897 Beiträge)
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