Anerkennung Freiberufler
Hallo,
bei der Recherche im Internet habe ich zwar Listen von Berufen, die als Freiberuflich gelten gefunden, dennoch meistens mit der Bemerkung, das diese nicht up-to-date sind und viele neuere Berufe nicht namentlich erwähnt werden.
Es liegt also im Einzellfall im Ermessensspielraum des zuständigen Sachbearbeiter im FA.
Nun ist mir auch klar das ich direkt beim FA nachfragen kann, dennoch wollte ich mir hier noch im Vorab Meinungen einholen.
Hierzu ein paar Fragen:
1. Die Tätigkeit (da dies ja als Kriterium erwähnt wird) setzt ein tiefgehendes Fachwissen voraus. Der Tätigkeitsbereich ist allgemein gesagt ecommerce Beratung.
Dies kann vom FA - sofern die Kompetenz vorhanden - auch überprüft werden.
Findet eine Überprüfung statt?
2. Wie genau muß der Tätigkeitsbereich tatsächlich eingeschränkt werden?
Ecommerce ist ja zunächst mal ein weites Thema und kann z.B. auch noch neben rein beratenden Funktionen teile der Umsetzung beinhalten.
Hat dies auch noch eine Chance auf Freiberufliche Anerkennung?
3. Muß der Status Frieberufler bei einem Umzug erneut vom dann zuständigen FA anerkannt werden, oder bleibt dieser erhalten?
4. Ist der Intervall zur Abgabe der Einnahme-Überschuss-Rechnung jährlich?
Vielen dank.
von lorx am 09.02.2010 01:15
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