ohweh, ich check's enfach nicht
Also nehmen wir an, es wurde dem Kläger alles gezahlt - bis auf die Mahnkosten (2 x 2,50 Euro) - der Anwalt der Beklagten schrieb jedoch an das Gericht, dass die 5 Euro überweisen worden sein, was definitv nicht richtig ist.
Der Anwalt gab an ein "vollumfängliches" Anerkenntnis ab.
Der Kläger wiederum möchte einfach nur die 5 Euro an Mahnkosten, die 23 Euro für den gerichtlichen Mahnbescheid und die 82 an Gerichtsgebühren, welche der Kläger im Vorfeld überweisen musste.
Leider ist der Kläger in diesem natürlich ein fiktiven Fall ein bisschen begriffsstutzig.
Nun wird er also schreiben, dann er den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt -
gehören die Mahnkosten zur Hauptsache? .
Und dann beantragt er irgendwie die Kosten - die ihm entstanden sind? Antrag, sowas wie
"Ich beantrage dass das Gericht oder die Beklagte mir meine Verfahrenskosten zahlt" und das muss dann erst festgesetzt werden und dann?
Leider wurde dem Kläger von einem Anwalt gesagt, dass er - weil die Rechtslage klar ist, und das Gericht schon schrieb, dass der Kläger Recht zugesprochen beläme, dieser keinen Anwalt mehr einschalten könne bzw. sehr wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben würde. - Deshalb ist der Kläger so doof ;-).
Das Gericht hat jetzt gebeten, dass der Kläger umgehend auf die Anerkenntniserklärung der Beklagten reagiert - der Kläger ist verwirrt :-(.
von TinaR am 03.07.2009 09:00
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