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Androhung rechtlicher Schritte

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Androhung rechtlicher Schritte

Der Rechtsanwalt unserer ehemaligen Mieterin, die auf Rückzahlung der Mietkaution besteht (unserer Meinung nach zu Unrecht) hat uns nach mehrmaligem Schriftverkehr (auch von unserer Seite mit Erklärungen der "Nicht-Zürück-Zahl-Gründe" nun erneut eine 2-wöchige Frist zur Rückzahlung gesetzt und nach Ablauf der Frist mit Einleitung rechtlicher Schritte gedroht. Wir denken, dass uns nur "Angst" gemacht werden soll mit der Hoffnung, dass wir die geforderten 625,- Euro nun doch zahlen.
Fragen: Wenn wir die Zeit verschreiten lassen und nicht zahlen und wirklich gerichtliche Schritte eingeleitet werden, kommt es dann zu einer Verhandlung oder kann man dann immer noch einlenken, um die Gerichtskosten zu vermeiden? Ist es möglich, eine Schiedsstelle aufzusuchen? Ist der Streitwert zu hoch für einen Schiedsmann? Wenn ja, wer setzt das in Gang? Muss der Kläger einen Schiedsmann akzeptieren?


von Treichel am 16.10.2009 11:16
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Androhung rechtlicher Schritte
Hallo,
erstmal müsste der Mieter einen Mahnbescheid beantragen, der kostet noch ein paar EUR + ANwaltsgebühr, aber keine Unsummen (50-100 EUR ??), gegen den könnt Ihr dann Einspruch einlegen, danach muss der Mieter (bzw. Anwalt) Klage erinreihen. Spätestens dann könnt Ihr nachgeben. Bis dahin muss der Mieter erst mal alles bezahlen, ausser er hat eine Rechtsschutzversicherung, dann kann er das natürlich ohne Rücksicht auf Verluste durchziehen.



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von TF1970 am 16.10.2009 11:20
Status: Philosoph (613 Beiträge)
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>Androhung rechtlicher Schritte
Zunächst einmal ist es hilfreich, wenn Sie in Ihrem bereits gestellten thread bleiben würden, denn wenn Sie einen neuen aufmachen, dann muss man erst wieder umständlich suchen, worum es eigentlich geht.

Aber zur Sache: Einen Mahnbescheid halte ich hier für unwahrscheinlich. Der Anwalt weiß ja schließlich, dass sofort Widerspruch eingelegt werden wird. Wahrscheinlicher ist es, dass er eine Klage einreichen wird. Die Kosten hierfür muss erstmal der kläger vorlegen.

Der Anwalt wird sich vermutlich auch nicht durch Schreiben von Ihnen davon abbringen lassen.

Entscheidender ist die Frage, wie die Chancen in einem Rechtsstreit stehen. Und soweit ich mich an den anderen Thread erinnere, hängt das im Wesentlichen von der frage ab, ob die Schäden in der Wohnung der Mieterin als Verursacherin nachzuweisen sind.

Insgesamt sollten Sie den Rechtsstreit auf keinen Fall ohne eigenen Anwalt führen. Andererseits sollten Sie - sofern Sie im Recht sind - auch nicht nur aus Angst vor Unannehmlichkeiten einfach das Geld zurückzahlen.

Bei einem Streitwert von nur 625,- Euro kostet ein Anwalt ja nicht die Welt. Das sollte man schon riskieren....



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"justice"


von justice005 am 16.10.2009 11:32
Status: Tao (8766 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 245 User(n) bewertet)
 
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>Androhung rechtlicher Schritte
Die Gesamtkosten einschließlich der Rechtsanwaltskosten der Gegenseite trägt am Ende derjenige, der den Prozess verliert. Das gilt nicht erst dann, wenn es tatsächlich ein Urteil gibt.

Sollte die Forderung der Mieterin zu Recht bestehen, dann sind ihre Anwaltskosten auch zum jetzigen Zeitpunkt schon vor Dir zu übernehmen.

Insgesamt können hier schnell Anwalts- und Prozesskosten entstehen, die den eigentlichen Streitwert übersteigen. Das Kostenrisiko bei einem Streitwert von 625€ und einer Entscheidung durch Urteil beträgt ca. 2.200€. Schon jetzt dürfte für den Anwalt der Mieterin Kosten in Höhe von ca. 240€ aufgelaufen sein, die bei freiwilliger Rückzahlung der 625€ erst zum jetzigen zeitpunkt wohl auch noch als Forderung auf Euch zukommen werden.

Einlenken kann man übrigens zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Es kommt sowieso zunächst zu einem Gütetermin, bei dem der Richter versuchen wird, beide Seiten zu einer Einigung ohne Urteil zu bewegen. Je später man das macht, desto teurer wird es.
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Das diesem Thread zugrunde liegende Thema findet man übrigens hier

Insgesamt habe ich nach dem Durchlesen der ursprünglichen Frage erhebliche Bedenken, dass die Einbehaltung der Kaution zu Recht erfolgt ist. Der Fragesteller hat hier nach meiner Einschätzung sowohl in der Formulierung des Mietvertrages als auch in seinem Verhalten nach Beendigung des Mietverhältnisses ganz erhebliche rechtliche Fehler begangen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass der Mieter seinen Prozess gewinnen wird.

Nach meiner Einschätzung wird das Vorhaben des Vermieters, die 625€ einzubehalten, schon an formalen Dingen scheitern, so dass vom Gericht gar nicht mehr geprüft werden muss, ob die Mieterin die behaupteten Schäden verursacht hat. Es reicht nicht, dass man sich im Recht fühlt.



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-- Editiert am 16.10.2009 12:12


von hh am 16.10.2009 11:50
Status: Tao (23493 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 368 User(n) bewertet)
 
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>Androhung rechtlicher Schritte
Das sehe ich anders. Soweit ich mich an den anderen Thread erinnere, hat der Fragesteller die Mieterin schriftlich aufgefordert, die Schäden zu beseitigen. Sollte das nachweisbar sein, sehe ich keine formalen Bedenken. Allenfalls bzgl. dem Heizöl sehe ich Bedenken, aber das ist nur dann relevant, wenn die Gesamtschäden 625,- Euro nicht übersteigen.

Auch bzgl. des Kostenrisikos sehe ich andere Zahlen.

Anwaltskosten:

außergerichtliche Tätigkeit:
Geschäftsgebühr Nr. 2300 x 1,3 --> 84,50 Euro
zzgl. Auslagen 16,90 Euro
zzgl. MwSt 19,27 Euro
Summe: 120,67 Euro

Gerichtliche Tätigkeit:
Verfahrnsgebühr Nr. 3100 x 0,65 --> 42,25 Euro
Terminsgebühr Nr. 3104 x 1,2 78,00 Euro
Auslagen 20,00 Euro
MwSt 26,76 Euro
Summe: 167,01 Euro

Gesamtsumme: 287,68 Euro

Bei 2 Anwälten wären das 575,36 Euro

Die Gerichtskosten betragen im Falle eines streitigen Urteils 135,- Euro

Das Gesamtrisiko bei einem verlorenen Prozess beträgt also 710,36 Euro


Wie gesagt, bzgl. der Schäden kommt es auf die Nachweisbarkeit an. Sollte das gegeben sein, sehe ich gute Chancen.



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"justice"


von justice005 am 16.10.2009 12:39
Status: Tao (8766 Beiträge)
Userwertung:  2,8  (von 245 User(n) bewertet)
 
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>Androhung rechtlicher Schritte
Du hast Recht. Sorry für die falschen Zahlen.

Im Prozesskostenrechner hatte ich versehentlich auch noch Berufung und Revision angekreuzt. Die 2.200€ entstehen also, wenn man sich durch alle Instanzen kämpft.

Die 240€ kommen zustande, wenn der Anwalt auch noch Anspruch auf eine Einigungsgebühr hat. Wenn der Vermieter jetzt einfach zahlt, dann entfällt diese Gebühr.

Da war ich wohl insgesamt ein bisschen schnell mit der Eingabe und habe fälschlicherweise die Default-Einstellungen verwendet.

quote:
Wie gesagt, bzgl. der Schäden kommt es auf die Nachweisbarkeit an.

Auf die Nachweisbarkeit kommt es nicht an, wenn die Schäden gar nicht erst (beweisbar) geltend gemacht wurden. Daran kann es hier schon scheitern.

Auch die Frage bezüglich des Öls ist durchaus kniffelig. Grundlegende Voraussetzung, dass der Vermieter irgendwelche Ansprüche geltend machen kann, ist erst einmal der Umstand, dass ihm das Öl zu Mietbeginn auch gehört hat. Daran bestehen schon begründete Zweifel.

Aber selbst wenn das der Fall war, kann ich nicht erkennen, dass der Mieter verpflichtet war, beim Mietende den Tank wieder zu befüllen. Und ob der Mieter dann das Öl, was er zu Mietbeginn übernommen hat, bezahlen muss, ist für mich auch nicht so ganz klar.

Normalerweise wird der Tankinhalt beim Einzug dem Mieter verkauft und beim Auszug ihm wieder abgekauft.

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-- Editiert am 16.10.2009 13:00


von hh am 16.10.2009 12:58
Status: Tao (23493 Beiträge)
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>Androhung rechtlicher Schritte
Also,
meiner Erfahrung nach beantragen die RAs erst mal einen Mahnbescheid bevor sie Klage einreichen.

Gruß
Michael

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von Michael32 am 16.10.2009 13:26
Status: Tao (5019 Beiträge)
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>Androhung rechtlicher Schritte
--- editiert vom Admin


von guest-12321.10.2009 09:41:49 am 16.10.2009 15:10
Status: Philosoph (500 Beiträge)
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>Androhung rechtlicher Schritte
Wir wissen ja nicht, wie das gelaufen ist.
Wenn der VM dem Mieter gesagt hat "Sie bekommen auch einen vollen Öltank zum Einzug...." Wo ist dann die Pflicht, diesen wieder aufzufüllen ?
Es ist eigentlich die Frage, wie die Nebenkosten vertraglich geregelt wurden.
Steht im Vertrag, dass der Tank voll ist und der Mieter bei Auszug diesen wieder vollgetankt übergeben muss ??



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von Michael32 am 16.10.2009 16:25
Status: Tao (5019 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 68 User(n) bewertet)
 
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>Androhung rechtlicher Schritte
--- editiert vom Admin


von guest-12319.10.2009 17:08:13 am 16.10.2009 17:43
Status: Legende (211 Beiträge)
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>Androhung rechtlicher Schritte
--- editiert vom Admin


von guest-12321.10.2009 09:41:49 am 20.10.2009 17:30
Status: Philosoph (500 Beiträge)
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