>Androhung rechtlicher Schritte
Die Gesamtkosten einschließlich der Rechtsanwaltskosten der Gegenseite trägt am Ende derjenige, der den Prozess verliert. Das gilt nicht erst dann, wenn es tatsächlich ein Urteil gibt.
Sollte die Forderung der Mieterin zu Recht bestehen, dann sind ihre Anwaltskosten auch zum jetzigen Zeitpunkt schon vor Dir zu übernehmen.
Insgesamt können hier schnell Anwalts- und Prozesskosten entstehen, die den eigentlichen Streitwert übersteigen. Das Kostenrisiko bei einem Streitwert von 625€ und einer Entscheidung durch Urteil beträgt ca. 2.200€. Schon jetzt dürfte für den Anwalt der Mieterin Kosten in Höhe von ca. 240€ aufgelaufen sein, die bei freiwilliger Rückzahlung der 625€ erst zum jetzigen zeitpunkt wohl auch noch als Forderung auf Euch zukommen werden.
Einlenken kann man übrigens zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Es kommt sowieso zunächst zu einem Gütetermin, bei dem der Richter versuchen wird, beide Seiten zu einer Einigung ohne Urteil zu bewegen. Je später man das macht, desto teurer wird es.
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Das diesem Thread zugrunde liegende Thema findet man übrigens
hier Insgesamt habe ich nach dem Durchlesen der ursprünglichen Frage erhebliche Bedenken, dass die Einbehaltung der Kaution zu Recht erfolgt ist. Der Fragesteller hat hier nach meiner Einschätzung sowohl in der Formulierung des Mietvertrages als auch in seinem Verhalten nach Beendigung des Mietverhältnisses ganz erhebliche rechtliche Fehler begangen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass der Mieter seinen Prozess gewinnen wird.
Nach meiner Einschätzung wird das Vorhaben des Vermieters, die 625€ einzubehalten, schon an formalen Dingen scheitern, so dass vom Gericht gar nicht mehr geprüft werden muss, ob die Mieterin die behaupteten Schäden verursacht hat. Es reicht nicht, dass man sich im Recht fühlt.
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-- Editiert am 16.10.2009 12:12
von hh am 16.10.2009 11:50
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