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Androhung Strafanzeige durch Anwalt

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Androhung Strafanzeige durch Anwalt

Hi @ all

Folgendes Problem:
Letztes Jaht musste ich leider Privatinsolvenz anmelden.
Ich wurde von einem Rechtsanwalt verteten.Hatte einen Beratungsschein holen müssen.Soweit so gut.Ein Gläubiger jedoch stellte Strafnzeige wegen Betruges weil bestellte Ware ( 200€ ) nicht mehr gezahlt werden konnten.Auch hier vertritt mich der RA.Ich zahlte die 200 um einer Strafe zu entgehen.
Jetzt stellt der RA diese Verteidung in Rechnung(500!!Euro)Sollte ich die nicht zahlen, stellt er Strafantrag wegen Betruges.Ich versteh das nicht, da er mich zum einen in der Insolvenz vertrat und wuuste dass ich kein Geldf habe.Ich lebe im Moment von ALG2.Kann er diesen Antrag stellen, obwohl er wusste dass ich Zahlungsunfähig bin??Er hätte mich ja dann nicht vertreten müssen und ich ging davon aus, dass es noch zur Insolvenz zählt, weil der Gläubiger ja auch von ihm angeschrieben wurde.Erst danach zeigte mich der Gläubiger an.
Einen weiteren Beratungsschein hat er nie verlangt!!
Vielen dank für eure Mithilfe


von Brennpunkt am 18.09.2008 12:08
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1034 weitere Beiträge zum Thema "Strafanzeige".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Androhung Strafanzeige durch Anwalt
Hi,

die Summe ist völlig okay für die Vertretung in einer Strafsache, auch dann, wenn sie mit einer Einstellung endete, wie hier scheinbar. Und haben Sie wirklich geglaubt, er vertritt Sie gratis? Warum sollte er? Prozeßkostenhilfe gibt es im Strafrecht übrigens nicht...

Gruß vom mümmel


von muemmel am 18.09.2008 15:06
Status: Tao (10842 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Androhung Strafanzeige durch Anwalt
wobei es trotzdem an einem Betrug ermangeln könnte, weil es ja an der Täuschung über Vermögensverhältnisse fehlt wenn der Anwalt diese ja kennt (Kein Eingehungsbetrug).




von Andreas.Hauser am 18.09.2008 16:34
Status: Unsterblich (1263 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Androhung Strafanzeige durch Anwalt
quote:
Ich versteh das nicht, da er mich zum einen in der Insolvenz vertrat und wuuste dass ich kein Geldf habe

Und ich verstehe nicht, wie man sich einbilden kann, dass ein Anwalt umsonst arbeitet.

500,- Euro sind übrigens ein harmloser Preis. Strafverteidigungen kosten normalerweise mehr.

Bieten Sie dem Anwalt eine Ratenzahlung an. vielleicht lässt er sich darauf ein.




von justice005 am 18.09.2008 16:59
Status: Tao (9463 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Androhung Strafanzeige durch Anwalt
> Und ich verstehe nicht, wie man sich einbilden kann, dass ein Anwalt umsonst arbeitet.

Das kann man der Fragestellung von Brennpunkt nicht entnehmen.

Ein strafbarer Betrug kann nur vorliegen, wenn man so tut als könne und wolle man bezahlen. Legt man dem Vertragspartner aber die (miserablen) Vermögensverhältnisse offen, dann kann sich der Vertragspartner kaum über Zahlungsfähig- und –willigkeit irren. Wenn Brennpunkt den Anwalt zuerst mit der Vertretung im Inso-Verfahren beauftragt hat und dann mit der Strafverteidigung, kannte der Anwalt die Vermögensverhältnisse und ein strafbarer Betrug liegt nicht vor.

Anders sieht die Sache aus, wenn fehlerhafte Angaben zum Inso-Verfahren gemacht worden sind, z.B.: „Herr Anwalt, helfen sie mir. Völlig zu Unrecht hat einer meiner Gläubiger einen Inso-Antrag gestellt. In Wirklichkeit bin ich total reich.“ –> Es kommt eben auf die Umstände des Einzelfalls an.

Anders könnte die Sache aussehen, wenn zuerst der Auftrag zur Strafverteidigung erteilt worden ist, und kurz danach der zur Vertretung im Inso-Verfahren, denn dann ist davon auszugehen, dass der Mandant bereits bei der Erteilung des Auftrag zur Strafverteidigung wusste, dass er die Anwaltsgebühren nicht wird zahlen können.



von Ilsa1939 am 19.09.2008 18:30
Status: Unsterblich (3985 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 266 User(n) bewertet)

>Androhung Strafanzeige durch Anwalt
Das sehe ich aber genauso.
Der Insolvenzverwalter ist zugleich Verteidiger?.......tztztztz..ohne Worte.


von guest-12320.01.2009 14:56:07 am 19.09.2008 18:34
Status: Unsterblich (1320 Beiträge)
Userwertung:  1,7  von 5 (von 54 User(n) bewertet)

>Androhung Strafanzeige durch Anwalt
Es steht da nirgendwo das der Anwalt der Strafverteidiger und zugleich der INSOLVENZVERWALTER war. Der Anwalt hat Brennpunkt in einer INSOLVENZSACHE vertreten hat. Das kann alles Mögliche sein, z.B. Brennpunkt hat sich gegen den Antrag eines Gläubigers gewehrt, Brennpunkt sollte die Restschuldbefreiung versagt werden, etc..




von Ilsa1939 am 19.09.2008 18:44
Status: Unsterblich (3985 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 266 User(n) bewertet)

>Androhung Strafanzeige durch Anwalt
Lese ich aber anders:

--Letztes Jaht musste ich leider Privatinsolvenz anmelden.
Ich wurde von einem Rechtsanwalt verteten.Hatte einen Beratungsschein holen müssen.Soweit so gut.Ein Gläubiger jedoch stellte Strafnzeige wegen Betruges weil bestellte Ware ( 200€ ) nicht mehr gezahlt werden konnten.Auch hier vertritt mich der RA.---


von guest-12320.01.2009 14:56:07 am 19.09.2008 18:51
Status: Unsterblich (1320 Beiträge)
Userwertung:  1,7  von 5 (von 54 User(n) bewertet)

>Androhung Strafanzeige durch Anwalt
Seit wann braucht man einen Beratungsschein für den Inso-Verwalter?
Seit wann bestellen Gerichte einen RA zum Inso-Verwalter der zugleich auch den Gesamtschuldner im Strafverfahren vertritt?
Welche Inso-Verwalter lassen das mit sich machen?

Mit Ihrer Aussage - "Der Insolvenzverwalter ist zugleich Verteidiger? ....... tztztztz .. ohne Worte." - haben Sie völlig recht. Und ebendeswegen kann's so nicht gewesen sein, es sei denn Brennpunkt hat uns ganz großen Mist erzählt.



von Ilsa1939 am 19.09.2008 19:03
Status: Unsterblich (3985 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 266 User(n) bewertet)

>Androhung Strafanzeige durch Anwalt
Was spricht dagegen, dass der Inso-Verwalter gleichzeitig auch sein Strafverteidiger ist?

Das ist im Übrigen keine Seltenheit, kommt in Wirtschaftsstrafsachen oft vor, da nur der Inso-Verwalter den Überblick hat.


von guest-12320.01.2009 14:56:07 am 19.09.2008 19:12
Status: Unsterblich (1320 Beiträge)
Userwertung:  1,7  von 5 (von 54 User(n) bewertet)

>Androhung Strafanzeige durch Anwalt
Da wird der strafverteidigende Verwalter - wenn's denn wirklich so sein sollte (evtl. habe ich mich vertan) - dem Gesamtschuldner aber kaum eine Betrugsanzeige wegen Täuschung über die Zahlungsfähig- und –willigkeit androhen. Wir wären wieder bei meinem anfangs geposteten Ergebnis: kein Betrug.


von Ilsa1939 am 19.09.2008 19:24
Status: Unsterblich (3985 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 266 User(n) bewertet)


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