Anbringen von Aufklebern!

23. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
elo12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anbringen von Aufklebern!

Hallo zusammen,
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forenbereich gelandet.

Ich wurde die Tage beim Aufkleber anbringen in der Stadt von der Polizei erwischt.
Dabei handelt es sich um normale Fussballaufkleber und selbst gespruehte Postaufkleber ( kein Grafitti ).
Daraufhin durchsuchte sie Auto und Taschen und fanden weitere Aufkleber, derselben Art und ich musste der Polizei weitere Stellen zeigen, wo geklebt wurde.
Die Kleber wurden teilweise an Bushaltestellen, Laternen , Straßenschildern und Stromkästen geklebt.
Die Aktion war ziemlich dumm, das weiss ich jetzt selber und ich bereue es ebenfalls.

Nun zu der eigentlichen Frage.
Was genau wird bzw. kann mich erwarten?
Die Polizei meinte, je nachdem wie die Stadt entscheidet, werde ich die Reinigungskosten zu zahlen haben.
Erwartet mich sonst etwas wie weiteres Bußgeld oder eine Strafanzeige? Gelte ich jetzt als vorbestraft?
Ich bin Student, noch nie strafrechtlich aufgefallen, also nicht vorbestraft.
Wie hoch koennten Reinigungskosten anfallen?
Wäre es möglich die Strafe per Sozialstunden abzuarbeiten?

Desweiteren meinte die Polizei, dass bei weiteren Kleberfunden, dass alles auf mich zurückzuführen sei. Was kann ich dann tun, wenn mir etwas angelastet wird, für etwas was ich nie begangen hab?

Vielen Dank schonmal fuer eure aufgebrachte Zeit und mögliche Antworten.

Mfg
Elo12345

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-- Editiert elo12345 am 23.04.2014 09:14

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Was genau wird bzw. kann mich erwarten?


Strafrectlich Anzeige wegen Sachbeschädigung und zivilrechtlich Inanspruchnahme auf Übernahme der Entfernungskosten.

quote:
Wie hoch koennten Reinigungskosten anfallen?


Da wir nicht wissen, wieviel du wo genau geklebt hast, ist jegliches Raten zwecklos.

quote:
Was kann ich dann tun, wenn mir etwas angelastet wird, für etwas was ich nie begangen hab?


Das wird man dir im Einzelfall beweisen können; ein "der hat genau so Aufkleber dabei, wie anderswo geklebt worden sind" wird wohl nicht reichen.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Erwartet mich sonst etwas wie weiteres Bußgeld oder eine Strafanzeige? Gelte ich jetzt als vorbestraft?


Mit einer Einleitung eines Strafverfahrens wegen Sachbeschädigung ist zu rechnen. Wenn Sie bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, ist maximal mit einer Geldstrafe im unteren Rahmen, also unter 90 Tagessätzen, zu rechnen. Damit würden Sie auch nicht als vorbestraft gelten (Erstverurteilungen bis 90 Tagessätze).

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
elo12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal.
Könnte es sein, dass Polizei in den nächsten Tagen/Wochen einen Durchsuchungsbefehl für unser Haus beantragt, um möglicherweise weiteres Beweismaterial(wie weitere Kleber , was aber auch nicht der fall ist - mir wurde alles abgenommen) festzustellen, oder denken Sie, dass die Polizei diesen Fall für sich selber beendet ist?

Hilfreich wäre auch noch eine Beantwortung darauf, ob man die Buße als Sozialstunden ableisten könnte, oder notfalls per Raten abzahlen kann.
Möchte ungerne meine Eltern da mit reinziehen, weil ich ******* gebaut habe...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wegen so eines relativ geringfügigen Vorwurfes ist nicht mit Durchsuchungsmaßnahmen zu rechnen.

Ratenzahlung wird i.d.R. gestattet. Auch die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit dürfte möglich sein.

Aber soweit ist es noch lange nicht. Noch wissen Sie ja nicht einmal, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hibofranz
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 106x hilfreich)

Hoffentlich kostet es viel Geld, diese dämlichen Schmiereien nerven einfach nur.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
elo12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Hibofranz,
Ich sehe ein, dass ich ******* gebaut habe und werde die Strafe die ich bekomme auch akzeptieren. Ich frage lediglich, wie das ganze für mich weitergeht, da ich mir große Sorgen mache und ziemlich nervös bin. Da hilft mir so ein Kommentar keineswegs weiter...

Vielen Dank für die Antworten @Jotrocken

Mfg

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

@elo12345

Nehmen Sie sich den Kommentar von Hibofranz nicht zu Herzen, ein Großteil seiner Kommentare kratzen entweder am Rande des schlechten Geschmacks oder der der Dämlichkeit.

Es wird auf eine kleine Geldstrafe hinauslaufen.


p.s.

quote:
Die Polizei meinte, je nachdem wie die Stadt entscheidet, werde ich die Reinigungskosten zu zahlen haben.


Um diese Kosten möglichst gering zu halten, können Sie ja schon mal mit der Entfernung beginnen ;)


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
elo12345
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank allen!
Zwei letzte Fragen noch, dann hat sich das vorerst erledigt.

Kann es sein, dass ich noch Anrufe von der Polizei erhalte oder muss ich warten bis Post da ist? Habe nämlich nur meine Festnetznummer angegeben, bin unter der Woche aber nur am Handy erreichbar. ( Wenn ja Polizei informieren und Handynummer durchgeben?)
Und sollte man jetzt schonmal Ordnungsamt informieren, um schon mal guten Willen zu zeigen, etwas ändern zu wollen und die Strafe zu akzeptieren?

Mfg
elo12345

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)


Ich habe den Eindruck, dass der Fragesteller zwei Sachen vermischt, die aber getrennt gehören:
- Strafe
- Schadensersatz (=Entfernungskosten)

Die Strafe, die hier dann wahrscheinlich eine Geldstrafe wird und in die Staatskasse fließt, kann im Regelfall auch in Raten gezahlt werden oder in gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden.

Der Schadensersatz (=Entfernungskosten), der an die Geschädigten (Stadt, Busunternehmen, Stromnetzbetreiber) fließt, kommt dazu.
Ob die sich auf Ratenzahlung einlassen, ist fraglich. Und in Sozialstunden kann da auch nichts umgewandelt werden. Da hilft nur möglichst schnell möglichst viel selbst entfernen.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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