Anbaubalkon - Nachbarschaftsgrenze - Bayern
Hallo,
ich plane einen Anbaubalkon (3 Meter tief)rückseitig an meinen eigenen Reihenhaus anzubringen mit Zugang zu meinen Garten.
Geplant ist das ganze nach Bauvorschriften, die Gemeinde hat mündlich ihr OK gegeben, nur unterschreibt ein Nachbar nicht und droht mit Klage.
Klagegrund ist die mögliche Einsicht in seinen Garten/ Haus. Alle anderen Gründe sind nicht zutreffend und nur vorgeschoben. Grundstückseinsicht habe ich sowie alle anderen angrenzenden Nachbarn über Fenster oder eben Balkone eh schon. Ins Haus kann ich aber selbst mir Balkon nicht schauen.
Er selbst hat an seinem Haus auch einen Balkon, und auch die anderen Reihenhäuser in der Straße haben alle Balkon oder Terassen im 1 Stock.
Unser nächster Nachbar hat ohne Probleme unseren Bauplan unterschrieben - sind auch hier 3 Meter von der Grundstücksgrenze weg.
Bei dem Nachbarn der Klagen will sind wir über 6 Meter von der Grundstücksgrenze weg.
Frage 1:
Wer hat mit solchen "lieben" Nachbarn auch schon mal wegen so einer Sache ärger gehabt und kann evtl. sagen wie hier die Chancen sind das die Klage durch kommt.
Frage 2:
Wenn der Balkon nur 1,50 Meter tief wäre, müsste ich dann überhaupt einen Bauplan einreichen und sind da noch Grenzabstände interessant?
Meiner momentan Info nach könnte ich dann direkt an die Grenze und bräuchte auch keine Baugenehmigung. Liege ich da richtig?
Grüße Major
von Major Tom am 15.05.2008 22:04
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