Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

An wen kann man sich wenden?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

644 Aufrufe
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>An wen kann man sich wenden?

--- editiert vom Admin


von guest123-2367 am 06.07.2009 17:40
Status: Legende (325 Beiträge)
Userwertung:  2,6  (von 18 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


>An wen kann man sich wenden?
Ja, es handelt sich um einen Strafbefehl. Es tut mir leid, dass ich diese juristischen Begriffe nicht so recht auseinanderhalten kann.

Ich möchte den Richter oder eben einen anderen Ansprechpartner - sofern es ihn gibt (daher dieser Thread) - lediglich fragen, wie er zu diesem Urteil gekommen ist. Ich möchte nicht mit ihm darüber diskutieren, sondern nachvollziehen können, wie er dazu kommt.
Denn Einspruch einlegen kann ich laut Schreiben innerhalb der zweiwöchigen Frist ja immer noch.

Ob der Fall nun identisch ist oder nicht, kann man nur sagen, sobald ich nähere Angaben dazu mache. Das möchte ich aus Anonymitätsgründen jedoch nicht.


von A.W.Meier am 06.07.2009 19:22
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>An wen kann man sich wenden?
quote:
Ich möchte den Richter oder eben einen anderen Ansprechpartner - sofern es ihn gibt (daher dieser Thread) - lediglich fragen, wie er zu diesem Urteil gekommen ist.


Die Staatsanwaltschaft hat den Strafbefehl in dieser Form beantragt; wenn der Richter dagegen keine Bedenken hat, erlässt er ihn gem. § 408 StPO.

Ich bezweifle, dass du weitergehende Auskünfte erhalten wirst.

-- Editiert am 06.07.2009 20:36


von Boudicca am 06.07.2009 20:33
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 67 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>An wen kann man sich wenden?
@ Fritz Teufel

quote:
..Ich frage mich gerade, woher die doch relativ sichere Erkenntnis stammt, dass es kein Strafbefehl ist...

Diese entstammen meiner Rechtskenntnis.


Und was hat diese Rechtskenntnis gebracht?

Nichts, da es sich ja doch um einen Strafbefehl handelte, wie A.W.Meier jetzt ja nun selbst mitteilt.

Ich bin hier nun ja schon etwas länger dabei. Erfahrungsgemäß werden von den Fragenstellern Begriffe oftmals nicht so benutzt, wie sie ein Jurist benutzen würde. (Das soll jetzt keine Kritik an den Fragenstellern sein. Wirklich nur reine Erfahrung.) Von daher, wenn eine Frage von einem anderen Forenteilnehmer zum Sachverhalt gestellt wird, dann sollte sich ein anderer Forenteilnehmer mit Mutmaßungen doch zurück halten. Die Fragen zum Sachverhalt kann nämlich nur der Fragensteller beantworten.


von Eidechse am 07.07.2009 15:23
Status: Unsterblich (3025 Beiträge)
Userwertung:  4,3  (von 60 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>An wen kann man sich wenden?
"...Die Fragen zum Sachverhalt kann nämlich nur der Fragensteller beantworten..."

Dem kann ich mir nur anschließen.

Ich wundere mich immer wieder, wie häufig Antworten von einem ganz anderen Sachverhalt ausgehen wie geschildert, weil es ja "nur so und so" gewesen sein könne, ohne dass der Fragesteller dies aber mitteilte.
Dies nennt man "Sachverhaltsquetsche". Der Sachverhalt wird der Antwort angepasst und nicht die Anwort dem Sachverhalt.

Bei Unklarheiten im Sachverhalt sollte man - wie geschehen - nachfragen.


von Stefan 5 am 07.07.2009 20:47
Status: Unsterblich (3873 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 67 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>An wen kann man sich wenden?
--Sachverhaltsquetsche". --

Nie gehört, aber dennoch viel zu lange.
Die Frage: Cs, Ds, Ls....wäre wesentlich kürzer und effektiver gewesen.


von meri am 08.07.2009 20:54
Status: Unsterblich (4104 Beiträge)
Userwertung:  1,6  (von 284 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>An wen kann man sich wenden?
Na dann "quetsche" ich auch noch mal mit, obwohl der thread schon ein paar Tage alt ist. Ich tippe(!) mal darauf, dass Eidechse mit den unterschiedlich hohen Tagessätzen zieml. richtig liegt, wenn es um 2 verschiedene Angeklagte im selben Verfahren geht. Geht es um 2 verschiedene Verfahren, sind die Strafmaße ohnehin nicht zu vergleichen, auch wenn das manchen Leuten schwerfällt zu verstehen (ist nicht böse gemeint) Nach dem Motto: "Mein Schwager Erwin hat aber -vor Jaahren- für genau so was viel weniger gekriegt. Wie kannen das sein?"


von !!Streetworker!! am 19.07.2009 23:53
Status: Tao (16770 Beiträge)
Userwertung:  4,5  (von 205 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Verfahrensrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.


« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94197
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema im Forum:

wenden  
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt