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An wen kann man sich wenden?

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An wen kann man sich wenden?

Ich habe ein Verfahren gehabt, das nun zu einem Urteil gekommen ist.
Ich habe aber noch einige Fragen zu ein paar Punkten des Urteils. Wichtig hierbei ist: Ich habe einige Fragen , ich möchte keinen Einspruch einlegen o.ä.
An wen genau kann man sich da wenden? An die Mitarbeiter des Gerichts, den Staatsanwalt??
Kann man das telefonisch machen oder muss man persönlich vorbei gehen?

Vielen Dank im Voraus


von A.W.Meier am 04.07.2009 14:10
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>An wen kann man sich wenden?
Welche Fragen haben Sie denn? Vieelleicht kann man die Fragen ja sogar hier beantworten....




von justice005 am 04.07.2009 19:36
Status: Tao (8530 Beiträge)
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>An wen kann man sich wenden?
Ich hätte gerne gewusst wie der Richter zu seinem Urteil gekommen ist, da er bereits in einem identischen Verfahren zu einem völlig anderen gekommen ist.
Ich jedoch muss den vierfachen Betrag bezahlen.
Da hätte ich schon gerne die Gründe gewusst.


von A.W.Meier am 04.07.2009 20:59
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>An wen kann man sich wenden?
Die Gründe für die Entscheidung des Richters stehen im Urteil. Deswegen heißen sie auch Entscheidungsgründe.

Noch mehr Gründe wird Ihnen der Richter nicht nennen, da es mehr Gründe als die im Urteil genannten nicht gibt. Wenn Sie die Gründe nicht verstehen, müssen Sie sich das von einem Rechtsanwalt erklären lassen.


von guest-12325.07.2009 16:01:16 am 04.07.2009 22:05
Status: Legende (238 Beiträge)
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>An wen kann man sich wenden?
Ich habe hier in meinem Schreiben keine Gründe vorliegen. Nur eine Beschreibung der Tat und den zugehörigen Paragraphen sowie meine Strafe.


von A.W.Meier am 04.07.2009 22:57
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>An wen kann man sich wenden?
Die Beschreibung der Tat ist ja die Begründung.

"Der Angeklagte ging auf den ... zu und schlug ihm grundlos ins Gesicht. Strafmaß: ... wegen Körperverletzung, §... StGB".

Was für eine "Begründung" sollte dann noch dazu?


von Tonitronic am 05.07.2009 13:47
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>An wen kann man sich wenden?
Das habe ich ja schon oben geschrieben (3. Beitrag).


von A.W.Meier am 05.07.2009 14:14
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>An wen kann man sich wenden?
Kann es sein, dass es sich bei dem "Urtei" tatsächlich um einen "Strafbefehl" handelte? Da steht nämlich meines Wissens keine ausführliche Begründung wie bei einem Strafurteil drin.

Der Richter bzw. Staatsanwalt wird aber wohl kaum eine Begründung dafür liefern, warum gerade dieses Strafmaß zu grunde gelegt wurde. Und schon gar nicht wird ein Richter oder Staatsanwalt einen angeblich identischen Fall mit einem anderen Beschludigten/Angeklagten erörtern. Versuchen kann man es natürlich mal, ob man Infos bekommt.

Im Übrigen ist es in aller Regel so, dass zwei Fälle nie 100%ig identisch sind. Wenn gerade die Rede davon ist, dass man den 4-fachen Betrag zahlen muss, dann scheint ja offensichtlich eine Geldstrafe verhängt worden zu sein. Ob es im Prinzip die gleich hohe Strafe ist, kann man im Prinzip nur an der Anzahl der Tagessätze entnehmen. Die Tagessatzhöhe variert nach den Einkommens- und Unterhaltsverhältnissen. Sprich hat jemand ein hohes Einkommen und es ergibt sich z.B. eine Tagessatzhöhe von 100,00 € dann wäre es bei einer Strafe von 60 Tagessätzen insgesamt eine Geldstrafe von 6.000,00 €. Liegt ein geringeres Einkommen vor, sodass sich eine Tagessatzhöhe von z.B. 25,00 € ergibt, dann ist es bei 60 Tagessätzen dann "nur" eine Geldstrage von 1.500,00 €.


von Eidechse am 06.07.2009 11:31
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>An wen kann man sich wenden?
--- editiert vom Admin


von guest123-2367 am 06.07.2009 11:46
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>An wen kann man sich wenden?
> schon gar nicht wird ein Richter oder Staatsanwalt einen angeblich identischen Fall mit einem anderen Beschludigten/Angeklagten erörtern

... und selbst wenn, würde er wohl kaum sein Urteil ändern und Rechtsmittel kann man auch nicht darauf stützen, daß derselbe oder ein anderer Richter in einem "identisch" gelagerten Fall anders entschieden hat.


von Tonitronic am 06.07.2009 13:25
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>An wen kann man sich wenden?
quote:
> schon gar nicht wird ein Richter oder Staatsanwalt einen angeblich identischen Fall mit einem anderen Beschludigten/Angeklagten erörtern

... und selbst wenn, würde er wohl kaum sein Urteil ändern und Rechtsmittel kann man auch nicht darauf stützen, daß derselbe oder ein anderer Richter in einem "identisch" gelagerten Fall anders entschieden hat.



Das ist ja auch gar nicht das Ziel des Fragenstellers. Siehe hier:

quote:
Wichtig hierbei ist: Ich habe einige Fragen , ich möchte keinen Einspruch einlegen o.ä.

</BLOCKQUOTD>

@ Fritz Teufel

quote:
...Kann es sein, dass es sich bei dem "Urtei" tatsächlich um einen "Strafbefehl" handelte?...

kaum

Das Urteil dürfte hier wohl schon rechtskräftig sein, da hier offensichtlich nach
§ 267 Abs. 4 StPO vorgegangen wurde.

Die Berufungsfrist wird wohl jeder Richter abwarten, bevor er das Urteil schriftlich abfasst.


Ich frage mich gerade, woher die doch relativ sichere Erkenntnis stammt, dass es kein Strafbefehl ist. Beantworten kann diese Frage letztendlich nur der Fragensteller.


von Eidechse am 06.07.2009 14:48
Status: Unsterblich (3025 Beiträge)
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