>An wen kann man sich wenden?
Kann es sein, dass es sich bei dem "Urtei" tatsächlich um einen "Strafbefehl" handelte? Da steht nämlich meines Wissens keine ausführliche Begründung wie bei einem Strafurteil drin.
Der Richter bzw. Staatsanwalt wird aber wohl kaum eine Begründung dafür liefern, warum gerade dieses Strafmaß zu grunde gelegt wurde. Und schon gar nicht wird ein Richter oder Staatsanwalt einen angeblich identischen Fall mit einem anderen Beschludigten/Angeklagten erörtern. Versuchen kann man es natürlich mal, ob man Infos bekommt.
Im Übrigen ist es in aller Regel so, dass zwei Fälle nie 100%ig identisch sind. Wenn gerade die Rede davon ist, dass man den 4-fachen Betrag zahlen muss, dann scheint ja offensichtlich eine Geldstrafe verhängt worden zu sein. Ob es im Prinzip die gleich hohe Strafe ist, kann man im Prinzip nur an der Anzahl der Tagessätze entnehmen. Die Tagessatzhöhe variert nach den Einkommens- und Unterhaltsverhältnissen. Sprich hat jemand ein hohes Einkommen und es ergibt sich z.B. eine Tagessatzhöhe von 100,00 € dann wäre es bei einer Strafe von 60 Tagessätzen insgesamt eine Geldstrafe von 6.000,00 €. Liegt ein geringeres Einkommen vor, sodass sich eine Tagessatzhöhe von z.B. 25,00 € ergibt, dann ist es bei 60 Tagessätzen dann "nur" eine Geldstrage von 1.500,00 €.
von Eidechse am 06.07.2009 11:31
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