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Status: Unsterblich (1000 Beiträge)quote:Das ist ja auch gar nicht das Ziel des Fragenstellers. Siehe hier:
> schon gar nicht wird ein Richter oder Staatsanwalt einen angeblich identischen Fall mit einem anderen Beschludigten/Angeklagten erörtern... und selbst wenn, würde er wohl kaum sein Urteil ändern und Rechtsmittel kann man auch nicht darauf stützen, daß derselbe oder ein anderer Richter in einem "identisch" gelagerten Fall anders entschieden hat.
quote:@ Fritz Teufel
Wichtig hierbei ist: Ich habe einige Fragen , ich möchte keinen Einspruch einlegen o.ä.
quote:Ich frage mich gerade, woher die doch relativ sichere Erkenntnis stammt, dass es kein Strafbefehl ist. Beantworten kann diese Frage letztendlich nur der Fragensteller.
...Kann es sein, dass es sich bei dem "Urtei" tatsächlich um einen "Strafbefehl" handelte?...kaumDas Urteil dürfte hier wohl schon rechtskräftig sein, da hier offensichtlich nach
§ 267 Abs. 4 StPO vorgegangen wurde.Die Berufungsfrist wird wohl jeder Richter abwarten, bevor er das Urteil schriftlich abfasst.
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