Amtstierarzt begutachtet nicht - Mittäterschaft oder Vertuschung einer Straftat

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)
Amtstierarzt begutachtet nicht - Mittäterschaft oder Vertuschung einer Straftat

Hallo,

in unserem Eingang wird ein Hund täglich gequält. Man nutzt ihn als Fußball bis er schreit und dann kommt der Schocker zum Einsatz.
Der Amtstierarzt kam und meinte er soll mal alles reinigen weil überall Kot herumlag.

Allerdings erfolgte keine Untersuchung des Körpers des Hundes. Er hätte auch keinen Schocker gesehen.

Der Täter posiert allerdings auf seiner Website mit seinen Waffen und Drogen.

Sollte man gegen den Amtstierarzt Anzeige erstatten ? Wie kann er wissen das vom Hund nichts innerlich oder Knochen gebrochen sind wenn er ihn nicht in seiner Praxis untersucht oder überhaupt anfässt ?

MfG

-- Editier von Jona84 am 25.07.2016 14:06

-- Editier von Jona84 am 25.07.2016 14:17

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Die Sache sieht sicherlich wie folgt aus:
Hund wird gequält bis er schreit. Sie informieren das Vet-Amt, Polizei oder Ordnungsamt. Ein Amtstiearzt tritt auf die Bühne und stellt fest es ist alles in Ordnung ist, bis auf die Sauberkeit. Der Hund wird nicht gequält ( Fußball gespielt), noch verwendet der Besitzer einen, Elektroschocker (?) bzw. Elektrohalsband in diesem Moment wo Tierarzt da ist. Der Tierarzt wird den Hund äußerlich begutachten/untersuchen und gut ist. Er geht wieder mit dem Hinweis, dass es muffelt in der Wohnung.
Wenn handfeste Beweise vorliegen, das der Hund Misshandelt wird, dann sollten sie nicht in erster Linie den Beauftragten Tierarzt anzeigen, sondern den Eigentümer/Besitzer.

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Unabhängig davon, sollte es wohl kein Problem sein das Ganze zu stoppen. Und Beweise (Video per Handy) wohl gar kein Problem mehr heutzutage.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Tierschutz involvieren, wenn Vorfälle sauber dokumentiert sind (er quält immer seinen Hund, das reicht nicht), Strafanzeige gegen Halter erstatten und gut ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
Mona-Mia
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 70x hilfreich)

Der Hund ist ein Terrier. Er postet öffentlich seinen Hund darunter Fotos von gehäuteten Tierköpfen mit den Worten High Five. :kotz:

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#5
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Zitat:
Er postet öffentlich seinen Hund darunter Fotos von gehäuteten Tierköpfen

Ja und? Schau wir uns mal in FB um, oder beim Metzger.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Tierschutz informieren, die werden wisssen, wie man weiter verfahren soll.

Besitzer anzeigen, welcher Art ist der Terrier? ein Jack Russel, ein Tibet, ein Yorkshire oder ein Stafford?

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