Amtsgericht sieht Stromanbieter an Paket-Sonderpreis gebunden
Von Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Martin Niklas 7.7.2010 | Ratgeber - Verbraucherschutz | 1884 Aufrufe Mehr zum Thema:Stromanbieter
In einem Rechtsstreit eines Verbrauchers gegen einen Stromanbieter hat das Amtsgericht Essen eine Vertragsklausel als überraschend und daher unwirksam angesehen, die es dem Stromanbieter ermöglichen sollte, den Tarif auf Grund steigender Kosten einseitig zu erhöhen.
Hierbei ging es um eine Vertragsgestaltung, im Rahmen derer ein pauschaler Paketpreis inkl. Bonus für eine einjährige Laufzeit vereinbart wurde. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Verbraucher, der ein solches Angebot annimmt, sich darauf verlassen können muss, dass es innerhalb dieser kurzen Vertragslaufzeit auch tatsächlich bei dem vereinbarten Preis bleibt. Er darf damit rechnen, dass eventuelle Schwankungen bei den Stromkosten in diesem Sonderangebot bereits mit einkalkuliert sind.
Martin Niklas
Essen
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Dieses Urteil lässt sich zwar nicht ohne weiteres auf andere Vertragsgestaltungen übertragen, stellt jedoch einen weiteren Schritt im Rahmen der verbraucherfreundlichen Überprüfung der zahlreicher werdenden Preisanpassungsklauseln auf dem sich liberalisierenden Strommarkt dar.
Das Amtsgericht hat trotz eines Streitwertes von nur € 40,- ausdrücklich die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen.
AG Essen, 131 C 541/09, Urteil vom 30.06.2010.
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