Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einem Bußgeldbescheid meiner Stadt reichte ich Einspruch ein und ging schließlich vor Gericht.
Vor Gericht waren leider die Beweislage zu stark gegen mich so dass ich Verurteilt wurde zu 1 Monat Fahrverbot,
doch der wichtige teil folgt jetzt:
Da ich keine Punkte in Flensburg habe wird mir eine Viermonatsfrist bzgl. der Wirksamkeit des Fahrverbotes eingeräumt, sagte mir mein Anwalt.
Post vom AG am 06.03.2017:
"....gegen Sie wurde durch die o.g. Entscheidung ein Fahrverbot von 1 Monat ausgesprochen.
Sie dürfen deshalb seit dem 28.02.2017 im öffentlichen Straßenverkehr keine Kraftfahrzeuge mehr führe, andernfalls machen Sie sich starfbar. ....."
nach Absprache sende mein Anwalt ein schreiben ans Amtsgericht dass mir diese 4 Monatsregel eingeräumt werden müsse, aber riet mir trotzdem nicht mit dem Auto zu fahren bis es geregelt ist.
Heute Post vom AG 14.03.2017
"... hat das Amtsgericht durch die Richterin am 14.03.2017 beschlossen:
der Tenor des Urteils des AG vom 07.02.2017 wird dahingehend ergänzt, dass dem Betroffenen gem. §XY der Wirksamkeit des Fahrverbotes eingeräumt wird.
Gründe:
ES WURDE VERSÄUMT, DIES IM TENOR UND IN DEN URTEILSGRÜNDEN AUFZUNEHMEN."
Nun darf ich mein Führerschein innerhalb der 4 Monat abgeben aber bin jetzt 1 Woche nicht mit dem Auto gefahren wegen einem unachtsamen Fehler der Richterin..
Kann ich nun etwas gegen diesen groben Fehler tuen?
Grüße Vona
-- Editier von Canstar77 am 16.03.2017 15:48
Amtsgericht macht Fehler nach Fahrverbot
16. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 16. März 2017 | 15:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtsgericht macht Fehler nach Fahrverbot
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 18. März 2017 | 08:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin 1 Woche nicht mit dem Auto fahren können?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. März 2017 | 15:12
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
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