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Amtsdelikte
Seite 1 - del vom 28.11.2000

Amtsdelikte - Worum es geht

Amtsdelikte beziehen sich auf Straftaten im Amt. Die Bedeutung eines Amtsträgers definiert

§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB:

Amtsträger: wer nach deutschem Recht
a) Beamter oder Richter ist,
b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;

Amtsdelikte sollen insbesondere Korruption innerhalb des Staatsapparates verhindern. Die Strafandrohungen sind daher auch recht hoch.
Klassische Beispiele für Amtsdelikte sind die Bestechlichkeit im Amt oder die Rechtsbeugung .



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Amtsdelikte - Worum es geht
Die Bestechlichkeit
Die Rechtsbeugung
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