Amtsarztverordnung Schule

27. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.03.2015 21:27:42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Amtsarztverordnung Schule

Hallo liebes Forum.
Da ich neu hier bin, hab ich keine Ahnung ob das hier richtig aufgehoben ist mein Anliegen oder nicht, gerne kann es auch verschoben werden.

Mein Problem: ich bin an der fachoberschule im Abijahrgang, habe bis auf eine Schulaufgabe nie Noten verpasst und war in den letzten zwei Monaten insg circa 2 1/2 Wochen krank - nicht am Stück. Grund für die Krankheit war nie derselbe, angefangen mit der Grippewelle die auch mich für eine Woche erwischt hat, dann hab ich seit knapp einem Jahr enorme Kreislaufprobleme wofür die Klärung noch fehlt. Deshalb musste ich an einem Dienstagmorgen ein BelastungsEKG machen und mir wurde ein Langzeitblutdruckmessgerät angelegt, weswegen ich zwei Tage zu Hause bleiben sollte wegen dem Piepsen und Vibrieren, schon allein weil ich ja nicht mal duschen konnte. Dann hab ich mir auf Klassenfahrt in Hamburg den Magen verstimmt, weswegen aber noch 4 andere Leute daheim geblieben sind, was zeigt das es nicht an mir liegt und jetzt war ich bis heute vier Tage wegen schlimmer Blasenentzünung krank, wovon man natürlich auch vom Arzt den Beweis anfordern könnte. Ruft mich Heute eine Mitschülerin an und sagt wir beide haben ab jetzt Amtsarztpflicht wegen Häufigkeit der Krankheitstage. Es gibt Leute in der Klasse die sind grundsätzlich bei jeder schulaufgabe oder Referaten krank und die Lehrer machen null! Manche auch drei Wochen am Stück, die können sich weiterhin von ihrem Arzt alles rausschreiben lassen ohne wahrhaftig krank zu sein. Ich hab mich vorhin mit meinem Arzt deshalb in Verbindung gesetzt, der meinte das dürfen die nur falls ein und dieselbe Krankheit häufiger genannt wird oder mehrer Wochen gefehlt wird. Ist bei mir alles nicht der Fall, man kann sich ja zwischen tausenden von Menschen auch mal die Grippe einfangen oder mal Magen-Darm, zudem kann es wegen meinem Schwindel gerade im Sommer öfter zu Ausfällen kommen oder sogar noch zu eine eventuellen Ohroperation. Der Amtsarzt kennt meine Beschwerden nicht mal.
Wollte fragen ob die Schule das darf, zumal es nicht fair ist und meiner Meinung nach regelrecht Mobbin gegenüber uns (17,19). Wäre für eine schnelle Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

-- Editiert von Moderator am 27.03.2015 12:02

-- Thema wurde verschoben am 27.03.2015 12:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das hat nun nicht mal im Ansatz was mit Arbeitsrecht zu tun. Verschiebs in Verwaltungsrecht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.03.2015 21:27:42
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn ich mal wüsste wie das geht ;) wie gesagt, ich bin neu, hab keine Ahnung davon und wäre einfach nur dankbar über Hilfe. Alles andere was falsch von mir ist lässt sich nachträglich ja auch noch klären. Ich bitte um Verständnis

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Ruft mich Heute eine Mitschülerin an und sagt wir beide haben ab jetzt Amtsarztpflicht wegen Häufigkeit der Krankheitstage


Das ist alles!?

Dann warte doch erst einmal die "Einladung" der Schule ab! Wenn in der Bezug auf einen § der Schulordnung verwiesen wird, kannst du nachlesen, wie es geregelt ist und wenn nicht, fragst du in der Schule nach und begründest deine Irritation wie hier schon geschehen.

1x Hilfreiche Antwort

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