Amtliches Führungszeugnis trotz JGG Bitte Hilfe

31. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Karsten Müller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtliches Führungszeugnis trotz JGG Bitte Hilfe

Hallo

bin leider 2 mal im Jgg §105 veruteilt wurden. Ist jetzt 5 1/2 Jahre her. Ist das eingetragen im Amtliches Führungszeugnis?
Bitte Hilfe
Danke im voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrte Herr Müller,

§ 105 JGG besagt nur, das Sie als Heranwachsender - also 18 - 21 Jahre alt - nach Jugendrecht abgeurteilt wurden.

Um Angaben zu den Löschungsfristen machen zu können, wäre schon das konkrete Strafmaß und die jeweiligen Zeitpunkte der Verurteilungen erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Karsten Müller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrte Herr Scharnhorst,

vielen Dank für ihre Antwort.
09/94 2 Freizeit Arreste
01/97 2 Wochen Dauerarrest
07/97 Verwanung Schadenswiedergutmachung

Währe super nett von Ihnen, wenn sie mir eine kurze Rückmeldung geben könnten.
Vielen Dank für Ihre Mühe.

0x Hilfreiche Antwort

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