Juhu.
Ich weiss bereits, dass im amtlichen Führungszeugnis mehr eingettragen wird, als im polizeilichen.
08/1997 wurde ein Verfahren gegen mich nach dem BtMG §31a eingestellt ('von der Verfolgung wurde abgesehen').
Ich wüsste gerne, ob nun, da keine Verurteilung vorliegt, dennoch Einträge im amtlichen Führungszeugnis bestehen, denn der Begriff 'Entscheidungen von Verwaltungsbehörden' irritiert mich. Ist das Nichtverfolgen meiner Strafsache nun eine Entscheidung, die dort festgehalten wird? Und wie lange sind solche Informationen ´bei den lokalen Behörden gespeichert?
Ich will einmal im Arztbereich tätig sein und wüßte deshalb gerne, ob mich dieser jugendliche Fehltritt nocheinmal meine Zukunft kosten kann, denn der Arzt hat ja auch mit BtMG-pflichtigen Substanzen zu tun. Im Gesetz über das Zentralregister
§41 (1) 10. steht, dass über Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht eingetragen werden, Kenntnis gegeben werden darf dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach dem BtMG. Betrifft mich das?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Amtliches Führungszeugnis
31. Januar 2003
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Frage vom 31. Januar 2003 | 16:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtliches Führungszeugnis
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