Amtliches Führungszeugnis

31. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
ludmic9
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtliches Führungszeugnis

Juhu.

Ich weiss bereits, dass im amtlichen Führungszeugnis mehr eingettragen wird, als im polizeilichen.

08/1997 wurde ein Verfahren gegen mich nach dem BtMG §31a eingestellt ('von der Verfolgung wurde abgesehen').
Ich wüsste gerne, ob nun, da keine Verurteilung vorliegt, dennoch Einträge im amtlichen Führungszeugnis bestehen, denn der Begriff 'Entscheidungen von Verwaltungsbehörden' irritiert mich. Ist das Nichtverfolgen meiner Strafsache nun eine Entscheidung, die dort festgehalten wird? Und wie lange sind solche Informationen ´bei den lokalen Behörden gespeichert?
Ich will einmal im Arztbereich tätig sein und wüßte deshalb gerne, ob mich dieser jugendliche Fehltritt nocheinmal meine Zukunft kosten kann, denn der Arzt hat ja auch mit BtMG-pflichtigen Substanzen zu tun. Im Gesetz über das Zentralregister
§41 (1) 10. steht, dass über Eintragungen, die in ein Führungszeugnis nicht eingetragen werden, Kenntnis gegeben werden darf dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach dem BtMG. Betrifft mich das?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen