Amt will Nebenkostenabrechnung DIREKT v. Vermieter

15. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
sozial.anna
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Amt will Nebenkostenabrechnung DIREKT v. Vermieter

Hallo,

eine Bekannte, die Gertrud bezieht Grundsicherung. Das Sozialamt will nun von der stadteigenen Immobiliengesellschaft(Vermieter) DIREKT die Nebenkostenabrechnung kriegen, "an der Gertrud vorbei".

Der Brief würde ungefähr wie folgt lauten:
Sehr geehrte Frau ...,
Sie wohnen in einer Wohnung des "städtischen Vermieters" und beziehen derzeit von uns Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12.Buch(SGB XII).

Bestandteil unserer Leistungen ist auch Ihre Wohnungsmiete einschliesslich der Nebenkosten. Es ist Ihnen bekannt, dass Sie dem Amt für Soziales und Senioren die jährlichen Abrechnungen der Nebenkosten zusenden müssen, unabhängig davon, ob die Abrechnung zu einer Nachforderung oder zu einer Gutschrift führt.

der "städtische Vermieter" wäre bereit, uns die Abrechnungen unmittelbar zuzusenden. Für Sie würde dann die Verpflichtung, die Abrechnung uns zu geben, entfallen.

Möchten Sie dieses Angebot nutzen, unterzeichnen Sie bitte die beiliegende Erklärung . Wir haben die Erklärung doppelt beigefügt - ein Exemplar ist für den "städtischen Vermieter", eine Fertigung ist für Sie.

Zusätzlich haben wir für Sie ein Antwortschreiben vorbereitet, das auch beigefügt ist. Bitte teilen Sie uns mit diesem Schreiben mit, ob Sie das Angebot nutzen möchten oder ob es für Sie nicht in Frage kommt.

ERKLÄRUNG:
Ich bin damit einverstanden, dass "Sozialamt" an Vermieter meinen Namen, Anschrift und den Bezug von Leistungen v.Soz.amt mitteilt.



ANTWORTSCHREIBEN:

Option 1: Ich bin damit einverstanden, dass Vermieter NK-Abr. an Sozialamt schickt

Option 2: Ich wünsche nicht, dass Vermieter NK-Abr. für meine Wohnung dem Sozialamt zukommen lässt.

Nun meine viell. etwas holprigen Fragen:

Welchen Vorteil hat es, falls Gertrud die Erklärung UND das Antwortschreiben an Soz.amt zuschickt mit dem Einverständnis?

Gäbe es dabei irgendwelche Fallstricke, z.B. fehlerhafte Abrechnungen, der SB prüfte die NK nicht auf Richtigkeit, keine Kopie der Abrechnung für Gertrud etc.?

Welchen Vorteil hätte es wenn Gertrud dieses "Angebot" nicht annehmen würde? Vielleicht mehr Kontrolle über den "Papierkram"

Welche Miet-Nebenkosten müsste sie trotzdem bezahlen, obwohl es in dem Schreiben heisst: Leistungen... Wohnungsmiete einschliesslich Nebenkosten?

Vielleicht habe ich auch nicht die richtigen Fragen gestellt, aber ich bedanke mich schon mal im Voraus für hilfreiche Kommentare.

Liebe Grüsse

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
shenja
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 98x hilfreich)

Vorteil wäre für mich, dass ich nicht mehr daran denken muss die Nebenkostenabrechnung einzureichen. Ggf. geht das ganze dann auch schneller für den Vermieter.

Nachteil wäre für mich, dass der Vermieter erfährt, dass ich Leistungen in Form von Grundsicherung erhalte. Wenn es Dich nicht stört, dann ist es ok.

Über die Höhe der Nebenkostennachzahlung oder Rückzahlung würdest Du ja im entsprechenden Grundsicherungsbescheid informiert werden. Allerdings würdest Du nicht sehen, ob der im Bescheid aufgeführte Betrag korrekt ist, da Du die Nebenkostenabrechnung ja nicht mehr erhältst. Hätte aber auch den Vorteil, dass man Dir Fehler nicht zur Last legen kann.

In der Regel prüft der Sachbearbeiter die Nebenkostenabrechnung.

Zusammenfassend gesehen ist es für Dich und den Sachbearbeiter eine Arbeitserleichterung. Du outest Dich nur gegenüber dem Vermieter, dass Du SGB XII Leistungen erhältst.



Shenja


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" Die Neugier ist der Katze tot......"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@sozial.anna:

In Ergänzung zu @shenja würde ich dem Vorschlag des Sozialamtes nur unter der Bedingung zustimmen, selbst immer eine Abschrift der Abrechnung zu erhalten. Ansonsten entgleitet Dir jegliche Kontrolle und das kann dann durchaus auch mal nach hinten losgehen. Und letztendlich bis DU der Vertragspartner des Vermieters und nicht das Sozialamt.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sozial.anna
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
es ist ja immer schön, mehrere Meinungen zu "hören", ausserdem ist es erstaunlich man selbst einmal sich so, und dann wieder anders entscheiden würde, ganz abhängig vom entsprechenden Ratschlag.

@Shenja: danke, war sehr hilfreich,

quote:
Nachteil wäre für mich, dass der Vermieter erfährt, dass ich Leistungen in Form von Grundsicherung erhalte. Wenn es Dich nicht stört, dann ist es ok.


Macht nichts, es sind sowieso alte Häuser mit sozial schwachen drin, den Vermieter würde die Grundsicherung nicht schocken.

quote:
In der Regel prüft der Sachbearbeiter die Nebenkostenabrechnung.


Hoffentlich :)

quote:
Zusammenfassend gesehen ist es für Dich und den Sachbearbeiter eine Arbeitserleichterung.


Das hat mich überzeugt, ohne Axel's Kommentar hätte ich mich wohl dafür entschieden.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sozial.anna
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

@Axel: danke, war ebenfalls hilfreich

quote:
... würde ich dem Vorschlag des Sozialamtes nur unter der Bedingung zustimmen, selbst immer eine Abschrift der Abrechnung zu erhalten. Ansonsten entgleitet Dir jegliche Kontrolle und das kann dann durchaus auch mal nach hinten losgehen


Je mehr Arbeitsvorgänge auf Amtsseite, wie NK-Prüfung, Zusendung einer Abschrift usw., umso mehr mögliche Fehlerquellen

quote:
Und letztendlich bis DU der Vertragspartner des Vermieters und nicht das Sozialamt.


Genau darum werde ich der Gertrud empfehlen, nur das Antwortschreiben zurück zu schicken, und nur die Option 2 anzukreuzen:

Option 2: Ich wünsche nicht, dass Vermieter NK-Abr. für meine Wohnung dem Sozialamt zukommen lässt.

Danke euch beiden und evetl. noch ein paar anderen die noch was dazu schreiben wollen.
Liebe Grüsse

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