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Amt hat zuviel gezahlt, was tun?

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Amt hat zuviel gezahlt, was tun?

hallo,
ich habe gerade eben einen brief von meinem amt bekommen das mir für den zeitraum vom 19.12 - einschl. heute hartz 4 gezahlt werden soll.
ich habe von september bis zum 19.12 gearbeitet und mich arbeitslos gemeldet als das verhältnis beendet wurde. am 30.12 hatte ich eine neue stelle und ich habe meinen sachbearbeiter, leider nur telefonisch, darüber informiert. ich werde deshalb nun zu viel geld überweisen und ich weiss nicht wie ich mich verhalten soll, bzw. muss. mich interessiert nur die rechtslage, keine moralischen beweggründe etc. wenn ich den neuen Arbeitsvertrag bereits vorgelegt hätte wäre das alles kein problem, nur kann man ein telefonat im zweifelsfall nicht beweisen.
vielen dank im voraus für eure antworten.



von LenkUdo am 03.02.2012 22:28
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Amt hat zuviel gezahlt, was tun?
Teile denen nochmals "schriftlich" und "beweisbar" mit das du wieder arbeitest. So oft bis die es merken. Dann gibt es einen neuen Bescheid und die wollen das Geld zurück.

Da du deinen Anruf nicht beweisen kannst wäre das sonst Betrug !!! Ist es übrigens auch wenn du im Leistungsbezug stehst und arbeitest - also zügig. Morgen in deren Briefkasten werden - mit Zeugen.

Da gibt es keinen Pfadfindertrick das Geld zu behalten


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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 03.02.2012 23:17
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
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>Amt hat zuviel gezahlt, was tun?
Wenn Ihnen AlgII überwiesen wurde für einen Zeitraum, in denen Ihnen dies nicht mehr zusteht, dann müssen Sie es zurückzahlen. Wann und warum und was zu melden ist steht in den Anlagen zum Erstantrag und Folgeantrag AlgII.Im Zweifelsfall müßten Sie die Meldung nachweisen, deshalb macht man sowas an besten per Einschreiben.
Telefonische Meldung ist rechtlich gesehen keine Meldung.


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von hamburgerin01 am 03.02.2012 23:31
Status: Tao (10051 Beiträge)
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>Amt hat zuviel gezahlt, was tun?
@hamburgerin:

quote:
Telefonische Meldung ist rechtlich gesehen keine Meldung.

Ich ergänze mal:

... wenn sie bestritten wird.

Ansonsten ist eine telefonische Meldung durchaus ausreichen, aber eben nicht beweisbar.

@LenkUdo:

quote:
wenn ich den neuen Arbeitsvertrag bereits vorgelegt hätte

Der Arbeitsvertrag hat beim Jobcenter nichts zu suchen. Die Meldung der Arbeitsaufnahme und Vorlage eines Einkommensnachweises sollte allerdings zwingend in beweisbarer Form geschehen.

Im Übrigen schließe ich mich meinen Vorpostern an. Zu Unrecht erhaltene Leistungen zu zu erstatten. Die Meldung der Arbeitsaufnahme sollte umgehend erneut und in nachweisbarer Form erfolgen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"


von AxelK am 04.02.2012 00:08
Status: Tao (9080 Beiträge)
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>Amt hat zuviel gezahlt, was tun?
Am besten das Geld auf dem Konto lassen. Die werden sich das schon zurückbuchen lassen. Und wenn dann keine ausreichende Deckung da ist gibt's Probleme.

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von moochi am 04.02.2012 12:35
Status: Philosoph (560 Beiträge)
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>Amt hat zuviel gezahlt, was tun?
quote:
Am besten das Geld auf dem Konto lassen. Die werden sich das schon zurückbuchen lassen. Und wenn dann keine ausreichende Deckung da ist gibt's Probleme.

So ein Quatsch, die können nichts "zurück buchen". Aber ausgeben sollte man das Geld keinesfalls.

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von guest-12311.04.2012 22:52:18 am 04.02.2012 12:40
Status: Unsterblich (2192 Beiträge)
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