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Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich

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Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich

Hallo,
ich muss mich noch einmal an dieses Forum wenden, da ich langsam mit meiner Weisheit am Ende bin :-(

Nachdem das Amt nun die kompletten Kosten für die vereinbarte Auszugsrenovierung nicht übernimmt, wollte man den Materialbedarf übernehmen und schickte zur Berechnung einen Mitarbeiter des Amtes vorbei.

Dieser schrieb alles genau auf, bekam von uns auch noch einen Grundriss der Wohnung übergeben.

Nun müssen wir für unsere Wohnung andere Farben verwenden als üblich ist, denn diese Wohnung wurde mit Lehmputz versehen und darf nur mit speziellen Farben für diesen Putz, gestrichen werden.

Das Amt äusserte sich dahin gehend dass die Forderung meines Vermieters unrechtens ist.

Was ist das für ein Blödsinn. Die Wohnung ist nun mal so geputzt, was ja auch einen angenehmen Wohnkomfort zur Wirkung hat, gerade für mich als Astmatikerin. Es ist doch nicht mutwillig von meinem Vermieter, zu verlangen dass dieser Putz nur eine spezielle Farbe verträgt, da die Eigenschaften dieses Putzes ansonsten hinfällig sind und eine Totalsanierung notwendig mache, falls wir mit herkömmlichen Farben streichen.

Immerhin obligt es dem Vermieter wie er seine Wohnung ausstattet und nicht dem Amt!

Die zu verwendenden Innensilikatharzfarben sind nun mal teurer als gewöhnliche Wandfarbe, stellen aber keine mutwillige Verteuerung seitens meines Vermieters dar. - was das Amt aber zum Vorwurf macht und daher die Übernahme der tatsächlichen Kosten ablehnt.

Meine Frage: In jeder Gesetzgebung finde ich - dass die tatsächlichen Renovierungskosten, sofern sie Angemessen und vertraglich vereinbart sind - zu übernehmen sind.

Was ist denn in den Augen der Gesetzgebung - angemessen - ???

für meinen Begriff sind tatsächliche Kosten nunmal tatsächliche Kosten dass heißt der Betrag den ich für die Beschaffung des Materials wirklich bezahlen muss!!!!

Gilt das jetzt nicht für unser Amt?

Ich kann doch nicht einfach normale Farben kaufen? Ich bin gezwungen für diese Wohnung die Farben zu verwenden auch wenn diese etwas mehr kosten, wieso will das Amt diese Farbe nicht übernehmen und beruft sich auf ihre Paragraphen dass sie grundsätzlich ihre Sätze für sowas haben?

Vorallem: Ich habe den Antrag auf die Renovierungskosten bereits im NOVEMBER gestellt.. HEUTE kommt der Bescheid.. und ich werde in drei Tagen aus dieser Wohnung ausziehen und sie muss am 31.01. an den Vermieter renoviert übergeben werden.

Wie soll ich das machen?

Der Vermieter wird mich auf Schadensersatz verklagen, da die neue Mieterin nicht einziehen kann, was wiederum ihren Nachmieter daran hindert in ihre Wohnung einziehen zu können, was weiter Kosten verusacht, für die ICH auch noch aufkommen muss.
Mir wird ganz schlecht wenn ich daran denke!

Wie kann ich gegen diesen Bescheid schnellstmöglich vorgehen??

Ich hoffe hier weiß jemand was ich tun kann.. ich bin völlig am Ende....

Gruss
Linda

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von Alleinerziehende26 am 19.01.2010 09:40
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>Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich
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von guest-12320.01.2010 09:40:40 am 19.01.2010 09:59
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>Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich
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von guest-12320.01.2010 17:01:54 am 19.01.2010 10:02
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>Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich
ja zwei Jahre.. aber ich bin zur Renovierung bei Auszug verpflichtet, da ich die Wohnung auch renoviert übernommen habe!


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von Alleinerziehende26 am 19.01.2010 10:04
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>Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich
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von guest-12320.01.2010 17:01:54 am 19.01.2010 10:05
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>Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich
und was soll ich Eurer Meinung nach jetzt tun? Mich mit meinem Vermieter, der bisher immer sehr kulant war, es ok fand, wenn ich die Miete zum 6. (wenn mein Kindergeld drauf war) überwiesen habe, der bei Schäden immer unverzüglich geholfen und alles übernommen hat.. dem soll ich jetzt eins reinwürgen und sagen, hey deine Vereinbarung ist hinfällig, ich muss nicht renovieren?

Zumal dieser Vermieter mir in einer Notsituation ein sinsfreies Darlehen über einen kleineren Betrage zur Verfügung gestellt hat? Dem soll ich jetzt so mies kommen und sagen-- ich renovier die Wohnung nicht?

Nee sorry dass kann ich nicht machen!

Mein Sohn hatte direkt nach Einzug Schimmel im Zimmer.. am nächsten Tag waren die Handwerker da.. alles von innen weg gemacht und von Aussen die gesamte Fassade erneuert und gedämmt, sogar im Keller...... was mir eine Heizkostenersparnis von 50% eingebracht hat - ihne das er dafür die Miete aufgeschlagen hat - was er rechtlich gekonnt hätte.


Wie würdet ihr Euch denn an meiner Stelle verhalten?



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von Alleinerziehende26 am 19.01.2010 10:12
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>Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich
quote:Mir wird ganz schlecht wenn ich daran denke!


Mir auch, wenn ich nur dran denke, dass für sowas meine Steuerzahlungen draufgehen sollen.


GLAUBST DU WIR HABEN NIE STEUERN BEZAHLT????? Jahrzehnte lang sogar!!!!

NUR WEIL WIR IN SO EINE SITUATION UNVERSCHULDET GERUTSCHT SIND; SIND WIR JETZT DER ABSCHAUM ODER WIE und Rechte hat man damit abgegeben??

TOLLE EINSTELLUNG - hoffe Du kommst nie in so eine Situation!!!



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von Alleinerziehende26 am 19.01.2010 10:15
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>Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich
und warum ziehst du dann aus, wenn es so toll war?

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von realmandozer am 19.01.2010 10:20
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>Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich
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von guest-12320.01.2010 17:01:54 am 19.01.2010 10:25
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>Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich
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von guest-12320.01.2010 09:40:40 am 19.01.2010 10:31
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>Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich
Wenn man davon ausgeht, dass die Renovierungsforderung berechtigt ist, solltest du die Frage zu finanziellen Hilfe durch die AfA oder ARGE im Sozialforum nochmal posten.

Die Schwachmatenkommentare zum Sozialneid einfach mal ignorieren.

Bitte schreib dann auch, was genau das Amt geschrieben hat und auf welche Gesetzesnormen es sich bezieht.

-- Editiert am 19.01.2010 10:49


von Mathiasla am 19.01.2010 10:47
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