Amt übernimmt tatsächliche Renovierungskosten nich
Hallo,
ich muss mich noch einmal an dieses Forum wenden, da ich langsam mit meiner Weisheit am Ende bin :-(
Nachdem das Amt nun die kompletten Kosten für die vereinbarte Auszugsrenovierung nicht übernimmt, wollte man den Materialbedarf übernehmen und schickte zur Berechnung einen Mitarbeiter des Amtes vorbei.
Dieser schrieb alles genau auf, bekam von uns auch noch einen Grundriss der Wohnung übergeben.
Nun müssen wir für unsere Wohnung andere Farben verwenden als üblich ist, denn diese Wohnung wurde mit Lehmputz versehen und darf nur mit speziellen Farben für diesen Putz, gestrichen werden.
Das Amt äusserte sich dahin gehend dass die Forderung meines Vermieters unrechtens ist.
Was ist das für ein Blödsinn. Die Wohnung ist nun mal so geputzt, was ja auch einen angenehmen Wohnkomfort zur Wirkung hat, gerade für mich als Astmatikerin. Es ist doch nicht mutwillig von meinem Vermieter, zu verlangen dass dieser Putz nur eine spezielle Farbe verträgt, da die Eigenschaften dieses Putzes ansonsten hinfällig sind und eine Totalsanierung notwendig mache, falls wir mit herkömmlichen Farben streichen.
Immerhin obligt es dem Vermieter wie er seine Wohnung ausstattet und nicht dem Amt!
Die zu verwendenden Innensilikatharzfarben sind nun mal teurer als gewöhnliche Wandfarbe, stellen aber keine mutwillige Verteuerung seitens meines Vermieters dar. - was das Amt aber zum Vorwurf macht und daher die Übernahme der tatsächlichen Kosten ablehnt.
Meine Frage: In jeder Gesetzgebung finde ich - dass die tatsächlichen Renovierungskosten, sofern sie Angemessen und vertraglich vereinbart sind - zu übernehmen sind.
Was ist denn in den Augen der Gesetzgebung - angemessen - ???
für meinen Begriff sind tatsächliche Kosten nunmal tatsächliche Kosten dass heißt der Betrag den ich für die Beschaffung des Materials wirklich bezahlen muss!!!!
Gilt das jetzt nicht für unser Amt?
Ich kann doch nicht einfach normale Farben kaufen? Ich bin gezwungen für diese Wohnung die Farben zu verwenden auch wenn diese etwas mehr kosten, wieso will das Amt diese Farbe nicht übernehmen und beruft sich auf ihre Paragraphen dass sie grundsätzlich ihre Sätze für sowas haben?
Vorallem: Ich habe den Antrag auf die Renovierungskosten bereits im NOVEMBER gestellt.. HEUTE kommt der Bescheid.. und ich werde in drei Tagen aus dieser Wohnung ausziehen und sie muss am 31.01. an den Vermieter renoviert übergeben werden.
Wie soll ich das machen?
Der Vermieter wird mich auf Schadensersatz verklagen, da die neue Mieterin nicht einziehen kann, was wiederum ihren Nachmieter daran hindert in ihre Wohnung einziehen zu können, was weiter Kosten verusacht, für die ICH auch noch aufkommen muss.
Mir wird ganz schlecht wenn ich daran denke!
Wie kann ich gegen diesen Bescheid schnellstmöglich vorgehen??
Ich hoffe hier weiß jemand was ich tun kann.. ich bin völlig am Ende....
Gruss
Linda
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von Alleinerziehende26 am 19.01.2010 09:40
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