Ampel rot, nun Punkt in Flensburg und Nachschulung erforderlich ?

5. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.04.2021 13:25:22
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 1x hilfreich)
Ampel rot, nun Punkt in Flensburg und Nachschulung erforderlich ?

Ich habe noch einen Führerschein auf Probe. Ich kann super fahren, aber es geschah folgendes: Im Berufsverkehr fuhr ich bei Gelb über die Ampel, diese muss wohl auf Rot umgeschaltet haben, es war ein Rot-Blitzer vorhanden und ich wurde erwischt.
-- Die sog "vorwerfbare Rotzeit" hatte ca. 0.4 Sekunden betragen ... , also weniger als 1/2 Sekunde.

Nun habe ich inzwischen 115 EUR an Strafe gezahlt, aber damit nicht genug:
-- Ich soll zur Nachschulung, die kostet nochmal 200 EUR ... ,
-- ausserdem soll sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängern ... ... .

Auf dem Papier des Amtes sind zur Begründung 2 Vergehen aufgeführt:
-- einmal rote Ampel neulich,
-- und einmal rote Ampel vor 3-4 Jahren, als ich noch gar keinen Führerschein hatte und mit dem Mountainbike unterwegs war ,
-- insgesamt 1 Punkt in Flensburg.

Reichen diese geschilderten Umstände schon für eine derart drastische Bestrafung ?

-- Editier von Carlo von Banausen am 05.09.2016 15:17

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat:
Reichen diese geschilderten Umstände schon für eine derart drastische Bestrafung ?

Naja, die 115 EUR + Flens-Punkte ergeben sich nun mal aus dem Bußgeldkatalog, da gibt es keinen Rabatt ohne "besondere Umstände".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Carlo von Banausen):
Ich kann super fahren, aber es geschah folgendes: Im Berufsverkehr fuhr ich bei Gelb über die Ampel, diese muss wohl auf Rot umgeschaltet haben, es war ein Rot-Blitzer vorhanden und ich wurde erwischt.
Du erkennst den Widerspruch in deiner eigenen Ausführung?

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