Ich habe noch einen Führerschein auf Probe. Ich kann super fahren, aber es geschah folgendes: Im Berufsverkehr fuhr ich bei Gelb über die Ampel, diese muss wohl auf Rot umgeschaltet haben, es war ein Rot-Blitzer vorhanden und ich wurde erwischt.
-- Die sog "vorwerfbare Rotzeit" hatte ca. 0.4 Sekunden betragen ... , also weniger als 1/2 Sekunde.
Nun habe ich inzwischen 115 EUR an Strafe gezahlt, aber damit nicht genug:
-- Ich soll zur Nachschulung, die kostet nochmal 200 EUR ... ,
-- ausserdem soll sich meine Probezeit um 2 Jahre verlängern ... ... .
Auf dem Papier des Amtes sind zur Begründung 2 Vergehen aufgeführt:
-- einmal rote Ampel neulich,
-- und einmal rote Ampel vor 3-4 Jahren, als ich noch gar keinen Führerschein hatte und mit dem Mountainbike unterwegs war ,
-- insgesamt 1 Punkt in Flensburg.
Reichen diese geschilderten Umstände schon für eine derart drastische Bestrafung ?
-- Editier von Carlo von Banausen am 05.09.2016 15:17
Ampel rot, nun Punkt in Flensburg und Nachschulung erforderlich ?
5. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 5. September 2016 | 15:16
Von
Status: Beginner (81 Beiträge, 1x hilfreich)
Ampel rot, nun Punkt in Flensburg und Nachschulung erforderlich ?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 5. September 2016 | 15:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120355 Beiträge, 39879x hilfreich)
Zitat:Reichen diese geschilderten Umstände schon für eine derart drastische Bestrafung ?
Naja, die 115 EUR + Flens-Punkte ergeben sich nun mal aus dem Bußgeldkatalog, da gibt es keinen Rabatt ohne "besondere Umstände".
#2
Antwort vom 5. September 2016 | 15:57
Von
Status: Weiser (17027 Beiträge, 5900x hilfreich)
Du erkennst den Widerspruch in deiner eigenen Ausführung?ZitatIch kann super fahren, aber es geschah folgendes: Im Berufsverkehr fuhr ich bei Gelb über die Ampel, diese muss wohl auf Rot umgeschaltet haben, es war ein Rot-Blitzer vorhanden und ich wurde erwischt. :
Und jetzt?
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