Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364803
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz » Amazon verliert Paket i...

Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

1601 Aufrufe
>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?

quote:
Was gibt es da zu vestehen.
ZPO = Zivilprozessordnung

Unverstehbar ist, weshalb du unkontroverse Tatsachen wiedergibst und dabei so tust, als würdest du irgendjemandem widersprechen.

quote:
Bestreiten mit Nichtwissen durch amzn wäre zu 1000% zulässig.

Mit anderen Worten: Du bist der Ansicht, dass ein Beklagter den Inhalt einer Paketsendung erfolgreich mit Nichtwissen bestreiten kann, auch wenn der Beklagte diese Paketsendung selbst entgegengenommen hat und folglich der Inhalt der Paketsendung Gegenstand seiner eigenen Wahrnehmung war bzw. hätte sein müssen.

Wenn die trockene Versicherung "wäre zu 1000% zulässig" dein einziges Argument ist, dann können wir uns nur einigen, hier geteilter Meinung zu bleiben.

Darüberhinaus bleibt es allerdings fatal, dass die falsche Einlassung von HvS uns weiterhin von einer Lösung des Falls abhält. Denn es gilt ja nach wie vor: Der Geschädigte braucht seinen Schaden nicht zu beweisen, wenn der Schädiger diesen nicht bestreitet.

Amazn bestreitet den Schaden nicht, sondern bestreitet nur, dafür ersatzpflichtig zu sein. Das wäre die viel interessantere Diskussion.



von tricyclePilot am 23.07.2012 17:27
Status: Philosoph (590 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
quote:
Du bist der Ansicht, dass ein Beklagter den Inhalt einer Paketsendung erfolgreich mit Nichtwissen bestreiten kann, auch wenn der Beklagte diese Paketsendung selbst entgegengenommen hat und folglich der Inhalt der Paketsendung Gegenstand seiner eigenen Wahrnehmung war bzw. hätte sein müssen.


Ja, "hätte sein müssen".

Das ist unzulässige Vorwegnahme der Beweiserhebung.

Es steht weder fest, dass das Paket ankam, noch dass es amzn göffnet hat, schon gar nicht was der Inhalt war.

All das muss TE unter Beweis stellen, falls es amzn bestreitet, ihn, nicht amzn trifft die Beweislast.

Über das nicht unerhebliche Risiko, dass er das nicht kann, sollte man ihn nicht im Unklaren lassen.

-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 23.07.2012 17:33
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
quote:
quote:Amazon könnte behaupten, dass gar kein Handy im Paket war.

Nein, können sie nicht, denn sie haben ja schon zugegeben, dass sie nicht wissen, wo der Artikel abgeblieben ist: "Trotz Bemühungen konnte der Verbleib des Artikels nicht geklärt werden."

Das heißt: Es kann nicht mehr glaubwürdig behauptet werden, dass gar kein Handy im Paket war,

Da bin ich anderer Meinung.
1. Sie haben erklärt, das sie den Artikel nicht finden könnten. Sie haben damit nicht erklärt, das der Artikel bei ihnen verloren ging.
Selbstverständlich sucht man im Rahmen der Sorgfaltspflicht einen Artikel auch im eigenen Hause, eben um auszuschliesen, das der Artikel eben dort abhanden kam.

2. A. sprach in Bezug auf die Kundenreklamation neutral von einem Artikel.
Da kann man nicht wirklich hinein interpretieren, das das Handy gesehen wurde bzw. das dies der Beweis für die Anwesenheit des Handys bei A war.



Wie hätte denn A. den 'Artikel' besser bezeichnen sollen?
Bzw. wie hätte man besser formulieren können?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 23.07.2012 22:43
Status: Tao (21082 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
quote:
Dadurch hat Amazon bestätigt, damit auch den -zunächst unbekannten- Paket-Inhalt erhalten zu haben. Und was immer der auch gewesen sein mag - Amazon muß erkannt haben, daß er nicht mit dem dem Paket-Rücksender zugesandten/zurückzusendenden Artikel identisch ist. Ansonsten könnte Amazon sich nicht auf eine "unverlangte Falscheinsendung" berufen.


Nein, falsch.

Die "unverlangte Falscheinsendung" bezieht sich auf den KV. Selbstversdtändlich kann amzn mit Nichtwissen bestreiten, wovon faktisch keine Kenntnis besteht. Dass es nicht das gekaufte Handy war steht jedenfalls fest, das hat TE amzn bestätigt.

Wenn TE behauptet hätte, er hätte das "richtige" Handy eingesandt, dann würde die Beweislastumkehr des 280 I 2 greifen, dann hätte amzn ein Problem. Das setzt aber ein vertragliches Schuldverhältnis voraus.

Das liegt aber hier nicht vor. TE kann nur aus § 823 BGB Schadensersatz verlangen. Er muss dabei alle Tatbestandsmerkmale, die ihm günstig sind beweisen. Zugang, sein Eigentum, Verschulden usf.

Dabei hilft ihm zwar § 848 BGB, amzn haftet auch für den zufälligen Untergang. Das entbindet TE aber nicht davon, dass er nachweisen muss, was überhaupt im Paket war und wie hoch sein Schaden ist.

Kann er das nicht, geht der Prozess ggf. verloren.

Es ist zwar falsch, wenn amzn behauptet, man würde gar nicht haften. Nachweisen muss TE seinen Schaden aber, wenn amzn hart bleibt und er das nicht kann ist das Ergebnis dasselbe.

Von daher könnten die 50 EUR gar kein schlechtes Angebot. sein.

Das wäre ein Prozess mehr, der mit einer blutigen Nase wegen einer Beweislastentscheidung ungut endet. Dann war man nicht dem Richter unsympathisch, der RA war keine Niete, nein das steht jetzt schon fest.

Ich möchte TE da jedenfalls nicht reintreiben und verabschiede mich aus dem thread.

-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 24.07.2012 00:14
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
quote:
Dadurch hat Amazon bestätigt, damit auch den -zunächst unbekannten- Paket-Inhalt erhalten zu haben.

Das steht noch gar nicht fest.
Das bestätigen das man die Transporthülle erhalten habe, bestätigt nicht automatisch das diese zum Zeitpunktes des Empfangs auch Inhalt hatte.



quote:
Amazon muß erkannt haben, daß er nicht mit dem dem Paket-Rücksender zugesandten/zurückzusendenden Artikel identisch ist.

Nichts/Leer würde diese Bedingung ja erfüllen



quote:
Ansonsten könnte Amazon sich nicht auf eine "unverlangte Falscheinsendung" berufen.


Hier müsste man hier nicht erst feststellen was A. als 'unverlangte Falscheinsendung' betrachtet? Falsche Artikel? Generell Pakete ohne RMA? Oder auch einfach 'Leer' bzw. 'nur Verpackungsmaterial'?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 24.07.2012 01:40
Status: Tao (21082 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

364803
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109926
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online