>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
quote:
Dadurch hat Amazon bestätigt, damit auch den -zunächst unbekannten- Paket-Inhalt erhalten zu haben. Und was immer der auch gewesen sein mag - Amazon muß erkannt haben, daß er nicht mit dem dem Paket-Rücksender zugesandten/zurückzusendenden Artikel identisch ist. Ansonsten könnte Amazon sich nicht auf eine "unverlangte Falscheinsendung" berufen.
Nein, falsch.
Die "unverlangte Falscheinsendung" bezieht sich auf den KV. Selbstversdtändlich kann amzn mit Nichtwissen bestreiten, wovon faktisch keine Kenntnis besteht. Dass es nicht das gekaufte Handy war steht jedenfalls fest, das hat TE amzn bestätigt.
Wenn TE behauptet hätte, er hätte das "richtige" Handy eingesandt, dann würde die Beweislastumkehr des 280 I 2 greifen, dann hätte amzn ein Problem. Das setzt aber ein vertragliches Schuldverhältnis voraus.
Das liegt aber hier nicht vor. TE kann nur aus § 823 BGB Schadensersatz verlangen. Er muss dabei alle Tatbestandsmerkmale, die ihm günstig sind beweisen. Zugang, sein Eigentum, Verschulden usf.
Dabei hilft ihm zwar § 848 BGB, amzn haftet auch für den zufälligen Untergang. Das entbindet TE aber nicht davon, dass er nachweisen muss, was überhaupt im Paket war und wie hoch sein Schaden ist.
Kann er das nicht, geht der Prozess ggf. verloren.
Es ist zwar falsch, wenn amzn behauptet, man würde gar nicht haften. Nachweisen muss TE seinen Schaden aber, wenn amzn hart bleibt und er das nicht kann ist das Ergebnis dasselbe.
Von daher könnten die 50 EUR gar kein schlechtes Angebot. sein.
Das wäre ein Prozess mehr, der mit einer blutigen Nase wegen einer Beweislastentscheidung ungut endet. Dann war man nicht dem Richter unsympathisch, der RA war keine Niete, nein das steht jetzt schon fest.
Ich möchte TE da jedenfalls nicht reintreiben und verabschiede mich aus dem thread.
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