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Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?

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Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?

Hallo zusammen,

vor einiger Zeit habe ein Smartphone im Wert von 500Euro bei Amazon bestellt. Das gleich Handy habe ich von meinem Provider bekommen, jedoch in einer anderen Farbe. Ich habe beide Handys, die zeitgleich kamen, aus dem Karton ausgepackt. Diese lagen zunächst eine Woche auf meinem Schreibtisch. Ich entschloss mich eines der Handys an Amazon zurück zu schicken. Mir ist der Fehler unterlaufen, dass ich das Handy vom Provider zurückgeschickt habe. Amazon bestätigt, dass sie ein Paket erhalten haben. Ich habe umgehend Amazon über meinen Irrtum informiert. Man sagte, man kümmert sich darum und mir wird das Handy zurückgeschickt. Kurz darauf habe ich auch das richtige Handy an Amazon zurückgeschickt. Inzwischen sind einige Wochen vergangen. Amazon hat das fälschlicherweise zurückgeschickte Handy "offiziell" verloren. Das Paket ist nicht mehr auffindbar. Als Entschädigung biete man mir einen "50Euro" Einkaufsgutschein an. Auf dem Schaden bleibe ich sitzen. Ich zitiere nun diese Email von Amazon:

quote:
Guten Tag Herr XXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Geduld.

Da es sich bei Ihrer Rücksendung um eine unverlangte Falscheinsendung handelt, haftet Amazon in diesem Fall nicht im Fall eines Verlustes. Trotz Bemühungen konnte der Verbleib des Artikels nicht geklärt werden.

Da wir Ihren Ärger verstehen können, kommen wir Ihnen mit dem angebotenen Gutschein in Höhe von 50 Euro entgegen.

Ich bedauere, dass ich ihnen keine bessere Nachricht überbringen kann und hoffe, Sie sind mit dieser Lösung einverstanden.

Freundliche Grüße

XXXXXX XXXXX
Unser Ziel: das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein. Ihr Feedback hilft uns dabei.
http://www.amazon.de

Kann Amazon die Haftung wirklich verweigern? Obwohl ich das Unternehmen sofort über meinen Irrtum informiert habe. Der Empfang des Pakets wurde von einem Mitarbeiter, der im Online-Portal sogar namentlich genannt wird quittiert.

Vielen Dank für Ideen und Anregungen hierzu.

Viele Grüße.

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von jha am 18.07.2012 20:00
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 60 weitere Beiträge zum Thema "Amazon".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
quote:
Amazon bestätigt, dass sie ein Paket erhalten haben.

Und haben sie auch den Inhalt bestätigt?



Wie kannst du den behaupteten Inhalt beweisen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 19.07.2012 01:06
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
So einfach kommen die aus der Nummer nicht raus. Schick denen erst mal ein Einschreiben Rückschein mit einer Frist. Danach würde ich einen Mahnbescheid riskieren. Dann klagen, kann man auch ohne Anwalt.

Wenn du alles beweise kannst wird das nichts mit "wir haften nicht für unverlangte Sendungen.

Wenn ein "Fremder" jetzt so ein Handy mit deinem Namen bei Amazon bestellen würde. Dann könntest du deren Briefe kopieren und an die Senden. :-))

Billiger gehts mit einer Strafanzeige gegen unbekannt. Evtl. bewegt die das etwas zu tun.

In einem Betrieb wie Amazon geht nichts "verloren"

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 19.07.2012 09:27
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
So einfach kommen die aus der Nummer nicht raus. Schick denen erst mal ein Einschreiben Rückschein mit einer Frist. Danach würde ich einen Mahnbescheid riskieren. Dann klagen, kann man auch ohne Anwalt.

Wenn du alles beweise kannst wird das nichts mit "wir haften nicht für unverlangte Sendungen.

Wenn ein "Fremder" jetzt so ein Handy mit deinem Namen bei Amazon bestellen würde. Dann könntest du deren Briefe kopieren und an die Senden. :-))

Billiger gehts mit einer Strafanzeige gegen unbekannt. Evtl. bewegt die das etwas zu tun.

In einem Betrieb wie Amazon geht nichts "verloren"

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 19.07.2012 09:27
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
quote:
Wie kannst du den behaupteten Inhalt beweisen?

Ja, das ist sehr wichtig!
Denn Amazon könnte behaupten, dass gar kein Handy im Paket war.


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von guest-12305.09.2012 14:45:22 am 19.07.2012 10:12
Status: Legende (466 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
quote:
Denn Amazon könnte behaupten, dass gar kein Handy im Paket war.

Kaum, sie haben das "Paket" verloren, nicht den Inhalt. Er muss nur beweisen das er es verschickt hat.

Ich würde mal ne Strafanzeige erstatten, alle Daten beilegen. Denn irgendjemand bei Amazon hat das Paket ja geklaut. Und ein solches Unternehmen hat mehr als eine Sicherung gegen Diebstahl - da ist der "Dieb" schnell gefunden.



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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 19.07.2012 10:26
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
quote:
Kaum, sie haben das "Paket" verloren, nicht den Inhalt.

Wenn sie das Paket verloren haben, dann haben sie auch denktnotwendigerweise den Inhalt verloren.



quote:
Er muss nur beweisen das er es verschickt hat.

Wenn er den Ersatz eines Schadens beansprucht, wird er diesen Schaden nachwievor beweisen müssen.
Eine Paketquittung hat 0,0 Beweiskraft bezüglich des Inhaltes.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 19.07.2012 22:09
Status: Tao (21166 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
.
quote:
Amazon könnte behaupten, dass gar kein Handy im Paket war.

Nein, können sie nicht, denn sie haben ja schon zugegeben, dass sie nicht wissen, wo der Artikel abgeblieben ist: "Trotz Bemühungen konnte der Verbleib des Artikels nicht geklärt werden."

Das heißt: Es kann nicht mehr glaubwürdig behauptet werden, dass gar kein Handy im Paket war, denn wenn jemand das bemerkt hätte, dann würden sie keine Bemühungen unternommen haben, den Verbleib des Artikels zu klären.

Es müsste aber ausdrücklich bestritten werden, dass ein Smartphone eingegangen ist, und das ist wegen des obigen Zugeständnisses nicht mehr möglich.

quote:
Wenn er den Ersatz eines Schadens beansprucht, wird er diesen Schaden nachwievor beweisen müssen.

Das ist falsch. "Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen," vgl. § 138 III ZPO.


-- Editiert tricyclePilot am 23.07.2012 07:51


von tricyclePilot am 23.07.2012 07:48
Status: Philosoph (590 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
quote:
Es müsste aber ausdrücklich bestritten werden, dass ein Smartphone eingegangen ist, und das ist wegen des obigen Zugeständnisses nicht mehr möglich.

quote:Wenn er den Ersatz eines Schadens beansprucht, wird er diesen Schaden nachwievor beweisen müssen.

Das ist falsch. "Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen," vgl. § 138 III ZPO.


Nein, das stimmt nicht.

Ob amzn mit Nichtwissen bestreitet, dass ein Handy im Päckchen war ist hier offen. Das kann jederzeit erfolgen.

§ 138 ZPO gilt erst für das Klageverfahrren. Wie sich amzn da positionieren wird, ist hier offen.

Das sollte man klären, bevor es dazu kommt. Die Beweislast trifft ggf. den TE.



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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 23.07.2012 10:50
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
Zitat:
§ 138 ZPO gilt erst für das Klageverfahrren.

Diesen Einwand verstehe ich nicht. Implizit diskutieren wir doch immer , wie ein etwaiges Klageverfahren ausgehen würde. Wieso ist es nicht sinnvoll, dabei die ZPO zu berücksichtigen?

quote:
Ob amzn mit Nichtwissen bestreitet, dass ein Handy im Päckchen war ist hier offen.

Natürlich ist es offen. Interessant wäre ja aber höchstens, ob ein solches Bestreiten von Erfolg gekrönt sein kann.

Hierfür sehe ich den § 138 IV ZPO als absolutes Hindernis: "Eine Erklärung mit Nichtwissen ist nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind."

-- Editiert tricyclePilot am 23.07.2012 12:13


von tricyclePilot am 23.07.2012 12:10
Status: Philosoph (590 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 37 User(n) bewertet)

>Amazon verliert Paket im Logistikzentrum, Ersatz?
quote:
Diesen Einwand verstehe ich nicht.

Was gibt es da zu vestehen.

ZPO = Zivilprozess ordnung

§ 138 ZPO gilt erst, wenn eine Klage eingereicht wird für das prozessuale Verfahren.

Erst dann wird relevant, ob der Vortrag bestritten wird oder unstreitig gestellt wird.

Das ist i.Ü. exakt der Fall des § 138 IV, Bestreiten mit Nichtwissen durch amzn wäre zu 1000% zulässig.

Vorprozessual käme nur ein (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis in Betracht. Das liegt hier aber ganz sicher nicht vor.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 23.07.2012 12:36
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)


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