Amazon Rechnung bezahlt, trotzdem Inkasso

26. September 2014 Thema abonnieren
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Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)
Amazon Rechnung bezahlt, trotzdem Inkasso

Hallo,

vor längerer Zeit hatte ich bei Amazon einen Artikel bestellt und auch bezahlt. Das Geld ging auch ein.

Später stellte sich ein Fehler an der Ware heraus, weswegen ich den Kundenservice von Amazon darüber informierte. Automatisch wurde mir der Artikel erneut zugesendet. Gleichzeitig wurde, ohne mein Wissen, die Summe, der ersten Bestellung auf mein Konto zurückgebucht. Ich kontrolliere nicht so oft jedes Detail auf meinen Kontoauszügen und habe es daher nicht mitbekommen.

Der Artikel, der mir nun automatisch zugeschickt wurde, war sichtlich gebraucht und hatte dementsprechende Spuren. Ich sendete ihn also wieder zurück.

Einige Zeit später erhielt ich ein Mahnschreiben (Überschrift "Letzte Mahnung"). Aufgeführt wurde dieser Artikel bzw. die Auftragsnummer, den mir Amazon von alleine geschickt hatte.

Nach Kontaktaufnahme mit Amazon, wurde mir mitgeteilt, dass mir meine Überweisung (wie oben erwähnt) gutgeschrieben wurde, und ich dafür die Rechnung des zweiten Artikels bezahlen müsse (obwohl gar nicht behalten).

Nach kurzem Hin und Her, ob noch ein fehlerfreier Artikel zum Tausch da wäre, was leider nicht der Fall war, überwies ich also die erste Bestellung erneut, trotz kleiner Makel...

Wenige Tage darauf, erhielt ich plötzlich einen Brief, von einem Inkassobüro (BFS....) Es wurde die Summe der Bestellung (wieder diese Ersatzlieferung, die ich gar nicht behalten hatte) + 37,80 € Gebühren verlangt.

Ich schrieb Amazon an, die mir mitteilten, es würde sich um einen Fehler handeln, ich solle das Schreiben ignorieren. So teilte ich es auch dem Inkassobüro mit, und forderte auf, mich nicht weiter anzuschreiben sowie meine Daten zu löschen...

Darauf erhielt ich einen neuen Brief, von diesem Inkassobüro. Sie teilten mit, dass zwar der Zahlungseingang der Ware jetzt mitgeteilt und von der Forderung abgezogen wurde, aber Sie würden weiterhin durch Amazon beauftragt sein, die Gebühren einzufordern.

Wieder schrieb ich also Amazon an. Mit einmal hieß es, ich hätte zu spät bezahlt, darum wurde der Fall dem Inkassounternehmen überreicht, und ich solle mich an diese wenden. Ich schrieb darauf weitere Nachrichten, die noch einmal den ganzen Fall aufklären sollten, wie es zu diesem Minus, auf meinem Kundenkonto kam, doch nun erhalte ich nur noch Standardbausteinantworten, die mir nicht weiter helfen. Also auf den Text wird nicht eingegangen, sondern es folgen immer nur Verweise, auf dieses Inkassounternehmen.

Wie würdet ihr weiter vorgehen? Es geht jetzt nur noch um die Inkassogebühren, jedoch hätte ich gerne, dass die Sache durch Amazon geklärt wird, da die das Unternehmen beauftragt haben.

Post vom Inkassobüro?

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25 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Sie teilten mit, dass zwar der Zahlungseingang der Ware jetzt mitgeteilt und von der Forderung abgezogen wurde, aber Sie würden weiterhin durch Amazon beauftragt sein, die Gebühren einzufordern.

Das ist Blödsinn bzw. gelogen. Amazon bekommt keine Rechnung vom Inkasso gestellt.

Naja, was für Optionen hast du:
1. Das Inkasso ganz ignorieren. Die können nur Bettelbriefe schreiben. Wichtig sind nur gerichtliche Schreiben.

2. Abschließend nochmals klar stellen und danach schweigen. Ich würde es so formulieren: "Wertes Inkassobüro. Es interessiert mich nicht, was sie wollen. Wenden Sie sich an Amazon, denn dort liegt der Fehler. Nach langem hin und her habe ich einen mangelhaften (!) Artikel akzeptiert. Ich könnte jederzeit wegen diesen Mängeln und der Nötigung durch BFS vom Kauf zurücktreten, das Geld zurückverlangen, sowie Schadensersatz von Amazon. Ich würde das ohne Umwege vor Gericht geltend machen. Ist es das, was sie wollen? Wollen Sie eine Strafanzeige wegen Nötigung haben? Also halten Sie die Klappe, löschen sie sofort alle personenbezogenen Daten zu mir und verhindern Sie eine Weitergabe an Auskunfteien."

3. "Wertes Amazon. Sie haben mir einen mangelhaften Artikel zugesandt. Sie haben 7 Tage Zeit, den Mangel zu beheben. Andernfalls werde ich mittels Anwalt und Gericht die Behebung des Mangels erzwingen. Das sind enorme Kosten, die auf sie zukommen. Alternativ können Sie BFS Inkasso dazu zwingen, sich zurückzuziehen und aufzuhören, mich noch weiter extrem zu belästigen. Ich erwarte ihre Reaktion bzw. die von BFS binnen 7 Tagen."

Ja, sonst fällt mir wenig ein. Ich würde zu Variante 3 tendieren. Wer Ärger haben will, der soll ihn auch bekommen. Der Artikel ist doch sicherlich noch woanders verfügbar. Also kann Amazon den woanders einkaufen und dir mangelfrei zusenden.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Namenbenutzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke, für die Antwort.

Worauf wird es bei Variante 1 wohl hinauslaufen? Nach längerem Lesen, im Internet, gab es ja schon mehrere Fälle, im Zusammenhang Amazon/BFS. Dort wurde auch empfohlen, nicht zu zahlen (die Gebühren), was die Themeneröffner dann auch so einhalten wollten. Leider hat sich da dann nie einer zurückgemeldet, wie es ausgegangen ist.

So richtig Nerven hätte ich nämlich nicht, lauter Terrorbriefe zu bekommen. Auf der anderen Seite macht mich die ganze Sache so wütend, dass ich auch nicht zahlen mag.

Ich hatte Amazon erneut aufgefordert, sich um den Fall zu kümmern, da der Fehler nicht bei mir lag (was dann fast in Richtung Variante 3 geht), aber diese haben tatsächlich wieder den selben Text geschickt (zum dritten Mal). Das finde ich total dreist, mir auf mein Anliegen, jedese Mal den selben Text zu schicken.

Ich schätze, es wird da schon ein Eintrag, in meinem Konto sein, da der Text gestern doppelt, aber von zwei verschiedenen Mitarbeitern abgeschickt, kam. Somit habe ich ihn eigentlich statt 3, also schon 4 x erhalten.....

Es handelt sich dabei nur um einen Verweis, auf das Inkassobüro. Dort soll ich mein Anliegen vortragen... Amazon könnte das, als Auftraggeber doch wohl selber klären, oder was?

Was ich nur nicht ganz verstehe, es heißt, mein "Kundenkonto wurde dem Inkassobüro überstellt". Ist das nur blöd ausgedrückt, oder was soll das heißen?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Normalerweise empfehle ich bei Variante 1 trotzdem wenigstens einen Dreizeiler per Einschreiben ans Inkasso "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Dateien und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."
Das hat eher vorbeugende Gründe: A) darf dann, da strittig gestellt, nicht mehr an Schufa und Co gemeldet werden und B) bleibt Amazon nur noch zu klagen. Selbst wenn die dann vor Gericht Recht bekommen würden: Die Kosten für den Mahnbescheid bekommen die nicht mehr.

Im Extremfall wird ein gerichtlicher Mahnbescheid erlassen. Das ist im Endeffekt nicht weiter schlimm, außer dass man den Briefkasten täglich leeren sollte, denn da muss man Fristen wahren. Kreuzt man "Ich widerspreche komplett" an und schickt es ans Gericht zurück, ist das Inkasso genauso schlau wie zuvor, hat nur ein paar Euros verbrannt.

quote:
So richtig Nerven hätte ich nämlich nicht, lauter Terrorbriefe zu bekommen. Auf der anderen Seite macht mich die ganze Sache so wütend, dass ich auch nicht zahlen mag.

Wieso solltest du? Stand heute hast du doch, wenn ich das richtig verstanden habe: Ware 1 zurückgeschickt, Ware 2 erhalten und dann doch bezahlt. Damit ist der Fall doch eigentlich durch.


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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Namenbenutzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
Wieso solltest du? Stand heute hast du doch, wenn ich das richtig verstanden habe: Ware 1 zurückgeschickt, Ware 2 erhalten und dann doch bezahlt. Damit ist der Fall doch eigentlich durch.


Ja, so ähnlich. Ich hatte den ersten Artikel behalten und sofort bezahlt. Da wurde dann der Betrag, nach der Mitteilung, über den Mangel, von Amazon, zurückgebucht und ich musste später erneut überweisen.

Wahrscheinlich sind die davon ausgegangen, ich würde den Artikel (auf eigene Kosten)sofort zurücksenden. Das war aber nicht abgemacht, also ist das denen ihre Schuld, wenn die mein Geld einfach zurückbuchen.

Aus irgendwelchen technischen Gründen, sollte bei der wiederholten Überweisung, nach Nummer, Lieferung 2 bezahlt werden, die ich nicht behalten habe. Hatte es dann halt so überwiesen, damit die mein Geld zuordnen konnten.

quote:
Kreuzt man "Ich widerspreche komplett" an und schickt es ans Gericht zurück, ist das Inkasso genauso schlau wie zuvor, hat nur ein paar Euros verbrannt


Damit kenne ich mich überhaupt nicht aus. Müsste ich mich noch mit befassen. Ich gehe davon aus, dass man noch etwas dazu schreiben muss?

Für den total verrückten Fall, dass Amazon Recht zugesprochen werden würde, würde es dann noch irgendwelche zusätzlichen Kosten geben, die ich dann tragen müsste? So wurde es nämlich, vom Inkassoverein, angedroht.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Ich gehe davon aus, dass man noch etwas dazu schreiben muss?

Nein. Das gerichtliche Mahnverfahren ist billig, weil es gerade nicht individuell prüft. Weder wird geprüft ob das Inkasso hier Recht hat (bzw. Amazon) noch ob du mit dem Widerspruch recht hast.

Du hast alles strittig gestellt. Auf den Kosten des Mahnbescheides bleibt Amazon bzw. BFS grundsätzlich sitzen, da der einfach nicht zielführend ist in deinem Fall.

Sollte Amazon wirklich Recht bekommen am Ende, wenn sie vernünftig klagen würden, müsstest du die Gerichtskosten zusätzlich bezahlen.

Aber es ist wurscht. Du hast am End einmal die Ware erhalten und Amazon einmal Geld erhalten. Das ist beweisbar also kann deren Klage nicht funktionieren bzw. lässt sich abwehren.
Sollte Amazon hier klagen, würde ich an deiner Stelle per Gericht die Mängelbehebung erzwingen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 27.09.2014 13:18

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich kontrolliere nicht so oft jedes Detail auf meinen Kontoauszügen und habe es daher nicht mitbekommen. <hr size=1 noshade>

Nur zur Info: Das wäre im Falle des Falle keine durchsetzbare Argumentation irgendwelche Forderungen abzuwehren.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Namenbenutzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Noch einmal ein verspätetes Danke, für die Antworten.

quote:
Sollte Amazon wirklich Recht bekommen am Ende, wenn sie vernünftig klagen würden, müsstest du die Gerichtskosten zusätzlich bezahlen.


Wie hoch wären diese Kosten ungefähr?

quote:
Nur zur Info: Das wäre im Falle des Falle keine durchsetzbare Argumentation irgendwelche Forderungen abzuwehren.


Ok, ich wollte damit ausdrücken, dass ich es wirklich nicht mitbekommen hatte und verhindern, dass mir hier jemand vorwirft, ich habe die Rückbuchung dann ja auf dem Kontoauszug gesehen.

Wäre davon auszugehen, dass BFS sofort eine Meldung an die Schufa gegeben hat, als diese von Amazon den Auftrag erhielten?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Wie hoch wären diese Kosten ungefähr?

siehe zum Beispiel http://kostenrechner.anwalt-suchservice.de/kostenrechner/prozessrisiko/

quote:
Wäre davon auszugehen, dass BFS sofort eine Meldung an die Schufa gegeben hat, als diese von Amazon den Auftrag erhielten?

Die Wege des Herren und der BFS sind unergründlich. Manchmal machen sie das, im Regelfall machen die das gegen die Schufa erst, wenn ein Titel besteht. Davor nur gegen die Konzerneigene Auskunftei (Infoscore Consumer Data).

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Namenbenutzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

quote:
Davor nur gegen die Konzerneigene Auskunftei (Infoscore Consumer Data).


Na ganz toll.... Heißt das, ich kann jetzt nur noch sehr schwer irgendwo auf Rechnung bestellen, weil die da irgendeinen Schwachsinn hinmelden?

Allerdings fällt mir da gerade ein, dass ich bei einem Händler auch schon einmal nicht per Rechnung zahlen durfte. Auf Nachfrage, wurde dann auch auf so einen "Laden" verwiesen, der ein erhöhtes Risiko meldete. Mir war nicht klar, was das soll, da ich immer alles sofort bezahlt hatte und bisher auch noch nie einen Kredit, oder Schulden hatte usw.

Nach Kontrolle (im Internet) fand ich dann so lauter Informationen, dass die einfach Bonitätsauskünfte nach Laune rausgeben, weil sich zum Beispiel der Name nicht nach Geld anhört, oder jemand im Wohnviertel (mit dem man also gar nichts zu tun hat) mal seine Rechnung nicht gezahlt hatte usw.... Naja, das wird hier im Forum ja sicher bekannt sein und ich berichte da nichts Neues. :)

Schon traurig, was alles möglich ist........

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
weil die da irgendeinen Schwachsinn hinmelden?


Das kann es bedeuten. Kann auch sein, dass die nirgendwo irgendetwas gemeldet haben.

quote:
Naja, das wird hier im Forum ja sicher bekannt sein und ich berichte da nichts Neues

Nicht wirklich. Es ist beispielsweise bei (seriösen) Banken ein offenes Geheimnis, dass in der Schufa ein extrem hoher Prozentsatz Müll enthalten ist.

Man bekommt den natürlich durchaus heraus, aber der Aufwand, den Ärger und das Briefporto, das ersetzt einen dabei niemand.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Namenbenutzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Heute kam der nächste Brief, von BFS. :augenroll:

Wieder die Erwähnung, dass noch eine Restforderung besteht, die ich zahlen soll.

Bei nicht Einhaltung, wird wieder mit einem Mahnbescheid gedroht, der für mich mit Mehrkosten verbunden sein wird...

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hab den Thread nur oberflächlich überflogen

Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren (BFS) ist extrem unwahrscheinlich - selbst wenn der Schuldner im Verzug gewesen sein sollte
http://inkassokosten.wordpress.com/

Forderung gegenüber BFS bereits schriftlich zurückgewiesen ?


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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Namenbenutzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

quote:
Forderung gegenüber BFS bereits schriftlich zurückgewiesen ?


ja, allerdings nicht per Einschreiben. :sweat:

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Keine Panik :-)

Einschreiben ist nicht nötig

Schieb nochmal eine email /fax nach (Formulierungsvorschlag)

"Bezugnehmend auf den bisher geführten Schriftverkehr setze ich Sie letztmalig darüber in Kenntnis das die Forderung strittig ist - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Schläft irgendwann ein

Manchmal kann es sich hinziehen :
http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert !
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

Am Besten noch mal posten wenn die Gegenseite schreibt

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Namenbenutzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke sehr! Werde ich machen.

Wie wahrscheinlich ist es denn, dass es zu einem Mahnverfahren kommt? Immerhin geht es "nur" um 37,80 € Gebühren... Oder was passiert, wenn man den Brief nicht empfängt? Ich gehe mal davon aus, dass einem der Mahnbescheid persönlich übergeben werden muss. Wenn der Briefträger kommt, bin ich auf Arbeit und müsste diesen sicher bei der Post abholen. Macht man das nicht, weil man länger abwesend ist, was dann?

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

BFS und anschl RA Schreiben (wahrscheinlich KSP) ist sehr wahrscheinlich

Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassokosten extrem gering

In den Urteilsdatenbanken und in den einschl Foren gibts keinen einzigen Fall

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid hättest Du 14 Tage Zeit zu widersprechen

Danach kommt der Vollstreckungsbescheid - falls kein Widerspruch gegenüber dem MB erfolgt ist

Auch hier besteht die Möglichkeit des Einspruches (14 Tage)

Am Besten noch mal posten


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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

quote:
Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassokosten extrem gering


Aus eigener Erfahrung weiß ich, das BFS gerne zu diesen Mitteln greifen - einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen zu lassen. Reine Einschüchterung - die bei manchen wirken zu scheinen, denn sonst hätten sie diese Methode schon längst fallen lassen.

-----------------
"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Namenbenutzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Auf mein erneutes Schreiben, erhielt ich heute die Antwort, dass ich die Inkassokosten als Verzugsschaden gem. §§ 280,286 BGB zu tragen habe.

Die Beauftragung von Amazon wäre an einem Donnerstag gewesen und mein (erneuter) Geldeingang wäre erst am Montag angekommen. Somit also eindeutig ein Verzug...

Angeblich hätte ich auch 3 Mahnungen erhalten... Aha... Werden ja immer mehr... :augenroll:

Auf meine kurze Ergänzung, dass ich den Artikel sofort, nach Erhalt, bezahlt hatte und es nur durch ein Missverständnis (die Rückbuchung von Amazon) zu diesem Vorfall gekommen ist, wurde gar nicht geantwortet.

Habe jetzt wieder eine neue Frist, zum Bezahlen der Gebühren, bekommen. Diese hat sich nun schon zum 3. Mal verschoben/verlängert.

Auch wurde dieses Mal nicht dirket mit einem Mahnverfahren gedroht, sondern "Nach fruchtlosem :augenroll: Ablauf der Frist, werden wir das Verfahren fortsetzen."

Achja, und es sind jetzt noch ein paar Cent, an Forderungen(Zinsen), draufgekommen...

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Verändert hat sich nicht viel. Wenn man mag, könnte man das weiter treiben "Wertes Inkasso. Ihre dreisten Lügengeschichten von Mahnungen, die ich nie erhalten habe, sollten Sie sich besser verkneifen. Ansonsten stelle ich in Aussicht, ohne weitere Ankündigung einen Anwalt mit einer negativen Feststellungsklage zu beauftragen und sie wegen Betrugs/Nötigung anzuzeigen, wenn Sie mich weiterhin derart penetrant belästigen und anlüge, um Geld zu erschwindeln. Wenden Sie sich an Amazon, wenn Sie Geld wollen und lassen Sie mich endlich in Ruhe."

Man kann es auch einfach ignorieren. Gesagt wurde ja auch schon alles ;-)

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2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Namenbenutzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Stimmt, aber ich wollte euch auf dem Laufenden halten. :)

Ich werde dann bestimmt noch einmal an BFS schreiben. Ein paar Tage habe ich ja noch Zeit (bis zur nächsten Frist)...

Falls, wie hier schon vorgewarnt, ein Schreiben von einem Anwalt folgt, kann das dann auch ignoriert werden?

Naja, ich würde mich dann ja eh wieder hier melden. Würde es aber trotzdem gerne schon wissen.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Falls, wie hier schon vorgewarnt, ein Schreiben von einem Anwalt folgt, kann das dann auch ignoriert werden?

Im Prinzip ja. Es hat sich inhaltlich nichts geändert und Brieffreundschaften mit so einem Klientel muss man nicht unterhalten.

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2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Namenbenutzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Ok, danke. :grins:

Hätte ja sein können, so ein Anwalt kann ein bisschen mehr durchdrücken, sodass man anders vorgehen müsste.

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Du kannst dem Anwalt ja zu Deiner Beruhigung ein Fax schicken, dass Du bereits alles relevante BFS und Amazon mitgeteilt hast, und Du daher keine weiteren Angaben machen wirst.

Am sichersten fährst Du, wenn Du diese Art von Schriftverkehr per Fax führst, dann noch eine Hinweiszeile im Schreiben, dass zu diesem Fax ein detailierter Faxversandbericht existiert.

Andere Frage, Amazon sperrt die Konten in so einem Fall so lange, bis die Forderung beglichen ist. Ist Dein Konto wieder offen? Denn das würde bedeuten, dass von Seiten Amazons alles erledigt ist.

-----------------
"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Namenbenutzer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 23x hilfreich)

Bis jetzt kam ja zum Glück noch kein Schreiben, von einem Anwalt. Mal hoffen, dass das so bleibt.

Ja, mein Amazonkonto ist offen. Es wurde an einem Tag gesperrt und noch am Selben wieder geöffnet. Das war auch vor meiner erneuten Zahlung.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

quote:
Bis jetzt kam ja zum Glück noch kein Schreiben, von einem Anwalt. Mal hoffen, dass das so bleibt.


Das kommt noch, ich meine, ich war vor 7 Jahren in einer ähnlichen Situation. Hab dem Anwalt zurück geschrieben, dass alles gesagt wurde, und es kam nichts mehr. Seit wann sie aber die Einschüchterungstaktik mit Mahnbescheiden versuchen, ist mir nicht bekannt. Aber auf der anderen Seite ist die Methode fast beruhigend für mich gewesen. Nach meinem Widerspruch kam noch ein Schreiben, wo eine "Verwunderung" geäußert, und man wollte wissen, warum. Hatte geantwortet: "siehe vorgehende Schreiben", und Ruhe war.

quote:
Ja, mein Amazonkonto ist offen. Es wurde an einem Tag gesperrt und noch am Selben wieder geöffnet. Das war auch vor meiner erneuten Zahlung.


Dann ist es von Seiten von Amazon her erledigt, und BFS arbeitet nun in eigener Sache gegen Dich. Sei so dreist, und fordere diese Pappenheimer auf, entweder Klage zu erheben (mit der selbstverständlichen Bemerkung, dass Du natürlich Einspruch einlegen wirst), oder sie sollen aufhören, Dich zu belästigen. Kommen weitere Briefe, dann beschwere Dich beim zuständigen Amtsgericht und fordere diese auf, die Lizenz dieser Mafiosen zu überprüfen.

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

-- Editiert Teddyknuddel am 13.10.2014 10:26

2x Hilfreiche Antwort

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